Rechtsprechung
OLG Hamm, 08.10.2003 - 2 Ss 407/03 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Burhoff online
Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Reichsadler; Verwechslungsgefahr; Consdaple; NSDAP
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Tragen eines Kleidungsstücks mit der Aufschrift «CONSDAPLE» und Reichsadler; Schutzzweck des Verbots des Tragens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen; Maßstab für die Beurteilung der Verwechselungsfähigkeit mit Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
- Judicialis
StGB § 86 a
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 86a
Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Reichsadler; Verwechslungsgefahr; Consdaple; NSDAP - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2004, 1339 (Ls.)
- NStZ 2004, 444 (Ls.)
- NStZ-RR 2004, 12
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 13.08.2009 - 3 StR 228/09
Verwenden von NS-Parolen in einer fremden Sprache
a) Allerdings ist der Name einer Vereinigung als solcher, sofern nicht weitere Umstände hinzutreten, kein Kennzeichen im Sinne des § 86a Abs. 2 Satz 1 StGB (str.;… ebenso Fischer, StGB 56. Aufl. § 86a Rdn. 3 a;… aA Steinmetz in MünchKommStGB § 86a Rdn. 7;… Reuter aaO S. 140; bejahend für die Abkürzung NSDAP: OLG Hamm NStZ-RR 2004, 12; Steinmetz NStZ 2004, 444; Stegbauer JR 2002, 186). - OLG Brandenburg, 12.09.2005 - 1 Ss 58/05
Verwechslungsfähigkeit des ehemaligen Markenlogos "Thor Steinar" mit Kennzeichen …
Der Senat hält es deshalb auch für denkbar, dass bei weiterer Verwendung in der Öffentlichkeit und Diskussion hierüber das ehemalige Markenlogo "Thor Steinar" im In- und Ausland einen derartig hohen Bekanntheitsgrad erreichen kann, dass die Assoziation zumindest zu dem verfassungswidrigen Kennzeichen der Doppelsig-Rune auch den flüchtigen, nicht genau prüfenden Betrachter ohne Weiteres erreicht und das hinter dem Logo stehende Gedankengut Eingang in das Bewusstsein der Öffentlichkeit findet ( vgl. OLG-Hamm NStZ-RR 2004, 12 ff für die Buchstabenkombination "CONSDAPLE"). - LG Halle, 09.06.2021 - 10a Qs 24/21
Umstrittenes Nazi-Bier: Verkauf von "Deutschem Reichsbräu" bleibt straffrei
Ebenfalls ist es für die Strafbarkeit nicht von Bedeutung, dass sich der Adler durch die Wendung des Kopfes vom Ursprungskennzeichen unterscheidet, da die Abweichung unwesentlich ist (OLG Hamm, NStZ-RR 2004, 12, 13; AG Weinheim, NJW 1994, 1543, 1545).Die Verwendung des Adlers ist als Teil des Gesamtemblems jedoch für sich genommen nicht strafbar (OLG Hamm, NStZ-RR 2004, 12) und ist auch nicht als markanter Teil des Gesamtemblems anzusehen, welcher das Originalkennzeichen stellvertretend repräsentiert, wie auch die Verwendung des Eisernen Kreuzes straffrei ist.
- OVG Sachsen, 28.07.2009 - 3 B 60/06
Versammlung; Verbotsauflagen zum Schutz der öffentlichen Ordnung
Vielmehr untersagt sie ein ohne dieses weitere Zutun erlaubtes Verhalten (vgl. zur fehlenden Strafbarkeit etwa des Tragens von Bekleidungsstücken der Marke CONSDAPLE: OLG Hamm, Beschl. v. 8.10.2003, NStZ-RR 2004, 12).