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   OLG Hamm, 09.01.2013 - 7 UF 290/11   

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https://dejure.org/2013,22377
OLG Hamm, 09.01.2013 - 7 UF 290/11 (https://dejure.org/2013,22377)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.01.2013 - 7 UF 290/11 (https://dejure.org/2013,22377)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Januar 2013 - 7 UF 290/11 (https://dejure.org/2013,22377)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich Zusagen auf Deputatleistungen/Energiepreisvergünstigungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VersAusglG § 2 Abs. 2
    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich Zusagen auf Deputatleistungen/Energiepreisvergünstigungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 594/09

    Betriebsrente - Insolvenzsicherung

    Auszug aus OLG Hamm, 09.01.2013 - 7 UF 290/11
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG FamRB 2010, 361 f) handele es sich um Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge.

    Der Senat folgt der Auffassung des Versorgungsträgers, dass Sachleistungen im Versorgungsausgleich nicht auszugleichen sind.Bei Sachleistungen handelt es sich nicht um Anrechte i.S.d. § 2 Abs. 2 VersAusglG, die in den Versorgungsausgleich einzubeziehen sind.Dies gilt auch vor dem Hintergrund, dass nach dem Wortlaut des § 2 Abs. 2 Nr. 3 Hs.2 VersAusglG grundsätzlich alle Anrechte aus der betrieblichen Altersversorgung nach dem BetrAVG unabhängig von ihrer Leistungsform dem Versorgungsausgleich unterliegen und nach der Entscheidung des BAG (Urteil v. 1.03.2010, Az.: 3 AZR 594/09, FamRB 2010, 361) davon auszugehen ist, dass es sich bei der Gewährung unentgeltlicher Energiekontigente und bei der Gewährung von Energiepreisvergünstigungen aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses um Leistungen der betrieblichen Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung handelt.Zwar scheint es nach dem Wortlaut des § 2 Abs. 2 Nr. 3 Hs.2 VersAusglG unschädlich, dass die zugesagte Leistung nicht auf die Zahlung einer Rente oder Kapitalabfindung gerichtet ist, sondern auf Gewährung einer Sachleistung.

  • OLG München, 28.09.2010 - 12 UF 1153/10

    Wirksamkeit eines Vergleichs in Versorgungsausgleichssachen: Annahme eines

    Auszug aus OLG Hamm, 09.01.2013 - 7 UF 290/11
    Aus diesem Grunde wird teilweise die Notwendigkeit gesehen, auch Sachleistungen wie etwa Energiedeputate in den Versorgungsausgleich einzubeziehen (Palandt/Brudermöller, BGB., 71.A., VersAusglG § 2 Rn.11; JurisPK/Breuers,BGB, 6.A., VersAusglG § 2 Rn.47; Hauß in FamRB 2010, 362).Der Senat folgt jedoch der im Schrifttum vorherrschend vertretenen Auffassung, nach der Sachleistungen nicht im Versorgungsausgleich zu berücksichtigen sind (Borth, Versorgungsausgleich, 6.A., Rn.79; Ruland, Versorgungsausgleich, 3.A., Rn.156; Münchener Kommentar-Dörr, BGB, 5.A., VersAusglG § 2 Rn.15; Wick, Versorgungsausgleich, 2.A., Rn.37; Erman/Norpoth, BGB, 13.A., VersAusglG § 2 Rn.9).Begründet sieht der Senat die von ihm vertretene Auffassung durch die systematische Auslegung des § 2 Abs. 2 Nr. 3 VersAusglG im Kontext des Gesetzes sowie durch die historische Auslegung der Vorschrift.Die Konzeption des VersAusglG, insb.
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