Rechtsprechung
OLG Hamm, 09.02.2009 - 4 Ss OWi 6/09 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Burhoff online
§§ 344 Abs. 2 S. 2, 261, 267, 228 StPO, § 25 Abs. 1 S. 1 StVG
Verletzung des rechtlichen Gehörs, Terminierung ohne Rücksicht auf den Verteidiger, Recht auf Verteidiger, unvorhersehbare Terminskollision bei Fortführung in den Mittagsstunden, PPS, ProViDa, Abstandsmessung, kein standardisiertes Meßverfahren für Abstandsmessungen, ... - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ablehnung einer Terminsverlegung wegen Verhinderung des Verteidigers
- Judicialis
StPO § 344 Abs. 2 S. 2; ; StPO § 261; ; StPO § 267; ; StPO § 228; ; StVG § 25 Abs. 1 S. 1
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ablehnung einer Terminsverlegung wegen Verhinderung des Verteidigers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Hamm, 15.10.2007 - 4 Ss OWi 673/07
- AG Lippstadt, 08.08.2008 - 7 OWi 60/07
- OLG Hamm, 09.02.2009 - 4 Ss OWi 6/09
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- OLG Hamm, 11.03.2003 - 1 Ss OWi 61/03
Abstandsmessung, Pro-Vida-Verfahren, erforderlicher Umfang der Feststellungen
Auszug aus OLG Hamm, 09.02.2009 - 4 Ss OWi 6/09
Dazu gehört auch die Angabe, an welchen Punkten die Fahrzeuge durch die Einzelbildschaltung genau herangeführt wurden (z.B. Ende der Mittellinie) und wie die Berechnung dann erfolgt ist sowie die Darlegung, von welchen Parametern (z.B. Länge der Mittellinie) ausgegangen wurde (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 11.03.2003 - 1 Ss OWi 61/03 -). - OLG Hamm, 24.05.1996 - 2 Ss OWi 509/96
Auszug aus OLG Hamm, 09.02.2009 - 4 Ss OWi 6/09
Zwar unterliegt die Entscheidung, ob trotz Vorliegens eines Regelfalls der konkrete Sachverhalt Ausnahmecharakter hat und demgemäß von der Verhängung eines Fahrverbotes abgesehen werden kann, in erster Linie der Beurteilung durch den Tatrichter, dessen Entscheidung vom Rechtsbeschwerdegericht im Zweifel "bis zur Grenze des Vertretbaren" hinzunehmen ist (zu vgl. OLG Hamm, DAR 1996, 68; VRS 92, 40, jeweils m.w.N.). - OLG Hamm, 29.01.1998 - 2 Ss OWi 1527/97
Absehen vom Fahrverbot, Entscheidungsgrundlage, erforderliche Feststellungen
Auszug aus OLG Hamm, 09.02.2009 - 4 Ss OWi 6/09
Der Tatrichter muss jedoch für seine Entscheidung eine eingehende, auf Tatsachen gestützte Begründung geben (zu vgl. OLG Hamm, VRS 95, 138).
- OLG Hamm, 12.02.2004 - 2 Ss OWi 12/04
Fahrverbot; Absehen; Möglichkeit bewusst
Auszug aus OLG Hamm, 09.02.2009 - 4 Ss OWi 6/09
Der Tatrichter muss sich aber dieser Möglichkeit bewusst gewesen sein und dies in den Entscheidungsgründen grundsätzlich erkennen lassen (zu vgl. OLG Hamm, VRS 106, 474). - OLG Düsseldorf, 13.06.2000 - 2b Ss OWi 125/00
Abstandsverstöße - Geschwindigkeitsmessungen - Messgerät Police-Pilot - …
Auszug aus OLG Hamm, 09.02.2009 - 4 Ss OWi 6/09
Deshalb genügt die Bezeichnung des Verfahrens nicht, sondern die Auswertung und Berechnung müssen, um eine Überprüfung zu ermöglichen, in den Urteilsgründen verständlich und widerspruchsfrei dargelegt werden (zu vgl. OLG Düsseldorf, VRS 99, 133, 135). - OLG Hamm, 26.10.1995 - 2 Ss OWi 1222/95
Das Rechtsbeschwerdegericht ist bei der Überprüfung eines verhängten Fahrverbots …
Auszug aus OLG Hamm, 09.02.2009 - 4 Ss OWi 6/09
Zwar unterliegt die Entscheidung, ob trotz Vorliegens eines Regelfalls der konkrete Sachverhalt Ausnahmecharakter hat und demgemäß von der Verhängung eines Fahrverbotes abgesehen werden kann, in erster Linie der Beurteilung durch den Tatrichter, dessen Entscheidung vom Rechtsbeschwerdegericht im Zweifel "bis zur Grenze des Vertretbaren" hinzunehmen ist (zu vgl. OLG Hamm, DAR 1996, 68; VRS 92, 40, jeweils m.w.N.).
- OLG Naumburg, 13.06.2017 - 2 Ws 132/17
Verkehrsordnungwidrigkeitensache: Urteilsfeststellungen hinsichtlich des Absehens …
Der Tatrichter muss sich allerdings dieser Möglichkeit bewusst gewesen sein und dies in den Entscheidungsgründen grundsätzlich erkennen lassen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 09.02.2009 - 4 Ss OWi 6/09). - OLG Hamm, 28.02.2019 - 4 RBs 71/19
Einspruch; Verwerfung; Verlegungsantrag; Verhinderung des Verteidigers
Es ist eine Frage des Einzelfalles, ob die Fürsorgepflicht des Gerichts die Durchführung der Hauptverhandlung in Anwesenheit des Verteidigers gebietet, wenn es dem Betroffenen aufgrund der Bedeutung der Bußgeldsache und ihrer tatsächlichen und rechtlichen Schwierigkeiten nicht zuzumuten ist, sich selbst zu verteidigen (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 09.02.2009- 4 Ss OWi 6/09 - m.w.N., zitiert nach juris).