Rechtsprechung
OLG Hamm, 08.08.2008 - 2 Ss OWi 565/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Burhoff online
StVG § 24a; OWiG § 19; OWiG § 84
Trunkenheitsfahrt; Unterbrechung; neue Tat; - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterbrechung einer Trunkenheitsfahrt durch kurzfristige Fahrtunterbrechungen
- Judicialis
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Fortsetzung einer Trunkenheitsfahrt nach Atemalkoholmessung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Fahrt nach Alkoholkontrolle fortgesetzt – Erneutes Fehlverhalten wird auch erneut bestraft - Erste Straftat ist nicht mit Bestrafung für zweites Fehlverhalten abgegolten
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Trunkenheitsfahrt - Fahrtunterbrechung bei Trunkenheitsfahrt: Bei neuem Tatentschluss kein Dauerdelikt
Papierfundstellen
- NZV 2008, 532
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Hamm, 27.06.2017 - 4 RVs 75/17
Fahren ohne Fahrerlaubnis; Konkurrenzen; Unterbrechung der Fahrt durch …
Eine Ausnahme von diesem Grundsatz wird allerdings angenommen, wenn derjenige, der entgegen einer gesetzlichen Warteverpflichtung, wie sie sich auch § 142 StGB ergibt, weiterfährt und damit einen neuen Tatentschluss fasst (…vgl.: BGH Urt. v. 17.02.1967 - 4 StR 461/66 - juris; OLG Hamm, Beschl. v. 08.08.2008 - 2 SsOWi 565/08 - juris; OLG Hamm, Beschl. v. 02.12.2008 - 4 Ss 466/08 - juris). - BGH, 17.10.2018 - 4 StR 149/18
Urkundenfälschung (Tateinheit auch bei mehrfachem selbstständigen Gebrauch einer …
Etwas anderes gilt nur, wenn die Fortsetzung der Fahrt auf einem neu gefassten Willensentschluss des Täters beruht (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juni 1997 - 5 StR 93/97, NStZ 1997, 508; OLG Hamm, VRS 115, 142; LG Potsdam, DAR 2009, 285;… Weidig in MünchKomm zum Straßenverkehrsrecht, § 21 StVG Rn. 40 f.;… zu § 316 StGB vgl. Ernemann in Satzger/Schluckebier/Widmaier, StGB, 3. Aufl., § 316 Rn. 40). - AG Dortmund, 26.05.2017 - 729 Ds 121/17
Dauerstraftat, Unterbrechung, Anhalten Polizei, Tatmehrheit
Die Tatsituation ist insoweit auch anders zu werten, als bei Dauerstraftat tatsächlich beendenden polizeilichen Anhaltevorgängen, wie sie etwa stattfinden im Rahmen einer polizeilichen Kontrolle, in deren Rahmen eine Alkoholisierung oder ein Drogenkonsum des Fahrers festgestellt wird und bei der dem Fahrer eine Weiterfahrt untersagt wird (hierzu OLG Hamm, Beschluss vom 8.8. 2008 - 2 Ss OWi 565/08 = NZV 2008, 532 = VRS 115, 142 = ZfS 2008, 593).