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   OLG Hamm, 09.04.2015 - I-28 U 207/13   

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OLG Hamm, 09.04.2015 - I-28 U 207/13 (https://dejure.org/2015,19333)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.04.2015 - I-28 U 207/13 (https://dejure.org/2015,19333)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. April 2015 - I-28 U 207/13 (https://dejure.org/2015,19333)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    BGB § 434

  • IWW

    CISG. BGB § 434

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche des Käufers bei behördlicher Beschlagnahme eines verkauften Pkw

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche des Käufers bei behördlicher Beschlagnahme eines verkauften Pkw

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (18)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Autokauf: Rücktrittsrecht beim Verkauf eines Fahrzeugs mit veränderter FIN

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Käufer eines PKW kann vom Kaufvertrag zurücktreten wenn die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) verändert wurde

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gebrauchtwagenkauf - und die manipulierte Fahrzeugidentifikationsnummer

  • lto.de (Kurzinformation)

    Gebrauchtwagenkauf - Veränderte FIN berechtigt zum Rücktritt

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Rücktrittsrecht beim Verkauf eines Fahrzeugs mit veränderter FIN

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum Rücktrittsrecht beim Verkauf eines Fahrzeugs mit veränderter Fahrzeugidentifikationsnummer

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rechtmäßige Beschlagnahme eines verkauften Fahrzeugs als Rechtsmangel

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rücktrittsrecht beim Verkauf eines Fahrzeugs mit veränderter FIN

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Rücktrittsrecht beim Verkauf eines Fahrzeugs mit veränderter FIN

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rechtmäßige Beschlagnahme eines verkauften Fahrzeugs als Rechtsmangel

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Rücktrittsrecht beim Verkauf eines Fahrzeugs mit veränderter FIN

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Veränderte Fahrzeugidentifikationsnummer - Rücktrittsrecht beim Verkauf eines Fahrzeugs

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Vorsicht Diebesgut! Gefälschte Fahrzeugidentifikationsnummer als Rücktrittsgrund

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wenn gekaufter Gebrauchtwagen wegen Diebstahlsverdacht beschlagnahmt wird

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rücktrittsrecht bei Diebstahlsverdacht eines Fahrzeugs mit veränderter Fahrzeugidentifikationsnummer

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Gefälschte Fahrzeugidentifikationsnummer rechtfertigt Rücktritt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Rücktrittsrecht beim Verkauf eines Fahrzeugs mit veränderter Fahrzeugidentifikationsnummer - Am Fahrzeug veränderte FIN begründet zum Rücktritt berechtigenden Sachmangel des Fahrzeugs

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Autokauf: Rücktritt bei veränderter FIN

Besprechungen u.ä. (2)

  • przytulla.de (Entscheidungsbesprechung)

    Die an einem Pkw nachträglich veränderte FIN-Nummer begründet ein Rücktrittsrecht wegen Vorliegen eines Sach- und Rechtsmangels

  • verlag-rolf-schmidt.de (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Zur Frage nach dem Rücktrittsrecht bei Kauf eines Fahrzeugs mit veränderter Fahrzeugidentifikationsnummer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 120
  • MDR 2015, 1418
  • NZV 2016, 229
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 18.02.2004 - VIII ZR 78/03

    Rechte des Käufers bei Beschlagnahme der Kaufsache in einem strafrechtlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 09.04.2015 - 28 U 207/13
    Dabei wird im Einzelnen verlangt, dass die Beschlagnahme tatsächlich ausgeübt wird, zu Recht erfolgt ist und den Verfall oder die Einziehung der Sache zur Folge haben kann (BGH NJW 2004, 1802).

    In Abgrenzung dazu wird bisweilen eine Einschränkung dahingehend vorgenommen, dass eine lediglich vorübergehende, zu Beweiszwecken erfolgte Beschlagnahme i.S.d. § 94 StPO keinen der Kaufsache anhaftenden Rechtsmangel ausmachen soll, zumal eine solche Beeinträchtigung unter das allgemeine Lebensrisiko falle (OLG Köln, Urt. 11 U 201/00 vom 25.07.2001; OLG Stuttgart, Urt. 3 U 135/02 vom 19.02.2003; LG Bonn NJW 1977, 1822; Palandt/Weidenkaff a.a.O. Rnr. 13; offenlassend BGH NJW 2004, 1802; Senat , Urt. 28 U 139/10 vom 20.01.2011 und Senat , Urt. 28 U 150/11 vom 29.03.2012).

    Deshalb hat der Bundesgerichtshof in einer solchen Konstellation einen Rechtsmangel bejaht (BGH NJW 2004, 1802 - juris-Tz. 9), sofern die Beschlagnahme als solche rechtmäßig erfolgt ist.

    Für die Fälle, in denen eine Kaufsache durch eine staatliche Beschlagnahme belastet wird, kommt es nicht auf den Zeitpunkt der Beschlagnahmeanordnung an, sondern auf den Zeitpunkt, in dem die tatsächlichen Umstände gegeben waren, die Anlass für diese Maßnahme boten (BGH NJW 2004, 1802 - juris-Tz. 15f; Faust, in: Beck´scher Online-Kommentar BGB, Stand: 01.08.2014, § 435 Rnr. 5; Reinking/Eggert a.a.O. Rnr. 4655).

  • BGH, 07.05.1997 - VIII ZR 253/96

    Verjährung der Gewährleistungsansprüche bei Beschlagnahme des verkauften PKW

    Auszug aus OLG Hamm, 09.04.2015 - 28 U 207/13
    So hat der Bundesgerichtshof bereits nach alter Rechtslage entschieden, dass die zunächst Zug um Zug bestehende Rückgabepflicht des Käufers dann entfällt, wenn das erworbene Fahrzeug infolge eines Diebstahlsverdachts ohne dessen Verschulden beschlagnahmt wird (BGH NJW 1997, 3164 - juris-Tz. 17).
  • BGH, 20.02.2008 - VIII ZR 334/06

    Ansprüche des Käufers beim Rücktritt vom Autokauf, wenn der Fahrzeughändler das

    Auszug aus OLG Hamm, 09.04.2015 - 28 U 207/13
    Allerdings ist der Käufer anerkanntermaßen auch über den Wortlaut des § 346 Abs. 2 BGB hinaus zum Wertersatz verpflichtet, wenn ihm die Rückgabe der Kaufsache faktisch oder rechtlich unmöglich ist (BGH NJW 2008, 2028 - juris-Tz. 22; Palandt-Grüneberg a.a.O. § 346 Rnr. 7; Gaier a.a.O. Rnr. 43).
  • OLG Hamm, 10.02.2005 - 28 U 147/04

    Zum formularmäßig vereinbarten Haftungsausschluss beim Privatverkauf eines

    Auszug aus OLG Hamm, 09.04.2015 - 28 U 207/13
    Allerdings wird der Wille der Vertragsparteien regelmäßig dahin gehen, dass die erworbene gebrauchte Kaufsache wegen der Unterschiede hinsichtlich der Ausstattung und Abnutzung nicht gegen eine gleichartige und gleichwertige austauschbar sein soll (BGH a.a.O. Tz. 23; Senat NJW-RR 2005, 1220 - juris-Tz. 14).
  • BGH, 07.06.2006 - VIII ZR 209/05

    Rechtsfolgen der Zusicherung der Unfallfreiheit eines veräußerten Kraftfahrzeugs

    Auszug aus OLG Hamm, 09.04.2015 - 28 U 207/13
    Beim Kauf von Gebrauchtfahrzeugen ist ein solches Ersatzlieferungsverlangen zwar nicht von vornherein auf einen unmöglichen Leistungsinhalt gerichtet (BGH NJW 2006, 2839 - juris-Tz. 19; Reinking/Eggert a.a.O. Rnr. 3435).
  • OLG Hamm, 29.03.2012 - 28 U 150/11

    Ansprüche des Käufers eines gestohlenen Gebrauchtwagens

    Auszug aus OLG Hamm, 09.04.2015 - 28 U 207/13
    In Abgrenzung dazu wird bisweilen eine Einschränkung dahingehend vorgenommen, dass eine lediglich vorübergehende, zu Beweiszwecken erfolgte Beschlagnahme i.S.d. § 94 StPO keinen der Kaufsache anhaftenden Rechtsmangel ausmachen soll, zumal eine solche Beeinträchtigung unter das allgemeine Lebensrisiko falle (OLG Köln, Urt. 11 U 201/00 vom 25.07.2001; OLG Stuttgart, Urt. 3 U 135/02 vom 19.02.2003; LG Bonn NJW 1977, 1822; Palandt/Weidenkaff a.a.O. Rnr. 13; offenlassend BGH NJW 2004, 1802; Senat , Urt. 28 U 139/10 vom 20.01.2011 und Senat , Urt. 28 U 150/11 vom 29.03.2012).
  • OLG Hamm, 20.01.2011 - 28 U 139/10

    Gewährleistungsansprüche des Käufers eines Gebrauchtwagens; Anspruch auf

    Auszug aus OLG Hamm, 09.04.2015 - 28 U 207/13
    In Abgrenzung dazu wird bisweilen eine Einschränkung dahingehend vorgenommen, dass eine lediglich vorübergehende, zu Beweiszwecken erfolgte Beschlagnahme i.S.d. § 94 StPO keinen der Kaufsache anhaftenden Rechtsmangel ausmachen soll, zumal eine solche Beeinträchtigung unter das allgemeine Lebensrisiko falle (OLG Köln, Urt. 11 U 201/00 vom 25.07.2001; OLG Stuttgart, Urt. 3 U 135/02 vom 19.02.2003; LG Bonn NJW 1977, 1822; Palandt/Weidenkaff a.a.O. Rnr. 13; offenlassend BGH NJW 2004, 1802; Senat , Urt. 28 U 139/10 vom 20.01.2011 und Senat , Urt. 28 U 150/11 vom 29.03.2012).
  • OLG Stuttgart, 19.02.2003 - 3 U 135/02

    Rechtsmängelhaftung des Verkäufers eines gestohlenen Kraftfahrzeuges bei

    Auszug aus OLG Hamm, 09.04.2015 - 28 U 207/13
    In Abgrenzung dazu wird bisweilen eine Einschränkung dahingehend vorgenommen, dass eine lediglich vorübergehende, zu Beweiszwecken erfolgte Beschlagnahme i.S.d. § 94 StPO keinen der Kaufsache anhaftenden Rechtsmangel ausmachen soll, zumal eine solche Beeinträchtigung unter das allgemeine Lebensrisiko falle (OLG Köln, Urt. 11 U 201/00 vom 25.07.2001; OLG Stuttgart, Urt. 3 U 135/02 vom 19.02.2003; LG Bonn NJW 1977, 1822; Palandt/Weidenkaff a.a.O. Rnr. 13; offenlassend BGH NJW 2004, 1802; Senat , Urt. 28 U 139/10 vom 20.01.2011 und Senat , Urt. 28 U 150/11 vom 29.03.2012).
  • LG Bonn, 23.11.1976 - 2 O 87/76

    Sicherstellung oder Beschlagnahme zu Beweiszwecken nach § 94 I, II StPO begründet

    Auszug aus OLG Hamm, 09.04.2015 - 28 U 207/13
    In Abgrenzung dazu wird bisweilen eine Einschränkung dahingehend vorgenommen, dass eine lediglich vorübergehende, zu Beweiszwecken erfolgte Beschlagnahme i.S.d. § 94 StPO keinen der Kaufsache anhaftenden Rechtsmangel ausmachen soll, zumal eine solche Beeinträchtigung unter das allgemeine Lebensrisiko falle (OLG Köln, Urt. 11 U 201/00 vom 25.07.2001; OLG Stuttgart, Urt. 3 U 135/02 vom 19.02.2003; LG Bonn NJW 1977, 1822; Palandt/Weidenkaff a.a.O. Rnr. 13; offenlassend BGH NJW 2004, 1802; Senat , Urt. 28 U 139/10 vom 20.01.2011 und Senat , Urt. 28 U 150/11 vom 29.03.2012).
  • OLG Köln, 25.07.2001 - 11 U 201/00

    Verkehrsrecht - Autokauf

    Auszug aus OLG Hamm, 09.04.2015 - 28 U 207/13
    In Abgrenzung dazu wird bisweilen eine Einschränkung dahingehend vorgenommen, dass eine lediglich vorübergehende, zu Beweiszwecken erfolgte Beschlagnahme i.S.d. § 94 StPO keinen der Kaufsache anhaftenden Rechtsmangel ausmachen soll, zumal eine solche Beeinträchtigung unter das allgemeine Lebensrisiko falle (OLG Köln, Urt. 11 U 201/00 vom 25.07.2001; OLG Stuttgart, Urt. 3 U 135/02 vom 19.02.2003; LG Bonn NJW 1977, 1822; Palandt/Weidenkaff a.a.O. Rnr. 13; offenlassend BGH NJW 2004, 1802; Senat , Urt. 28 U 139/10 vom 20.01.2011 und Senat , Urt. 28 U 150/11 vom 29.03.2012).
  • RG, 21.03.1919 - II 410/18

    1. Zur Fragepflicht des Gerichts. 2. Wird von der Bundesratsverordnung vom 4.

  • BGH, 05.12.1990 - VIII ZR 75/90

    Rechtsmangel wegen Heizöl in Dieselkraftstoff; Begriff des Versendungskaufs;

  • OLG Köln, 09.11.2017 - 18 U 183/16

    Fahrzeugkaufvertrag - Rücktritt bei Aufnahme des Fahrzeugs in das Schengener

    Denn die oben zitierte Entscheidung des selben Revisionssenats vom 17.01.2017 wird in dem jüngeren Urteil ausdrücklich in Bezug genommen; ihre Grundaussage zur potentiellen Gefahr einer Beschlagnahme findet sich schon in früheren Entscheidungen (BGH NJW 2004, 1802; OLG Hamm NJW-RR 2016, 120; OLG Düsseldorf 20.02.2015 - 22 U 159/14), so daß von gefestigter Rechtsprechung auszugehen ist.
  • OLG Rostock, 01.06.2021 - 4 U 156/19

    Grobe Fahrlässigkeit bei fehlender Überprüfung der

    (3) Zum anderen mag auch die Veränderung der FIN einen Sachmangel ausmachen, weil ihrer Authentizität im deutschen Fahrzeughandel eine maßgebliche Bedeutung insofern zukommt, als diese Kennzeichnung in Verbindung mit den Fahrzeugpapieren dem Nachweis der Eigentumsverhältnisse dient; umgekehrt deutet die Veränderung der ursprünglich eingeprägten FIN regelmäßig darauf hin, dass das Fahrzeug gestohlen wurde (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 09.04.2015, Az.: 28 U 207/13, - zitiert nach juris -, Rn. 73 m. w. N.).
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