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   OLG Hamm, 08.05.2008 - 2 Ws 124/08   

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OLG Hamm, 08.05.2008 - 2 Ws 124/08 (https://dejure.org/2008,20165)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.05.2008 - 2 Ws 124/08 (https://dejure.org/2008,20165)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Mai 2008 - 2 Ws 124/08 (https://dejure.org/2008,20165)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eingeschränkte Überprüfbarkeit der Beurteilung des dringenden Tatverdachts i.S.d. § 112 Strafprozessordnung (StPO) des erkennenden Gerichts während der laufenden Hauptverhandlung durch das Beschwerdegericht

  • Judicialis

    StPO § 112; ; StPO § 304

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.01.2004 - StB 20/03

    Haftbefehl gegen El Motassadeq bleibt bestehen

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2008 - 2 Ws 124/08
    Das Beschwerdegericht hat demgegenüber keine eigenen unmittelbaren Kenntnisse über den Verlauf der Beweisaufnahme (vgl. BGH StV 2004, 142 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 06.02.2002 - 2 Ws 27/02

    Haftbeschwerde, Untersuchungshaft, Verdunkelungsgefahr, auf Verschleierung

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2008 - 2 Ws 124/08
    Nach Auffassung des Senats handelt es sich lediglich um Vermutungen, die aber die Annahme von Verdunkelungsgefahr nicht stützen (vgl. Senat in StV 2002, 205 = wistra 2002, 236; StraFo 2004, 134).
  • OLG Hamm, 12.01.2004 - 2 Ws 326/03

    Haftbeschwerde; Fluchtgefahr; hohe Strafe, Verdunkelungsgefahr; bestimmte

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2008 - 2 Ws 124/08
    Nach Auffassung des Senats handelt es sich lediglich um Vermutungen, die aber die Annahme von Verdunkelungsgefahr nicht stützen (vgl. Senat in StV 2002, 205 = wistra 2002, 236; StraFo 2004, 134).
  • OLG Hamm, 31.07.2008 - 2 Ws 217/08

    Haftbefehl; Aufhebung; Unverhältnismäßigkeit; Hauptverhandlung

    Danach hatte der Angeklagte gegen den Haftbefehl der Strafkammer vom 14. März 2008 Haftbeschwerde eingelegt, die der Senat durch Beschluss vom 8. Mai 2008 (2 Ws 124/08 OLG Hamm) verworfen hat.

    Dahinstehen kann die Frage, ob dringender Tatverdacht i.S. des § 112 Abs. 1 Satz 1 StPO gegen den Angeklagten besteht (vgl. dazu aber Senat im Beschluss vom 8. Mai 2008, a.a.O.).

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