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   OLG Hamm, 08.08.2008 - 2 Ss OWi 565/08   

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https://dejure.org/2008,4379
OLG Hamm, 08.08.2008 - 2 Ss OWi 565/08 (https://dejure.org/2008,4379)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.08.2008 - 2 Ss OWi 565/08 (https://dejure.org/2008,4379)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. August 2008 - 2 Ss OWi 565/08 (https://dejure.org/2008,4379)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Fortsetzung einer Trunkenheitsfahrt nach Atemalkoholmessung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fahrt nach Alkoholkontrolle fortgesetzt – Erneutes Fehlverhalten wird auch erneut bestraft - Erste Straftat ist nicht mit Bestrafung für zweites Fehlverhalten abgegolten

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Trunkenheitsfahrt - Fahrtunterbrechung bei Trunkenheitsfahrt: Bei neuem Tatentschluss kein Dauerdelikt

Papierfundstellen

  • NZV 2008, 532
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 27.06.2017 - 4 RVs 75/17

    Fahren ohne Fahrerlaubnis; Konkurrenzen; Unterbrechung der Fahrt durch

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz wird allerdings angenommen, wenn derjenige, der entgegen einer gesetzlichen Warteverpflichtung, wie sie sich auch § 142 StGB ergibt, weiterfährt und damit einen neuen Tatentschluss fasst (vgl.: BGH Urt. v. 17.02.1967 - 4 StR 461/66 - juris; OLG Hamm, Beschl. v. 08.08.2008 - 2 SsOWi 565/08 - juris; OLG Hamm, Beschl. v. 02.12.2008 - 4 Ss 466/08 - juris).
  • BGH, 17.10.2018 - 4 StR 149/18

    Urkundenfälschung (Tateinheit auch bei mehrfachem selbstständigen Gebrauch einer

    Etwas anderes gilt nur, wenn die Fortsetzung der Fahrt auf einem neu gefassten Willensentschluss des Täters beruht (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juni 1997 - 5 StR 93/97, NStZ 1997, 508; OLG Hamm, VRS 115, 142; LG Potsdam, DAR 2009, 285; Weidig in MünchKomm zum Straßenverkehrsrecht, § 21 StVG Rn. 40 f.; zu § 316 StGB vgl. Ernemann in Satzger/Schluckebier/Widmaier, StGB, 3. Aufl., § 316 Rn. 40).
  • AG Dortmund, 26.05.2017 - 729 Ds 121/17

    Dauerstraftat, Unterbrechung, Anhalten Polizei, Tatmehrheit

    Die Tatsituation ist insoweit auch anders zu werten, als bei Dauerstraftat tatsächlich beendenden polizeilichen Anhaltevorgängen, wie sie etwa stattfinden im Rahmen einer polizeilichen Kontrolle, in deren Rahmen eine Alkoholisierung oder ein Drogenkonsum des Fahrers festgestellt wird und bei der dem Fahrer eine Weiterfahrt untersagt wird (hierzu OLG Hamm, Beschluss vom 8.8. 2008 - 2 Ss OWi 565/08 = NZV 2008, 532 = VRS 115, 142 = ZfS 2008, 593).
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