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   OLG Hamm, 09.03.2000 - 22 U 146/99   

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OLG Hamm, 09.03.2000 - 22 U 146/99 (https://dejure.org/2000,20066)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.03.2000 - 22 U 146/99 (https://dejure.org/2000,20066)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. März 2000 - 22 U 146/99 (https://dejure.org/2000,20066)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung; Beurkundung; Wirksamkeit; Urkunde; Willenserklärung; Formerfordernis; Formbedürftigkeit; Form; Andeutungstheorie; Falsa demonstratio non nocet; Falschbezeichnung

  • Judicialis

    BGB § 313; ; BGB § 157; ; BeurkG § 9; ; BeurkG § 13; ; BeurkG § 13 a

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 09.03.2000 - 22 U 149/99

    Auslegung formbedürftiger Willenserklärungen bei irrtümlicher Falschbezeichnung;

    Auszug aus OLG Hamm, 09.03.2000 - 22 U 146/99
    Urteil des 22. Zivilsenat v. 09.03.2000 - 22 U 149/99 -.

    22 U 149/99 OLG Hamm 12 O 122/99 ER LG Münster.

  • BGH, 23.02.1987 - II ZR 183/86

    Formwirksamkeit der Verpflichtung zur Abtretung eines GmbH-Geschäftsanteils

    Auszug aus OLG Hamm, 09.03.2000 - 22 U 146/99
    Bei der Ermittlung des tatsächlich Gewollten sind auch bei beurkundungsbedürftigen und beurkundeten Rechtsgeschäften die außerhalb der Erklärung liegenden Umstände zu berücksichtigen, die der Aufhellung und der Aufdeckung des Parteiwillens dienen können (BGH, NJW 1984, 721; 1987, 2437, 2438).

    Allerdings kann bei formbedürftigen Erklärungen die Auslegung auf außerhalb einer Urkunde liegende Umstände nur gestützt werden, wenn der aus ihnen ermittelte rechtsgeschäftliche Wille in der Urkunde wenigstens andeutungsweise - wenn auch nur unvollkommen - ausgedrückt ist (st. Rspr., vgl. BGH NJW 1969, 131, 132; NJW 1987, 2437, 2438 mit weiteren Nachweisen; Staudinger/Wufka, BGB, 3. Bearb. 1995, § 313 Rdnr. 201; Soergel/Wolf, BGB, 12. Aufl., § 313 Rdnr. 76; MünchKomm/Kannleiter, BGB, Bd. 2, 3. Aufl., § 313 Rdnr. 62).

  • BGH, 20.01.1994 - VII ZR 174/92

    Wirksamkeit von unter Verstoß gegen die Formvorschriften der Gemeindeordnung

    Auszug aus OLG Hamm, 09.03.2000 - 22 U 146/99
    Auch bei der Auslegung beurkundeter Erklärungen kommt es aber nicht nur auf den Wortlaut an; nach gefestigter Rechtsprechung geht ein übereinstimmender Wille der Parteien dem Vertragswortlaut und jeder anderen Interpretation vor (BGH NJW 1992, 2489; NJW 1994, 1528).
  • BGH, 26.10.1983 - IVa ZR 80/82

    Willenserklärung - Vorrang des wirklichen Willens - Interpretation - Verständnis

    Auszug aus OLG Hamm, 09.03.2000 - 22 U 146/99
    Bei der Ermittlung des tatsächlich Gewollten sind auch bei beurkundungsbedürftigen und beurkundeten Rechtsgeschäften die außerhalb der Erklärung liegenden Umstände zu berücksichtigen, die der Aufhellung und der Aufdeckung des Parteiwillens dienen können (BGH, NJW 1984, 721; 1987, 2437, 2438).
  • BGH, 30.04.1992 - VII ZR 78/91

    Ablehnung einer Zeugenvernehmung bei Auslegung eines Vertragstextes

    Auszug aus OLG Hamm, 09.03.2000 - 22 U 146/99
    Auch bei der Auslegung beurkundeter Erklärungen kommt es aber nicht nur auf den Wortlaut an; nach gefestigter Rechtsprechung geht ein übereinstimmender Wille der Parteien dem Vertragswortlaut und jeder anderen Interpretation vor (BGH NJW 1992, 2489; NJW 1994, 1528).
  • BGH, 25.03.1983 - V ZR 268/81

    Rechtsfolgen der irrtümlichen Falschbezeichnung bei einem Grundstückskaufvertrag

    Auszug aus OLG Hamm, 09.03.2000 - 22 U 146/99
    Hiervon macht die Rechtsprechung allerdings in den Fällen irrtümlicher Falschbezeichnung (falsa demonstratio non nocet) eine Ausnahme (für den Fall falscher Katasterbezeichnung BGH NJW 1983, 1610; vgl. Palandt/Heinrichs, BGB, 59. Aufl., § 313 Rdnr. 37; Soergel/Wolf, BGB, 12. Aufl. § 313 Rdnr. 77 m.w.N.).
  • BGH, 08.11.1968 - V ZR 58/65

    Nichtigkeit eines Kaufvertrags über ein Grundstück - Ordnungsgemäße Beurkundung

    Auszug aus OLG Hamm, 09.03.2000 - 22 U 146/99
    Allerdings kann bei formbedürftigen Erklärungen die Auslegung auf außerhalb einer Urkunde liegende Umstände nur gestützt werden, wenn der aus ihnen ermittelte rechtsgeschäftliche Wille in der Urkunde wenigstens andeutungsweise - wenn auch nur unvollkommen - ausgedrückt ist (st. Rspr., vgl. BGH NJW 1969, 131, 132; NJW 1987, 2437, 2438 mit weiteren Nachweisen; Staudinger/Wufka, BGB, 3. Bearb. 1995, § 313 Rdnr. 201; Soergel/Wolf, BGB, 12. Aufl., § 313 Rdnr. 76; MünchKomm/Kannleiter, BGB, Bd. 2, 3. Aufl., § 313 Rdnr. 62).
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