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OLG Hamm, 08.04.1997 - 15 W 11/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1997, 1397
- Rpfleger 1997, 481
Wird zitiert von ... (2)
- AGH Nordrhein-Westfalen, 18.11.2022 - 1 AGH 2/22
Zulassung als Syndikusrechtsanwalt; Tätigkeit als Syndikusrechtsanwalt für ein …
- 15 W 11/97 - entsprechend bestätigt.In Übereinstimmung mit BVerfGE 83, 341, 354 ff. hat das OLG Hamm in seinem Beschluss vom 08.04.1997 - 15 W 11/97 - entschieden, dass Religionsgesellschaften Gestaltungsspielräume, die das dispositive Recht eröffnet, voll ausschöpfen dürfen, wenn ihr Eigenverständnis in der durch Artikel 4 Abs. 1 GG als unverletztlich gewährleisteten Glaubens- und Bekenntnisfreiheit wurzelt und sich in der durch Art. 4 Abs. 2 GG geschützten Religionsausübung verwirklicht, soweit nicht unabweisbare Rücksichten auf die Sicherheit des Rechtsverkehrs und auf die Rechte anderer entgegenstehen.
- KG, 29.05.2001 - 1 W 2657/00
Erhalt der Rechtsfähigkeit einer bei Inkrafttreten des Vereinigungsgesetzes der …
Der Charakter des § 56 BGB als bloße Ordnungsvorschrift bewirkt lediglich, dass ein Verstoß nicht zur Amtslöschung nach §§ 159, 142 f. FGG führt (vgl. zu Vorstehendem OLG Stuttgart OLGZ 1983, 307/308 f.; OLG Hamm NJW-RR 1997, 1397;… Soergel/Hadding a.a.O. § 56 Rdn. 1;… MünchKomm-BGB/Reuter a.a.O. § 56 Rdn. 1).