Rechtsprechung
OLG Hamm, 08.11.2001 - 27 U 42/01 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
StGB § 264 a; ; StGB § ... 263; ; HGB § 128; ; BGB § 195; ; BGB § 249; ; BGB § 282; ; BGB § 179; ; BGB § 823 Abs. 2; ; ZPO § 91; ; ZPO § 97; ; ZPO § 141; ; ZPO § 540; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 538 Abs. 1 Nr. 3; ; AGBG § 9 Abs. 1; ; AGBG § 9 Abs. 2; ; AGBG § 9 Abs. 2 Nr. 1
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftung des Vermittlers einer treuhänderischen Kommanditbeteiligung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Haftung; Vermittler; Treuhänder; Kommanditbeteiligung; Sachwertfonds
Besprechungen u.ä.
- ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
BGB a. F. §§ 276, 195; HGB § 128; AGBG § 9
Haftung des Treuhandkommanditisten bei Kenntnis oder schuldhafter Unkenntnis von unrichtigen Prospektangaben
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 14.12.2000 - 2 O 175/98
- LG Bielefeld, 14.12.2000 - 23 O 20/95
- OLG Hamm, 08.11.2001 - 27 U 42/01
- LG Bielefeld, 30.03.2004 - 23 O 20/95
- LG Bielefeld, 23.09.2004 - 2 O 175/98
- OLG Hamm, 17.01.2005 - 23 W 189/04
- OLG Hamm, 06.10.2005 - 27 U 195/04
- BGH, 20.02.2006 - II ZB 3/05
- BGH, 25.10.2006 - II ZR 289/05
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Hamm, 15.02.2005 - 27 W 7/05
Zur Zulässigkeit einer Vollstreckungsabwehrklage wenn der mit ihr verfolgte …
I. Der Beklagte hat in dem Rechtsstreit 2 O 175/98 LG Bielefeld gegen die Kläger ein mittlerweile rechtskräftiges Grundurteil des Senats vom 8.11.2001 (27 U 42/01) auf Schadensersatz aus Prospekthaftung in weiterem Sinne sowie auf Rückabwicklung des Erwerbs eines Kommanditanteils vom Kläger zu 3), den dieser treuhänderisch für den Beklagten hält, erstritten. - LG Dortmund, 23.11.2010 - 1 O 125/09
Schadensersatz wegen falscher Angaben zur Mittelverwendungskontrolle und zum …
Der Treuhandkommanditist ist verpflichtet, die Interessen der Treugeber bei der Konzeption, Durchführung, Abrechnung und Kontrolle der Anlage selbständig wahrzunehmen und alles Erforderliche zu tun, um deren Beteiligung und ihren wirtschaftlichen Wert zu erhalten, und dementsprechend alles zu unterlassen, was sie gefährden konnte (OLG Hamm, Urteil vom 08.11.2001, Az.: 27 U 42/01, BeckRS 2002, 00379).Dementsprechend muss er sich schon im Vorfeld des Vertragsschlusses mit dem Anleger umfassend über die rechtlichen, wirtschaftlichen und finanziellen Grundlagen des Anlageobjektes unterrichten und die Anleger über sämtliche wesentlichen Punkte aufklären (OLG Hamm, Urteil vom 08.11.2001, Az.: 27 U 42/01, BeckRS 2002, 00379).
Über solche Umstände hat sich der Treuhänder bereits im Vorfeld des Vertragsschlusses mit dem Anleger aus eigenem Antrieb umfassend zu informieren, ungeprüft auf die Angaben des Initiators verlassen darf er sich nicht (vgl. dazu OLG Hamm, Urteil vom 08.11.2001, Az.: 27 U 42/01, BeckRS 2002, 00379).
- OLG Hamm, 06.10.2005 - 27 U 195/04
Zur Frage des Mitverschuldens im Rahmen eines Grundurteils und des …
In der Berufungsverhandlung ist dann nur noch über den Anspruch aus der Klageschrift verhandelt worden, und der Senat hat durch mittlerweile rechtskräftiges Grund- und Teilurteil vom 8.11.2001 (27 U 42/01) die Klage gegen die frühere Beklagte zu 2) abgewiesen sowie gegenüber den übrigen Beklagten a) die Leistungsanträge dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt, b) die mit dem Klageantrag zu 2. begehrte Feststellung getroffen und c) das Verfahren zur Höhe der dem Kläger aus den Leistungsanträgen zustehenden Beträge an das Landgericht zurückverwiesen. - LG Dortmund, 23.11.2010 - 1 O 134/09
Schadensersatz wegen falscher Angaben zur Mittelverwendungskontrolle und zum …
Der Treuhandkommanditist ist verpflichtet, die Interessen der Treugeber bei der Konzeption, Durchführung, Abrechnung und Kontrolle der Anlage selbständig wahrzunehmen und alles Erforderliche zu tun, um deren Beteiligung und ihren wirtschaftlichen Wert zu erhalten, und dementsprechend alles zu unterlassen, was sie gefährden konnte (OLG Hamm, Urteil vom 08.11.2001, Az.: 27 U 42/01, BeckRS 2002, 00379).Dementsprechend muss er sich schon im Vorfeld des Vertragsschlusses mit dem Anleger umfassend über die rechtlichen, wirtschaftlichen und finanziellen Grundlagen des Anlageobjektes unterrichten und die Anleger über sämtliche wesentlichen Punkte aufklären (OLG Hamm, Urteil vom 08.11.2001, Az.: 27 U 42/01, BeckRS 2002, 00379).
Über solche Umstände hat sich der Treuhänder bereits im Vorfeld des Vertragsschlusses mit dem Anleger aus eigenem Antrieb umfassend zu informieren, ungeprüft auf die Angaben des Initiators verlassen darf er sich nicht (vgl. dazu OLG Hamm, Urteil vom 08.11.2001, Az.: 27 U 42/01, BeckRS 2002, 00379).