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   OLG Hamm, 09.02.2023 - 18 U 125/22   

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https://dejure.org/2023,4103
OLG Hamm, 09.02.2023 - 18 U 125/22 (https://dejure.org/2023,4103)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.02.2023 - 18 U 125/22 (https://dejure.org/2023,4103)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Februar 2023 - 18 U 125/22 (https://dejure.org/2023,4103)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 10.07.2019 - C-649/17

    Amazon EU - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie

    Auszug aus OLG Hamm, 09.02.2023 - 18 U 125/22
    Doch führt möglicherweise die Nichtangabe einer Fax-Nummer der Beklagten im Muster-Widerrufsformular unter den vom EuGH (Az. C-649/17) bzw. vom BGH (Az. I ZR 163/16) genannten Voraussetzungen zur Fehlerhaftigkeit und damit zu einer insgesamt unwirksamen Belehrung.

    Denn die Wendung "gegebenenfalls " in Art. 6 Abs. 1 lit. c RL 2011/83/EU, die sich auch im Anhang I (dort unter "B. Muster-Widerrufsformular" in der bis zum 6.1.2020 geltenden Fassung) findet, dürfte Fälle erfassen, in denen der Unternehmer über eine Telefonnummer oder Telefaxnummer verfügt und diese nicht allein zu anderen Zwecken als dem Kontakt mit den Verbrauchern verwendet (EuGH, a.a.O., MMR 2019, 603 Rn. 51, beck-online).

  • BGH, 03.05.2012 - III ZR 62/11

    Maklervertrag: Voraussetzungen eines eindeutigen Provisionsverlangens eines

    Auszug aus OLG Hamm, 09.02.2023 - 18 U 125/22
    Weist der Makler in einem Zeitungs- oder Internetinserat eindeutig auf die fällig werdende Maklerprovision hin, so dass der Interessent von einer eigenen Provisionspflicht ausgehen kann, und erhält er auf seine daraufhin erfolgte Anfrage Namen und Anschrift des Verkäufers, löst dies den Anspruch auf Zahlung der Provision aus (BGH, Urt. vom 3.5.2012, Az. III ZR 62/11, Tz. 11).
  • BGH, 27.02.2018 - XI ZR 160/17

    Vorliegen eines Vertragsschlusses "unter ausschließlicher Verwendung von

    Auszug aus OLG Hamm, 09.02.2023 - 18 U 125/22
    Zu einem Vertragsschluss " unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln" kommt es jedoch nicht, wenn der Verbraucher während der Vertragsanbahnung persönlichen Kontakt zu einem Mitarbeiter des Unternehmers oder einem vom Unternehmer bevollmächtigten Vertreter hat (BGH, Urt. vom 27.02.2018, Az. XI ZR 160/17, Tz. 20, juris).
  • BGH, 17.10.2018 - I ZR 154/17

    Verpflichtung eines Maklerkunden zur Provisionszahlung gegenüber dem Makler bei

    Auszug aus OLG Hamm, 09.02.2023 - 18 U 125/22
    Der gemeinsame Erwerb hindert nicht die wirtschaftliche Kongruenz, da die Klägerin, die von vornherein auf der Suche nach einem Familienheim war, auch dergestalt ihr wirtschaftliches Interesse an dem Kauf des betreffenden Objekts erfüllt hat (BGH, Urt. vom 17.10.2018, Az. I ZR 154/17, Tz. 28).
  • BGH, 21.12.2005 - VIII ZR 85/05

    Wirksamkeit des zwischen Leasinggeber und Lieferant vereinbarten

    Auszug aus OLG Hamm, 09.02.2023 - 18 U 125/22
    Eine Gesetzesumgehung liegt dann vor, wenn die Gestaltung eines Rechtsgeschäfts objektiv den Zweck hat, den Eintritt einer Rechtsfolge zu verhindern, die das Gesetz für derartige Geschäfte vorsieht; eine Umgehungsabsicht ist nicht erforderlich (BGH, Urt. vom 21.12.2005, Az. VIII ZR 85/05, NJW 2006, 1066, Rn. 13).
  • BGH, 05.10.2017 - I ZR 163/16

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der

    Auszug aus OLG Hamm, 09.02.2023 - 18 U 125/22
    Doch führt möglicherweise die Nichtangabe einer Fax-Nummer der Beklagten im Muster-Widerrufsformular unter den vom EuGH (Az. C-649/17) bzw. vom BGH (Az. I ZR 163/16) genannten Voraussetzungen zur Fehlerhaftigkeit und damit zu einer insgesamt unwirksamen Belehrung.
  • BGH, 26.11.2020 - I ZR 169/19

    Grundstücksmaklervertrag: Beginn der Widerrufsfrist bei außerhalb von

    Auszug aus OLG Hamm, 09.02.2023 - 18 U 125/22
    Doch ist erforderlich, dass der Verbraucher (zuvor) eine formell ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular erhalten hat (BGH, Urt. vom 26.11.2020, Az. I ZR 169/19, Tz. 58ff.).
  • BGH, 03.07.2014 - III ZR 530/13

    Maklerlohnanspruch: Wirtschaftliche Kongruenz zwischen dem vom Makler

    Auszug aus OLG Hamm, 09.02.2023 - 18 U 125/22
    Es handelt sich um ein sog. nachträgliches Provisionsversprechen, das jedenfalls hier zugleich als (nachträglicher) Abschluss eines Maklervertrags zu verstehen ist (s. BGH NJW-RR 2014, S. 1272; Staudinger/Arnold, § 653 BGB Rn. 9; Hamm/Schwerdtner, Maklerrecht, 7. Aufl. Rn. 140; anders BeckGroßkomm./Meier § 652 Rn. 202f.).
  • BGH, 27.04.1994 - VIII ZR 223/93

    Anforderungen an Inhalt und drucktechnische Gestaltung der Widerrufsbelehrung

    Auszug aus OLG Hamm, 09.02.2023 - 18 U 125/22
    " moniert, doch entspricht diese Angabe formell und inhaltlich den Vorgaben der Anl. 1; auch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urt. vom 27.4.1994, Az. VIII ZR 223/93, NJW 1994, 1800) steht nicht entgegen (dort wird die Angabe " ab heute " als unzulässig angesehen).
  • LG Frankenthal, 13.12.2023 - 6 O 198/23

    Wirksamkeit der Widerrufsbelehrung bei Fehlen einer Telefonnummer

    Zum anderen kann der bei Vertragsschluss geltenden Musterwiderrufsbelehrung einschließlich der damaligen Gestaltungshinweise nicht mit hinreichender Deutlichkeit entnommen werden, dass die Telefonnummer als möglicher Kommunikationsweg Bestandteil des in Art. 246a § 1 EGBGB genannten Verfahrens ist, wenn dort bei den beispielhaft genannten Erklärungswegen lediglich der Brief und die E- Mail, jedoch nicht der telefonische Widerruf genannt werden und eine Telefonnummer nach den Gestaltungshinweisen nur angegeben werden muss, soweit diese verfügbar ist (vgl. mit ähnlichen Erwägungen, OLG Hamm Urt. v. 9.2.2023 - 18 U 125/22, BeckRS 2023, 3615 Rn. 55).
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