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   OLG Hamm, 09.01.2002 - 20 U 177/99   

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https://dejure.org/2002,4474
OLG Hamm, 09.01.2002 - 20 U 177/99 (https://dejure.org/2002,4474)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.01.2002 - 20 U 177/99 (https://dejure.org/2002,4474)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Januar 2002 - 20 U 177/99 (https://dejure.org/2002,4474)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klageerhebung; Belehrung; Leistungsanspruch; Mahnbescheid; Prozesskostenhilfe; Gebäudeversicherer; Privathaftpflichtversicherer

  • Judicialis

    AHB § 10; ; VVG § 12 III; ; ZPO § 693 II

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AHB § 10; VVG § 12 Abs. 3; ZPO § 693 Abs. 2
    Klausel über Erfordernis einer fristwahrenden "Erhebung der Klage" in § 10 AHB ist unwirksam

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AHB § 10; VVG § 12 Abs. 3; ZPO § 693 Abs. 2
    Frist für die Geltendmachung von Versicherungsschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Deckungsklage - Belehrungspflicht über PKH-Möglichkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2002, 316
  • VersR 2002, 1139
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 01.10.1986 - IVa ZR 108/85

    Wahrung der Klagefrist durch Anbringung eines Prozeßkostenhilfegesuchs

    Auszug aus OLG Hamm, 09.01.2002 - 20 U 177/99
    Nach der Rechtsprechung des BGH (VersR 1978, 313, 314; 1987, 39) handelt es sich bei der Belehrung i.S.d. § 12 Abs. 3 VVG zwar nicht um eine Rechtsmittel, sondern um eine Rechtsfolgenbelehrung.

    In seiner grundlegenden Entscheidung vom 01.10.1986 (VersR 1987 39 40) hat der BGH unter Hinweis auf Art. 3 Abs. 1 und 20 Abs. 1 GG und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hervorgehoben, die prozessuale Stellung von Bemittelten und Unbemittelten müsse weitgehend angeglichen werden.

  • BGH, 22.09.1999 - IV ZR 201/98

    Mitteilung über die Leistungseinstellung nach BB-BUZ

    Auszug aus OLG Hamm, 09.01.2002 - 20 U 177/99
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (VersR 1990, 1344, r + s 1995, 1; NVersZ 2001, 548) ist eine Belehrung durch ausschließlichen Hinweis auf das Erfordernis einer fristgerechten Klageerhebung irreführend, weil der VN die Frist auch durch Anbringung eines einfacheren und kostengünstigeren Mahnbescheids wahren kann (ebenso OLG Köln VersR 1986, 1186; OLG Frankfurt MDR 2000, 583; Römer a.a.O. Rdn. 79 mit Ausnahme der Fälle, in denen die Belehrung einem empfangsbevollmächtigten Anwalt zugeht; a.A. OLG Celle MDR 1997, 552; LG Hannover VersR 1997, 562; offengelassen von BGH VersR 1999, 1530 unter 2 b).
  • OLG Hamm, 22.09.1998 - 7 U 4/98
    Auszug aus OLG Hamm, 09.01.2002 - 20 U 177/99
    Durch Berufungsurteil des OLG Hamm (7 U 4/98) vom 22.09.1998 wurde verurteilt, an die Klägerin 100.000,00 DM nebst 4 % Zinsen, seit dem 08.11.1996 zu zahlen.
  • BGH, 14.02.2001 - VIII ZR 292/98

    Regreßverzicht in der Gebäude-Feuer-Versicherung

    Auszug aus OLG Hamm, 09.01.2002 - 20 U 177/99
    Im Laufe des vorliegenden - zwischenzeitlich nicht betriebenen - Deckungsrechtsstreits ist das im Haftpflichtprozeß ergangene Berufungsurteil vom BGH (VersR 2001, 856) aufgehoben und die Sache an den erkennenden Senat zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen worden (20 U 58/01 OLG Hamm).
  • OLG Hamm, 23.01.1997 - 27 U 217/96
    Auszug aus OLG Hamm, 09.01.2002 - 20 U 177/99
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (VersR 1990, 1344, r + s 1995, 1; NVersZ 2001, 548) ist eine Belehrung durch ausschließlichen Hinweis auf das Erfordernis einer fristgerechten Klageerhebung irreführend, weil der VN die Frist auch durch Anbringung eines einfacheren und kostengünstigeren Mahnbescheids wahren kann (ebenso OLG Köln VersR 1986, 1186; OLG Frankfurt MDR 2000, 583; Römer a.a.O. Rdn. 79 mit Ausnahme der Fälle, in denen die Belehrung einem empfangsbevollmächtigten Anwalt zugeht; a.A. OLG Celle MDR 1997, 552; LG Hannover VersR 1997, 562; offengelassen von BGH VersR 1999, 1530 unter 2 b).
  • BGH, 25.01.1978 - IV ZR 122/76

    Freiwerden einer Versicherung von ihrer Leistungspflicht - Für die Geltenmachung

    Auszug aus OLG Hamm, 09.01.2002 - 20 U 177/99
    Nach der Rechtsprechung des BGH (VersR 1978, 313, 314; 1987, 39) handelt es sich bei der Belehrung i.S.d. § 12 Abs. 3 VVG zwar nicht um eine Rechtsmittel, sondern um eine Rechtsfolgenbelehrung.
  • BGH, 08.11.2000 - IV ZR 298/99

    Regreßverzicht in der Gebäude-Feuer-Versicherung

    Auszug aus OLG Hamm, 09.01.2002 - 20 U 177/99
    Da dieser Rechtsstreit von der Klägerin ausschließlich als Deckungsprozeß aus übergegangenem Recht geführt worden ist, bestand für den Senat keine Veranlassung, auf die im grundlegenden Urteil des BGH vom 08.11.2000 zum Regreßverzicht des Gebäudefeuerversicherers in Fällen durch einfache Fahrlässigkeit des Mieters verursachter Brandschäden (VersR 2001, 94) aufgeworfene Frage einzugehen, ob und ggfs. inwieweit nach Regulierung des Schadens ein Ausgleich zwischen dem Feuerversicherer (des Vermieters) und dem Haftpflichtversicherer (des Mieters) in Betracht kommen könnte.
  • OLG Hamm, 04.05.2001 - 20 U 199/00

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Versäumung der Klagefrist - Belehrung -

    Auszug aus OLG Hamm, 09.01.2002 - 20 U 177/99
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (VersR 1990, 1344, r + s 1995, 1; NVersZ 2001, 548) ist eine Belehrung durch ausschließlichen Hinweis auf das Erfordernis einer fristgerechten Klageerhebung irreführend, weil der VN die Frist auch durch Anbringung eines einfacheren und kostengünstigeren Mahnbescheids wahren kann (ebenso OLG Köln VersR 1986, 1186; OLG Frankfurt MDR 2000, 583; Römer a.a.O. Rdn. 79 mit Ausnahme der Fälle, in denen die Belehrung einem empfangsbevollmächtigten Anwalt zugeht; a.A. OLG Celle MDR 1997, 552; LG Hannover VersR 1997, 562; offengelassen von BGH VersR 1999, 1530 unter 2 b).
  • OLG Frankfurt, 06.09.1999 - 3 W 36/99

    Wahrung der Klagefrist durch Mahnbescheidsantrag; Anforderungen an die Belehrung

    Auszug aus OLG Hamm, 09.01.2002 - 20 U 177/99
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (VersR 1990, 1344, r + s 1995, 1; NVersZ 2001, 548) ist eine Belehrung durch ausschließlichen Hinweis auf das Erfordernis einer fristgerechten Klageerhebung irreführend, weil der VN die Frist auch durch Anbringung eines einfacheren und kostengünstigeren Mahnbescheids wahren kann (ebenso OLG Köln VersR 1986, 1186; OLG Frankfurt MDR 2000, 583; Römer a.a.O. Rdn. 79 mit Ausnahme der Fälle, in denen die Belehrung einem empfangsbevollmächtigten Anwalt zugeht; a.A. OLG Celle MDR 1997, 552; LG Hannover VersR 1997, 562; offengelassen von BGH VersR 1999, 1530 unter 2 b).
  • OLG Hamm, 09.01.2002 - 20 U 58/01

    Demnächst erfolgte Zustellung

    Auszug aus OLG Hamm, 09.01.2002 - 20 U 177/99
    Im Laufe des vorliegenden - zwischenzeitlich nicht betriebenen - Deckungsrechtsstreits ist das im Haftpflichtprozeß ergangene Berufungsurteil vom BGH (VersR 2001, 856) aufgehoben und die Sache an den erkennenden Senat zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen worden (20 U 58/01 OLG Hamm).
  • BGH, 20.04.2000 - VII ZR 116/99

    Belehrung des Versicherers ; Verlust des Versicherungsschutzes ; Zahlung nach

  • OLG Hamm, 30.01.1991 - 20 U 263/90
  • OLG Hamm, 12.01.1990 - 20 U 189/89

    Rücktritt des Versicherers von einem Versicherungsverhältnis wegen der Verletzung

  • BGH, 08.03.1989 - IVa ZR 17/88

    Ablehnung; Leistung; Klageweg; Erklärungsinhalt

  • LG Hannover, 16.01.1996 - 18 O 202/95
  • OLG Köln, 26.09.1985 - 5 U 79/85

    Belehrung; Versicherungsnehmer; Frist; Klage ; Abweisung der Klage wegen

  • OLG Hamm, 15.04.1994 - 20 W 9/94

    Anwendbarkeit der Vorschriften über die Pflichtversicherung; Inkrafttreten des §

  • OLG Hamm, 29.11.1985 - 20 U 124/85
  • BGH, 05.02.2003 - IV ZR 44/02

    Klagefrist nach § 12 Abs. 3 VVG und Rechtsfolgen einer Fristversäumung:

    Das ist deshalb irreführend, weil auch der (kostengünstigere) Antrag auf Erlaß eines Mahnbescheides oder ein Antrag auf Prozeßkostenhilfe für die gerichtliche Geltendmachung genügen können (vgl. dazu OLG Hamm VersR 2002, 1139, 1140 m.w.N.; Römer in Römer/Langheid, VVG 2. Aufl. § 12 Rdn. 79).
  • OLG Schleswig, 16.02.2006 - 16 U 25/05

    Deckungsprozess gegen die Hausratversicherung: Inhaltsanforderungen an die

    In der nach § 12 Abs. 3 VVG vorzunehmenden Belehrung des Versicherungsnehmers über die Ausschlussfrist, innerhalb derer er seinen Leistungsanspruch geltend machen muss, braucht der Versicherer nicht auf die Möglichkeit eines Prozesskostenhilfegesuchs hinzuweisen (Abweichung von OLG Hamm VersR 2002, 1139).

    b) Allerdings hat das Oberlandesgericht Hamm nunmehr auch den Hinweis auf die Möglichkeit der Anbringung eines Prozesskostenhilfegesuchs als Inhalt der Belehrung nach § 12 Abs. 3 S. 2 VVG für geboten gehalten (OLG Hamm, VersR 2002, 1139, 1140).

  • BGH, 11.01.2006 - IV ZR 297/03

    Anforderungen an die Belehrung des Versicherungsnehmers über den Ablauf der

    Denn die ordnungsgemäße Belehrung ist formelle Wirksamkeitsvoraussetzung für den Beginn des Fristlaufs (vgl. für die ähnliche Problematik einer Belehrung nach § 39 VVG: Knappmann in Prölss/Martin, VVG 27. Aufl. § 39 Rdn. 21 m.w.N.; Gruber und Riedler in BK, VVG § 12 Rdn. 69 und § 39 Rdn. 34 ff.; OLG Hamm VersR 2002, 1139 ff.).
  • OLG Saarbrücken, 04.07.2005 - 5 W 151/05

    Zur Entschädigung aus einer Geschäftsinhaltsversicherung wegen eines in einer

    Eine solche Belehrung sei irreführend, weil auch der kostengünstigere Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides "oder ein Antrag auf Prozesskostenhilfe" für die gerichtliche Geltendmachung genügen können (vgl. auch OLG Hamm, VersR 2002, 1139, 1140).
  • OLG Karlsruhe, 07.12.2006 - 19 U 53/06

    Geltendmachung einer nachträglichen Veränderung des Gesundheitszustandes im

    Zu keinem abweichenden Ergebnis führt, dass sich die Beklagte auf die einschlägige Bestimmung des Versicherungsvertrages zur Ausschlussfrist (§ 3 Nr. 6, 7) gem. § 15 a VVG nicht berufen kann, da diese zum Nachteil des Klägers von § 12 Abs. 3 VVG abweicht (BGH NJW-RR 1991, 350; OLG Hamm VersR 2002, 1139); die Bestimmung formuliert nämlich, der Versicherungsnehmer habe Klage zu erheben, während § 12 Abs. 3 VVG die gerichtliche Geltendmachung ausreichen lässt.
  • OLG Hamm, 09.01.2002 - 20 U 58/01

    Regreßverzicht des Gebäudefeuerversicherers für Fälle leichter Fahrlässigkeit des

    Diese Frage, mit der sich der Senat in dem Verfahren 20 U 177/99 zu befassen hat, ist jedoch nicht Gegenstand der vorliegenden Entscheidung.
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