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   OLG Hamm, 08.08.2013 - III-5 RVs 56/13   

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OLG Hamm, 08.08.2013 - III-5 RVs 56/13 (https://dejure.org/2013,26137)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.08.2013 - III-5 RVs 56/13 (https://dejure.org/2013,26137)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. August 2013 - III-5 RVs 56/13 (https://dejure.org/2013,26137)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Diebstahl, Computerbetrug

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Vorhaltung eines falschen Barcodes/Strichcodes an einer Selbstbedienungskasse erfüllt nicht den Tatbestand des Computerbetrugs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfolg der Beeinflussung des Ergebnisses des Datenbearbeitungsvorgangs beim Computerbetrug in Gestalt einer unmittelbaren vermögensrelevanten Disposition des Computers; Tatbestandsalternativen des Computerbetrugs; Abgrenzung von Diebstahl und Computerbetrug beim ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB §§ 242, 263 a StGB
    Erfolg der Beeinflussung des Ergebnisses des Datenbearbeitungsvorgangs beim Computerbetrug in Gestalt einer unmittelbaren vermögensrelevanten Disposition des Computers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (18)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Selbstbedienungskasse "getäuscht”: Diebstahl und kein Computerbetrug

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Selbstbedienungskasse "getäuscht": Diebstahl und kein Computerbetrug

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Der (Computer)Betrug der Scan-Kasse ist Diebstahl

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Diebstahl durch Scannen des falschen Strichcode

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der "Playboy" mit falschem Strichcode

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Playboy-Heft für 1,20EUR? Falscher Strichcode an der Kasse = Diebstahl!

  • lto.de (Kurzinformation)

    Selbstbedienungskassen - Falschen Code einscannen ist Vorbereitung von Diebstahl

  • wolterskluwer-online.de (Pressemitteilung)

    Selbstbedienungskasse getäuscht - Diebstahl begangen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Täuschung der Selbstbedienungskasse mit falschem Strichcode ist Diebstahl

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Strichcode von Waren manipuliert - Wer so im Supermarkt eine Selbstbedienungskasse überlistet, macht sich des Diebstahls schuldig

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Strafbarkeit einer Täuschungshandlung mit falschem Strichcode

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Manipulation - "Playboy" zum Sonderpreis kommt teuer

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Strafrecht - Täuschung des Lesegeräts einer Selbstbedienungskasse durch Einscannen eines falschen Strichcodes

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Eine "Täuschung" der Selbstbedienungskasse ist kein Betrug, sondern schlichter Diebstahl

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Strafbarkeitslücke: Kein Betrug an der Selbstbedienungskasse

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Die "WAZ" ist kein "Playboy"

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Täuschen an der Selbstbedienungskasse ist Diebstahl - Käufer eignet sich Ware durch Einscannen falscher Strichcodes rechtswidrig an

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (5)

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Strichcode-Fall

    §§ 242, 263a StGB
    Abgrenzung zwischen Diebstahl und Computerbetrug

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Diebstahl durch "Täuschung" an einer Scannerkasse

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Trickdiebstahl & Computerbetrug

  • strafrechtsblogger.de (Entscheidungsbesprechung)

    Das Einscannen eines falschen Strichcodes an der Selbstbedienungskasse - Computerbetrug oder Diebstahl?

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Neues zur Abgrenzung Diebstahl/Betrug/Computerbetrug

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2014, 275
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 21.11.2001 - 2 StR 260/01

    Abhebung am Geldautomaten

    Auszug aus OLG Hamm, 08.08.2013 - 5 RVs 56/13
    Insoweit muss auf das Vorstellungsbild einer natürlichen Person abgestellt werden, die sich ausschließlich mit den Fragen befasst, die auch der Computer "prüft" (vgl. BGHSt 47, 160, 163).
  • BGH, 06.10.1961 - 2 StR 289/61

    Selbstbedienung - § 242 StGB, Einstecken, Beobachtung, Vollendung

    Auszug aus OLG Hamm, 08.08.2013 - 5 RVs 56/13
    Soweit die Mitnahme der Zeitschriften durch einen als Detektiv angestellten Mitarbeiter beobachtet worden ist, schließt dies die Gewahrsamserlangung durch den Angeklagten nicht aus, weil § 242 StGB Heimlichkeit gerade nicht voraussetzt (vgl. BGHSt 16, 271, 273 f.; OLG Düsseldorf, NJW 1988, 1335; Fischer, a.a.O., § 242 Rdnr. 21).
  • BGH, 31.03.2004 - 1 StR 482/03

    Betrug (Irrtumserfordernis bei "Betrug" mit Telefonkarten und 0190-Nummern);

    Auszug aus OLG Hamm, 08.08.2013 - 5 RVs 56/13
    Das Merkmal der unbefugten Verwendung von Daten (3. Var.) ist nach ganz überwiegender Ansicht in Rechtsprechung und Literatur, der sich der Senat anschließt, "betrugsspezifisch" auszulegen (vgl. BGHSt 38, 120, 121; BGH, NStZ 2005, 213; NJW 2008, 1394; OLG Köln, NJW 1992, 125, 126 f.); unbefugt ist die Verwendung danach dann, wenn sie gegenüber einer natürlichen Person Täuschungscharakter hätte.
  • BGH, 09.07.2004 - 2 StR 176/04

    Diebstahl geringwertiger Sachen; Wertgrenze; Strafzumessung; Erstreckung der

    Auszug aus OLG Hamm, 08.08.2013 - 5 RVs 56/13
    Es bedurfte keiner abschließenden Entscheidung, ob der Wert der entwendeten CDs mit knapp 29 EUR bereits die Grenze der Geringwertigkeit im Sinne des § 248 a StGB überschritten hat - der BGH zieht die Grenze derzeit bei 25 EUR (vgl. BGH, Beschluss vom 09. Juli 2004, 2 StR 176/04) -, denn jedenfalls ist auch in diesem Fall ein Strafantrag gestellt worden.
  • OLG Düsseldorf, 14.01.1988 - 5 Ss 446/87
    Auszug aus OLG Hamm, 08.08.2013 - 5 RVs 56/13
    Soweit die Mitnahme der Zeitschriften durch einen als Detektiv angestellten Mitarbeiter beobachtet worden ist, schließt dies die Gewahrsamserlangung durch den Angeklagten nicht aus, weil § 242 StGB Heimlichkeit gerade nicht voraussetzt (vgl. BGHSt 16, 271, 273 f.; OLG Düsseldorf, NJW 1988, 1335; Fischer, a.a.O., § 242 Rdnr. 21).
  • BGH, 22.11.1991 - 2 StR 376/91

    Computerbetrug durch Entnahme von Bargeld aus Bankautomaten mit einer gefälschten

    Auszug aus OLG Hamm, 08.08.2013 - 5 RVs 56/13
    Das Merkmal der unbefugten Verwendung von Daten (3. Var.) ist nach ganz überwiegender Ansicht in Rechtsprechung und Literatur, der sich der Senat anschließt, "betrugsspezifisch" auszulegen (vgl. BGHSt 38, 120, 121; BGH, NStZ 2005, 213; NJW 2008, 1394; OLG Köln, NJW 1992, 125, 126 f.); unbefugt ist die Verwendung danach dann, wenn sie gegenüber einer natürlichen Person Täuschungscharakter hätte.
  • BGH, 12.02.2008 - 4 StR 623/07

    Wahlweise Verurteilung wegen Betruges oder Computerbetruges (Fälschung von

    Auszug aus OLG Hamm, 08.08.2013 - 5 RVs 56/13
    Das Merkmal der unbefugten Verwendung von Daten (3. Var.) ist nach ganz überwiegender Ansicht in Rechtsprechung und Literatur, der sich der Senat anschließt, "betrugsspezifisch" auszulegen (vgl. BGHSt 38, 120, 121; BGH, NStZ 2005, 213; NJW 2008, 1394; OLG Köln, NJW 1992, 125, 126 f.); unbefugt ist die Verwendung danach dann, wenn sie gegenüber einer natürlichen Person Täuschungscharakter hätte.
  • OLG Köln, 09.07.1991 - Ss 624/90

    Entnahme von Geld aus einem Geldautomaten durch die unbefugte Verwendung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 08.08.2013 - 5 RVs 56/13
    Das Merkmal der unbefugten Verwendung von Daten (3. Var.) ist nach ganz überwiegender Ansicht in Rechtsprechung und Literatur, der sich der Senat anschließt, "betrugsspezifisch" auszulegen (vgl. BGHSt 38, 120, 121; BGH, NStZ 2005, 213; NJW 2008, 1394; OLG Köln, NJW 1992, 125, 126 f.); unbefugt ist die Verwendung danach dann, wenn sie gegenüber einer natürlichen Person Täuschungscharakter hätte.
  • OLG Hamm, 09.03.2006 - 1 Ss 58/06

    Mißbrauch einer Krankenversicherungskarte, gekündigte Mitgliedschaft in einer

    Auszug aus OLG Hamm, 08.08.2013 - 5 RVs 56/13
    Der Tatbestand des § 263 a StGB erfordert daher, dass die Manipulation des Datenverarbeitungsvorgangs unmittelbar eine vermögensrelevante Disposition des Computers verursacht (vgl. OLG Hamm, NJW 2006, 2341; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 263 a Rdnr. 20; Lackner/Kühl, StGB, 28. Aufl., § 263 a Rdnr. 16).
  • OLG Hamm, 07.04.2020 - 4 RVs 12/20

    EC-Karte; kontaktlose Zahlung; Point-of-sale-Verfahren; POS-Verfahren; PIN;

    Dem entspricht eine betrugsspezifische Auslegung, wie sie von der ganz überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur vertreten wird (BGH NJW 2013, 2608, 2610; NJW 2002, 905, 906; NStZ 1992, 180; OLG Hamm NStZ 2014, 275, 276; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1998, 137; Fischer StGB, 67. Aufl. 2020, § 263a Rdnr. 11; Heger in Lackner/Kühl-StGB, 29. Aufl. 2018, § 263a Rdnr. 13; Perron in Schönke/Schröder-StGB, 30. Aufl. 2019, § 263a Rn. 9) und welcher sich der Senat anschließt.

    Nach der betrugsspezifischen Auslegung ist eine Verwendung von Daten nur dann "unbefugt", wenn sie gegenüber einer natürlichen Person Täuschungscharakter hätte (BGH NJW 2013, 2608, 2610; OLG Hamm NStZ 2014, 275, 276).

    Um die Vergleichbarkeit sicherzustellen, ist für die Täuschungsäquivalenz dabei nicht auf einen fiktiven Bankangestellten abzustellen, der die Interessen der Bank im Autorisierungsverfahren einer ec-Zahlung umfassend wahrzunehmen hat, sondern auf das Vorstellungsbild eines Schalterangestellten, der sich nur mit den Fragen befasst, die auch der Computer prüft bzw. für die sich auch im Computerprogramm Ansätze zur Kontrolle finden (BGH NJW 2002, 905, 906; OLG Hamm NStZ 2014, 275, 276; Altenhain JZ 1997, 752, 758; Fischer StGB, 67. Aufl. 2020, § 263a Rn. 11).

  • OLG Hamm, 29.04.2014 - 1 RVs 25/14

    Begründung neuen, nicht notwendigerweise tätereigenen Gewahrsams trotz

    Diebstahl setzt keine Heimlichkeit voraus (OLG Hamm wistra 2014, 36, 37 m.w.N.).
  • OLG Rostock, 06.02.2019 - 20 RR 90/18

    Betrug: Bezahlung an einem Selbstbedienungsterminal mit dem elektronischen

    Computerbetrug in Form einer Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten (2. Variante) umfasst Fälle, in denen eingegebene Daten in einen anderen Zusammenhang gebracht oder unterdrückt werden (sog. Input-Manipulationen), wobei eine Programmgestaltung unrichtig bzw. unvollständig ist, wenn sie bewirkt, dass die Daten zu einem Ergebnis verarbeitet werden, das inhaltlich entweder falsch ist oder den bezeichneten Sachverhalt nicht ausreichend erkennen lässt, den Computer also gleichsam "täuscht" (vgl. OLG Hamm. Beschluss vom 08.08.2013, Az. III-5 RVs 56/13; BGH, Beschluss vom 22.01.2013, Az. 1 StR 416/12; jeweils zitiert nach Juris; Fischer, a.a.O. § 263a Rdn. 7; Person in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 263a Rdn. 6).

    Mit dem Aufstellen von Selbstbedienungskassen wird ein generelles Einverständnis in einen Gewahrsamsübergang erklärt, wenn auch unter der Bedingung, dass die Selbstbedienungskasse äußerlich ordnungsgemäß bedient wird (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 08.08.2013, Az. III-5 RVs 56/13, a.a.O.).

    Für das Vorliegen einer betrugsrelevanten Täuschung eventuell im Kassenbereich anwesender Mitarbeiter des Unternehmens wird zu klären sein, ob diese allein der Unterstützung bei etwaigen technischen Schwierigkeiten dienen (so OLG Hamm, Beschluss vom 08.08.2013, Az. III-5 Rvs 56/13 [richtig: III-5 RVs 56/13 - d. Red.] , zitiert nach Juris).

  • LG Kaiserslautern, 26.08.2021 - 5 Qs 68/21

    Diebstahl, Betrug, Selbstbedienungskasse

    Da die Angeschuldigte einen Teil der Waren überhaupt nicht eingescannt hatte, sind die Bedingungen für ein Einverständnis in den Gewahrsamswechsel nicht gegeben (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 08.08.2013 - III-5 RVs 56/13, NStZ 2014, 275 m. zust. Anm. Fahl; OLG Rostock, Beschl. v. 06.02.2019 - 20 RR 90/18, juris Rn. 45; Schönke/Schröder/Bosch, StGB, 30. Aufl., § 242 Rn. 36a; MüKoStGB/Schmitz, 4. Aufl., § 242 Rn. 93; BeckOK StGB/Wittig, 50. Ed., § 242 Rn. 22.2).

    Aber auch eine Tathandlung nach § 263a StGB ist vorliegend nicht ersichtlich (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 08.08.2013 - III-5 RVs 56/13, NStZ 2014, 275; OLG Rostock, Beschl. v. 06.02.2019 - 20 RR 90/18, juris).

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