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OLG Hamm, 08.10.2009 - I-18 W 57/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Rechtswegzuständigkeit Beweisaufnahme
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 17a GVG, § 5 ArbGG, § 92a HGB
Rechtswegzuständigkeit Beweisaufnahme - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GVG § 17a; ArbGG § 5; HGB § 92a
Anforderungen an die Sachaufklärung im Rahmen der Prüfung der gerichtlichen Zuständigkeit für Klagen gegen einen Versicherungsvertreter - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an die Sachaufklärung im Rahmen der Prüfung der gerichtlichen Zuständigkeit für Klagen gegen einen Versicherungsvertreter
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten, Maßgeblichkeit des Klägervortrags, Klägervortrag, faktischer Einfirmenvertreter
Verfahrensgang
- LG Münster, 11.09.2008 - 12 O 150/08
- OLG Hamm, 08.10.2009 - I-18 W 57/08
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Düsseldorf, 12.01.2011 - 12 Sa 1411/10
Fortbestehendes Arbeitsverhältnis bei einvernehmlicher Abstellung eines leitenden …
So unterscheidet sich der innerhalb des Unternehmens vollziehende Aufstieg des leitenden Angestellten zum unmittelbaren Organvertreter (GmbH-Geschäftsführer) oder zum mittelbaren Vertreter des Unternehmens (Geschäftsführer der Komplementär GmbH einer KG [vgl. OLG Hamm 08.10.2009 - 18 W 57/08 - Juris Rn. 54]) erkennbar von dem Fall, in dem die Obergesellschaft einen bei ihr tätigen leitenden Angestellten zur Wahrnehmung der Funktion des Geschäftsführers in Tochtergesellschaften abstellt (…zu einer solchen Konstellation auch: BAG 27.11.2008 - 2 AZR 193/07 - Juris Rn. 29, ferner Kammer 31.03.2010 - 12 Sa 1512/09 - Juris Rn. 2). - OLG Hamm, 04.02.2010 - 18 W 24/09
Entscheidung über die Tätigkeit eines Handelsvertreters als faktischer …
Soweit der Senat noch in seinem Beschluss vom 08.10.2009 (18 W 57/08) eine gegenteilige Meinung vertreten hat, hält er an dieser nicht mehr fest, nachdem nun auch der Bundesgerichtshof sich der Ansicht des Bundesarbeitsgerichts angeschlossen hat.