Rechtsprechung
OLG Hamm, 08.11.2000 - 20 U 44/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Auslandsreise-Krankenversicherung - neuer Versicherungsfall - plötzlicher Schmerzanfall bei bestehendem Bandscheibenvorfall - unvorhergesehener Eintritt - Beweislast des Versicherers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bandscheibenvorfall; Neuer Versicherungsfall; Unvorhergesehen eingetreten; Versicherungsnehmer; Versicherer; Grobe Fahrlässigkeit; Vorsatz
Verfahrensgang
- LG Paderborn, 06.01.2000 - 3 O 151/99
- OLG Hamm, 08.11.2000 - 20 U 44/00
Papierfundstellen
- NJW-RR 2001, 527
- VersR 2001, 1229
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 21.09.2011 - IV ZR 227/09
Auslegung von Bedingungen der Reisekrankenversicherung: Unerwartetheit einer …
Zwar ist - anders als das Berufungsgericht meint - bei der Auslegung von Bedingungen einer Reisekrankenversicherung, die zum Schutz des Versicherers vor vorvertraglichen Risiken das Leistungsversprechen auf Krankheiten beschränken, deren Eintritt nicht vorhersehbar oder "unerwartet" war (hier: Teil B. § 1 Nr. 1 der "Versicherungsbedingungen Reise-Versicherungen für Besucher der Bundesrepublik Deutschland - Reise-Krankenversicherung" - im Folgenden: AVB), auf die subjektive Sicht des Versicherungsnehmers oder der versicherten Person abzustellen (vgl. OLG Köln NVersZ 1999, 131, 132; OLG Hamm VersR 2001, 1229 f.; vgl. auch OLG Brandenburg VersR 2002, 350; Nies, NVersZ 2001, 535, 536). - LG Duisburg, 12.10.2012 - 7 S 187/11
Wirksamkeit einer Reiserücktrittskostenversicherungsbedingung hinsichtlich des …
Die Erkrankung ist vielmehr nur dann "unerwartet", wenn dem Versicherungsnehmer bei der Buchung der Reise nicht bekannt war, dass die Wahrscheinlichkeit des Auftretens akuter Beschwerden im unmittelbaren Vorfeld der geplanten Reise derart gesteigert sein werde, dass ein vernünftiger unversicherter Reisender in seiner Situation von der Reisebuchung abgesehen hätte (Anschluss BGH, VersR 2012, 89; OLG Hamm, VersR 2001, 1229).Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Reisekrankenversicherung, die aufgrund der insoweit wortgleichen Leistungsbeschreibung auf die Reiserücktrittskostenversicherung übertragen werden kann, ist bei der Auslegung von Versicherungsbedingungen, die zum Schutz des Versicherers vor vorvertraglichen Risiken das Leistungsversprechen auf Krankheiten beschränken, deren Eintritt "unerwartet" war, auf die subjektive Sicht des Versicherungsnehmers oder der versicherten Person abzustellen, da anderenfalls die nach der gesetzlichen Konzeption des Versicherungsvertrags dem Versicherer obliegende Gefahrtragung unzulässig auf den Versicherungsnehmer übertragen würde (BGH, VersR 2012, 89; im Anschluss an OLG Köln, NVersZ 1999, 131; OLG Hamm, VersR 2001, 1229).
- KG, 17.06.2016 - 6 U 142/14
Reisekrankenversicherung in Form einer "Incoming-Versicherung" für "akute, …
Auch bei der Auslegung des Begriffs der "unerwartet" aufgetretenen Erkrankung ist auf die subjektive Sicht des Versicherungsnehmers oder der versicherten Person abzustellen (…BGH, a.a.O. - zitiert nach juris: Rdnr. 3; OLG Hamm VersR 2001, 1229 - zitiert nach juris: Rdnr. 15), wobei entscheidend ist, welche Informationen dem Versicherungsnehmer und der versicherten Person durch behandelnde Ärzte konkret gegeben worden sind (…BGH, a.a.O.).Unerwartet ist ein im Ausland eingetretener Versicherungsfall dann, wenn der Versicherungsnehmer oder die versicherte Person ihn tatsächlich nicht vorhergesehen hat und ohne Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch nicht vorhersehen konnte (OLG Hamm VersR 2001, 1229 f. -zitiert nach juris: Rdnr. 15).
- OLG Köln, 18.05.2012 - 20 U 111/11
Umfang des Versicherungsschutzes einer Auslands-Krankenversicherung
Auch bei der Auslegung des Begriffs der "unerwartet" aufgetretenen Erkrankung ist auf die subjektive Sicht des Versicherungsnehmers oder der versicherten Person abzustellen (…BGH, a.a.O.; OLG Hamm VersR 2001, 1229), wobei entscheidend ist, welche Informationen dem Versicherungsnehmer und der versicherten Person durch behandelnde Ärzte konkret gegeben worden sind (…BGH, a.a.O.). - OLG Nürnberg, 04.11.2010 - 5 W 1771/10
Besorgnis der Befangenheit eines gerichtlich bestellten Sachverständigen: …
Bei der Beantwortung der Frage, ob die ablehnende Partei mit einer plausiblen und gedanklich nachvollziehbaren Erklärung (…OLG Naumburg a. a. O.) Zweifel an der Unbefangenheit des Sachverständigen haben kann, ist in einem Arzthaftungsverfahren auch zu bedenken, dass es bei der gutachterlichen Bewertung ärztlichen Verhaltens auf Nuancen ankommt, bei denen eine ungerechtfertigte Zurückhaltung oder verdeckte Rücksichtnahme seitens des Gutachters von den Prozessbeteiligten nur sehr schwer zu erkennen ist (OLG München, Beschluss vom 21.06.2001, OLGR 2001, 365; Senat, Beschluss vom 29.09.2005, 5 W 1834/05;… OLG Naumburg a. a. O.). - KG, 08.11.2016 - 6 U 52/16
Auslandsreisekrankenversicherung: Vorvertraglichkeit des versicherten Risikos
Davon konnte - und dadurch unterscheidet sich der vorliegende von dem dem von der Klägerin zitierten Urteil des OLG Hamm (VersR 2001, 1229f) zugrunde liegenden Fall - bei Reiseantritt nicht ausgegangen werden. - AG Kusel, 20.11.2013 - 2 C 335/13
Reiserücktrittsversicherung und die unerwartete schwere Erkrankung
Um zu vermeiden, das entgegen der gesetzlichen Konzeption des Versicherungsvertrages die Gefahrtragung eines Versicherungsfalles unzulässig auf den Versicherungsnehmer abgewälzt wird (s. hierzu LG Duisburg, Urteil vom 12.10.2012, 7 S 187/11 - zitiert nach juris;… Knappmann in: Prölss/Martin, VVG, 28. Auflage 2010, VB-Reiserücktritt 2008, § 2 Rn. 5 ff.), ist eine Erkrankung nach der heute herrschenden Meinung dann als unerwartet anzusehen, wenn sie aus der subjektiven Sicht des Versicherten nicht voraussehbar ist (OLG Koblenz NJW-RR 2010, 762; OLG Köln NVersZ 1999, 131; OLG Hamm VersR 2001, 1229;… Staudinger in: Staudinger BGB, Neubearbeitung 2011, § 651i Rn. 78. Vgl. auch BGH NJW-RR 2012, 362).