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OLG Hamm, 08.12.1994 - 28 U 55/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit von Honorarvereinbarungen eines Anwalts; Sittenwidrigkeit von Honorarvereinbarungen bei rücksichtsloser Ausnutzung einer günstigen Sach- und Rechtslage gegnüber einem abhängigen Auftraggeber; Beweislast bei Sittenwidrigkeit; Außerordentliches Kündigungsrecht ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Essen, 10.01.1994 - 8 O 529/93
- OLG Hamm, 08.12.1994 - 28 U 55/94
Papierfundstellen
- NJW-RR 1995, 1530
Wird zitiert von ... (5)
- LG Berlin, 23.08.2001 - 31 O 206/01
Gegenseitige Ansprüche aus einem Hausverwaltervertrag; Zulässigkeit der …
Das OLG Hamm (NJW-RR 1995, 1530) hat eine Anlegung "auf Dauer" schon bei einem anwaltlichen Dauerberatungsmandat mit einer erstmaligen ordentlichen Kündigungsmöglichkeit für ein Jahr und sieben Monate nach Vertragsbeginn bejaht. - OLG Hamm, 10.11.2005 - 28 U 215/04
Verjährung von Ansprüchen auf Schadensersatz aus Anwaltshaftung und Notarhaftung; …
Auch wenn der Beklagte mit der Klägerin ein Dauerberatungsverhältnis vereinbart hatte, das grundsätzlich bis zur Kündigung fortbestand (vgl. dazu Senat NJW-RR 1995, 1530), waren die jeweiligen Angelegenheiten, die Gegenstand der Beratung waren, jeweils beendet, als sich für sie kein weiterer Beratungsbedarf mehr ergab. - OLG Düsseldorf, 09.07.2009 - 10 U 18/09
Höhe des Honorars bei fristloser Kündigung eines Beratungsvertrages während einer …
Soweit Weidenfeld unter Hinweis auf OLG Hamm (NJW-RR 1995, 1530) ausführt, beim Dauerberatungsmandat eines Rechtsanwalts sei die Annahme eines dauernden Dienstverhältnisses mit festen Bezügen möglich, war dem Dienstberechtigten nach dem der Entscheidung des OLG Hamm zugrunde liegenden Sachverhalt - anders als hier - eine Kündigung nicht jederzeit, sondern nur mit einer Frist von sechs Monaten zum Ablauf eines jeden Kalenderjahres (erstmals zum Ende des zweiten Vertragsjahres) möglich. - OLG Frankfurt, 15.02.2010 - 13 U 33/07
Wichtiger Grund für die Kündigung eines Anstellungsvertrages
Voraussetzung eines solchen Anspruchs soll aber zumindest sein, dass der Arbeitgeber Anhaltspunkte für eine derartige Erwerbstätigkeit darlegt (vgl. BAG, NJW 1979, 286; OLG Hamm, Urt. v. 8.12.1994, Az. 28 U 55/94 - zitiert nach Juris). - OLG Köln, 20.06.1996 - 12 U 113/95
Zustandekommen eines Vertrages durch ein dem Prozessbevollmächtigten zugegangenen …
Vor allem fehlt es an besonderen Umständen (vgl. hierzu z.B. OLG Hamm NJW-RR 1995, 1530, 1531), die der Abrede ein sittenwidriges Gepräge geben können.