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   OLG Hamm, 08.06.2021 - 13 UF 76/20   

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https://dejure.org/2021,18126
OLG Hamm, 08.06.2021 - 13 UF 76/20 (https://dejure.org/2021,18126)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.06.2021 - 13 UF 76/20 (https://dejure.org/2021,18126)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Juni 2021 - 13 UF 76/20 (https://dejure.org/2021,18126)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abänderungsverfahren für Kindesunterhalt; Abänderung einer einseitig errichteten Jugendamtsurkunde; Vom Einkommen abzugsfähige Positionen

  • rechtsportal.de

    Abänderungsverfahren für Kindesunterhalt; Abänderung einer einseitig errichteten Jugendamtsurkunde; Vom Einkommen abzugsfähige Positionen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2022, 1375
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.05.2005 - XII ZR 211/02

    Voraussetzungen des Aufstockungsunterhalts; Berechnung des unterhaltsrelevanten

    Auszug aus OLG Hamm, 08.06.2021 - 13 UF 76/20
    Da das Haus zu diesem Zeitpunkt bereits veräußert worden war, scheidet auch eine Abzugsfähigkeit als Altersvorsorge aus (vgl. BGHZ 163, 84).

    In Betracht kommen beispielsweise der Erwerb von Immobilien und die damit verbundene Schuldentilgung, ferner Wertpapiere und Fondbeteiligungen (BGHZ 163, 84; vgl. Haidl, beck-online, BGB § 1603 Rn. 145).

  • BGH, 23.10.2013 - XII ZB 570/12

    Übergang von Kindesunterhaltsansprüchen auf den Träger der Grundsicherung für

    Auszug aus OLG Hamm, 08.06.2021 - 13 UF 76/20
    Zur Berechnung der wegen Nichtzahlung des Unterhalts geleisteten Aufwendungen des Trägers ist die Bedarfsgemeinschaft so zu stellen, als ob die Zahlungen geleistet worden wären (BGH, Beschluss vom 23.10.2013 - XII ZB 570/12 - NZS 2014, 185; Wendl/Dose/Klinkhammer, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 10 Aufl. 2019, § 8 Rn. 239) .
  • BGH, 29.04.2015 - XII ZB 236/14

    Leistungsfähigkeitsprüfung für Elternunterhalt: Bedürfnis des

    Auszug aus OLG Hamm, 08.06.2021 - 13 UF 76/20
    Da insoweit der Erwerb etwa von Wertpapieren oder Fondsbeteiligungen wegen der damit teilweise verbundenen Risiken unter Umständen nicht seinem Sicherheitsbedürfnis entspricht, kann im Einzelfall auch die Anlage eines bloßen Sparvermögens als anzuerkennende Art der Altersvorsorge bewertet werden (BGH, NJW 2015, 1877).
  • BGH, 25.09.2019 - XII ZB 25/19

    Bemessung des nachehelichen Ehegattenunterhaltsbedarfs

    Auszug aus OLG Hamm, 08.06.2021 - 13 UF 76/20
    Voraussetzung für die Abzugsfähigkeit ist immer, dass der Altersvorsorgeaufwand tatsächlich betrieben wird (vgl. BGHZ 223, 203), weshalb der Aufwand in jedem Einzelfall konkret darzulegen ist.
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