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   OLG Hamm, 09.05.1977 - 15 W 473/76   

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OLG Hamm, 09.05.1977 - 15 W 473/76 (https://dejure.org/1977,2332)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.05.1977 - 15 W 473/76 (https://dejure.org/1977,2332)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Mai 1977 - 15 W 473/76 (https://dejure.org/1977,2332)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1977, 851
  • FamRZ 1979, 737
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (8)

  • RG, 10.12.1913 - V 303/13

    Mißbrauch der Testamentsvollstreckung

    Auszug aus OLG Hamm, 09.05.1977 - 15 W 473/76
    Zum notwendigen Inhalt des Zeugnisses gehört ferner eine längere oder kürzere Dauer der Verwaltung (KG, OLG 40, 158 und KGJ 31, 94, 97; RGZ 83, 348, 352; Erman/Bartholomeyczik/Schlüter, BGB, 6. Aufl., Rz. 3 zu § 2368 BGB; Haegele, Rz. 407; Soergel/Müller, Rz. 10 zu § 2368 BGB), soweit der Erblasser eine solche Zeitbestimmung, die von § 2210 BGB abweicht, getroffen hat.

    Die Erblasserin hat hier verfügt, daß die Verwaltung bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres des Beteiligten zu 3), bei dessen vorzeitigem Ableben bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres des Beteiligten zu 2) andauern soll, über § 2368 Abs. 3 Halbs. 2 BGB hinaus wird einhellig anerkannt, daß sich Dritte auf den öffentlichen Glauben des Zeugnisses insoweit berufen können, als es eine auf Anordnung des Erblassers beruhende Beschränkung der Amtsdauer des Testamentsvollstreckers nicht enthält (RGZ 83, 348, 352; Haegele, Rz. 415; Jansen, Rz. 27 zu § 84 FGG; Palandt/Keidel, Anm. 8 b aa zu § 2368 BGB).

  • BGH, 29.04.1959 - V ZR 11/58

    In-sich-Geschäfte des Testamentvollstreckers

    Auszug aus OLG Hamm, 09.05.1977 - 15 W 473/76
    Eine solche Erweiterung der Handlungsmacht des Testamentsvollstreckers wird in entsprechender Anwendung des § 181 BGB für zulässig angesehen, wenn der Erblasser in der letztwilligen Verfügung seine Einwilligung für In-sich-Geschäfte erteilt hat (BGHZ 30, 67; 51, 209; Haegele, Rz. 127 und 129, wonach der Testamentsvollstrecker zugleich im Namen eines Dritten als dessen Vertreter nur handeln könne, wenn Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB sowohl vom Erblasser wie vom Dritten erteilt sei; Palandt/Heinrichs, Anm. 1 zu § 181 BGB).
  • BGH, 09.12.1968 - II ZR 57/67

    GmbH: Gesellschafter-"Beschluß" ohne Mehrheit

    Auszug aus OLG Hamm, 09.05.1977 - 15 W 473/76
    Eine solche Erweiterung der Handlungsmacht des Testamentsvollstreckers wird in entsprechender Anwendung des § 181 BGB für zulässig angesehen, wenn der Erblasser in der letztwilligen Verfügung seine Einwilligung für In-sich-Geschäfte erteilt hat (BGHZ 30, 67; 51, 209; Haegele, Rz. 127 und 129, wonach der Testamentsvollstrecker zugleich im Namen eines Dritten als dessen Vertreter nur handeln könne, wenn Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB sowohl vom Erblasser wie vom Dritten erteilt sei; Palandt/Heinrichs, Anm. 1 zu § 181 BGB).
  • BGH, 18.06.1971 - V ZB 4/71

    Gemeinsame Verfügung von Testamentsvollstrecker und Erben

    Auszug aus OLG Hamm, 09.05.1977 - 15 W 473/76
    Rechtsprechung (BGHZ 40, 115; 56, 275) und Schrifttum (Palandt/Keidel, Anm. 1 a zu § 2204 BGB) nehmen mit Rücksicht auf § 137 BGB ohnehin an, daß ein Erbauseinandersetzungsverbot des Erblassers der Wirksamkeit einer im Wege der Erbauseinandersetzung getroffenen Verfügung über Nachlaßgegenstände dann nicht entgegensteht, wenn sie vom Testamentsvollstrecker und allen Erben getroffen wird.
  • BGH, 25.09.1963 - V ZR 130/61

    Erbauseinandersetzungsverbot. Nacherbe

    Auszug aus OLG Hamm, 09.05.1977 - 15 W 473/76
    Rechtsprechung (BGHZ 40, 115; 56, 275) und Schrifttum (Palandt/Keidel, Anm. 1 a zu § 2204 BGB) nehmen mit Rücksicht auf § 137 BGB ohnehin an, daß ein Erbauseinandersetzungsverbot des Erblassers der Wirksamkeit einer im Wege der Erbauseinandersetzung getroffenen Verfügung über Nachlaßgegenstände dann nicht entgegensteht, wenn sie vom Testamentsvollstrecker und allen Erben getroffen wird.
  • BGH, 05.07.1963 - V ZB 7/63

    Einziehung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses

    Auszug aus OLG Hamm, 09.05.1977 - 15 W 473/76
    Es ist hierzu nach § 12 FGG verpflichtet, wenn eine Anregung auf Einziehung hierzu Anlaß bietet (BGH, NJW 1963, 1972, 1973 mit Nachweisen).
  • BGH, 13.07.1961 - V ZB 9/61

    Entlassung eines Testamentsvollstreckers

    Auszug aus OLG Hamm, 09.05.1977 - 15 W 473/76
    Soweit in diesen Fällen über § 20 Abs. 1 FGG hinaus ein Beschwerderecht nach dem allgemeinen Vorbehalt des § 1 FGG aus der Bezeichnung als "Beteiligter" jener Verfahren im Sinne der §§ 2202 Abs. 3, 2227 Abs. 1 BGB abgeleitet worden ist, so rührt das daher, daß unter Beteiligter dieser Verfahren jeder verstanden wird, der ein rechtliches Interesse an der Testamentsvollstreckung hat (BGH, NJW 1961, 1717).
  • OLG Hamm, 07.04.1972 - 15 W 135/72
    Auszug aus OLG Hamm, 09.05.1977 - 15 W 473/76
    Hat das Landgericht - wie hier hinsichtlich des Rechtsmittels der Beteiligten zu 1) - eine unzulässige Beschwerde zu Unrecht aus sachlichen Gründen zurückgewiesen, obwohl sie unzulässig war, so ist die weitere Beschwerde mit der Maßgabe zurückzuweisen, daß in Abänderung der Beschwerdeentscheidung die Erstbeschwerde als unzulässig zu verwerfen ist (Beschluß des Senats von 7. April 1972 - 15 W 135/72 - = FamRZ 1972, 520 = OLGZ 1972, 382; Jansen, Rz. 49 zu § 27 FGG; Keidel/Winkler, Rz. 67 zu § 27 FGG).
  • BVerfG, 20.05.2003 - 1 BvR 2222/01

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm Art 1 Abs 1 durch zwangsweise Durchführung von

    Die Anordnung, die den Betroffenen zwingt, sich im Rahmen eines sorge- bzw. umgangsrechtlichen Verfahrens psychologisch untersuchen zu lassen und zu diesem Zweck bei einem Sachverständigen zu erscheinen, kann sich auf keine sie legitimierende Gesetzesnorm stützen (vgl. hierzu auch OLG Koblenz, FamRZ 2000, S. 1233; OLG Karlsruhe, FamRZ 1993, S. 1479 ; OLG Hamm, 1. FamS, FamRZ 1982, S. 94 ; 4. FamS, FamRZ 1981, S. 706 ; BayObLG, FamRZ 1979, S. 737 ; OLG Stuttgart, OLGZ 1975, 132 ff.; Schmidt, in: Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 14. Aufl., § 15 Rz. 49; Bassenge/Herbst, FGG/RPflG, 8. Aufl., § 15 Rz. 31; Jansen, FGG I. Bd., 2. Aufl., § 12 Rz. 68; Weychardt, ZfJ 1999, S. 326 ; Säcker, FamRZ 1971, S. 81 ).

    aa) § 33 FGG, der die Verhängung von Zwangsmitteln regelt, setzt voraus, dass die durch eine gerichtliche Verfügung einem Verfahrensbeteiligten aufgegebene Handlung, Unterlassung bzw. Duldung ihrerseits eine gesetzliche Grundlage hat; aus § 33 FGG selbst kann diese nicht hergeleitet werden (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 1993, S. 1479 ; BayObLG, FamRZ 1979, S. 737 ; OLG Stuttgart, OLGZ 1975, 132 ff.; vgl. auch OLG Koblenz, FamRZ 2000, S. 1233; OLG Hamm, 1. FamS, FamRZ 1982, S. 94; 4. FamS, FamRZ 1981, S. 706; Zimmermann, in: Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 14. Aufl., § 33 Rz. 1; Fehnemann, FamRZ 1979, S. 661 ; Säcker, FamRZ 1971, S. 81).

    Im Gegensatz zu §§ 68b Abs. 3, Abs. 4, 70e Abs. 2 FGG, die die Gutachtenerstellung im Betreuungs- bzw. Unterbringungsverfahren regeln, räumt § 12 FGG dem Gericht keine Befugnis ein, die Untersuchung des Betroffenen zur Vorbereitung eines Gutachtens zu erzwingen (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 1993, S. 1479 ; OLG Hamm, 4. FamS, FamRZ 1981, S. 706; BayObLG, FamRZ 1979, S. 737 ; OLG Stuttgart, OLGZ 1975, 132 ; Fehnemann, FamRZ 1979, S. 661 ; Säcker, FamRZ 1971, S. 81; Jansen, FGG I. Bd., 2. Aufl., § 12 Rz. 68).

    Bei dieser Norm handelt es sich indes um eine spezielle Ausnahmevorschrift, der eine allgemeine Verpflichtung, gerichtliche Anordnungen vergleichbarer Art hinzunehmen und ihre Vollziehung bei Vermeidung von Zwangsmaßnahmen zu dulden, nicht entnommen werden kann (OLG Hamm, 4. FamS, FamRZ 1981, S. 706 ; OLG Stuttgart, OLGZ 1975, 132 ; im Ergebnis ebenso: OLG Koblenz, FamRZ 2000, S. 1233; OLG Karlsruhe, FamRZ 1993, S. 1479 ; OLG Hamm, 1. FamS, FamRZ 1982, S. 94 ; BayObLG, FamRZ 1979, S. 737 ; Schmidt, in: Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 14. Aufl., § 15 Rz. 49; Bassenge/Herbst, FGG/RPflG, 8. Aufl., § 15 Rz. 31; i.E. wohl auch Säcker, FamRZ 1971, S. 81 ).

  • KG, 09.03.2006 - 21 U 4/05

    Richterablehnung: Entscheidungszuständigkeit über ein Ablehnungsgesuch gegen

    Die Äußerung einer Rechtsaufassung, die die Partei für unrichtig hält, und/oder die Verfahrensweise des Richters rechtfertigen indessen nur dann die Besorgnis der Befangenheit, wenn sie auf einer unsachlichen Einstellung oder auf Willkür beruhen (BGH NJW 2002, 2396 f; KG KGR 2000, 310 f; BayObLG MDR 1977, 851; Zöller, a.a.O., § 42 Rz 24 und 28 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 21.11.1983 - 15 W 329/83

    Notwendigkeit der Inanspruchnahme eines für einen anderen in einem Erbschein

    Das Beschwerderecht des Beteiligten zu 1) hinsichtlich der Einlegung der weiteren Beschwerde wird auch nicht dadurch beeinträchtigt, daß - wie unten auszuführen ist - die Erstbeschwerde als unzulässig hätte verworfen werden müssen: Es macht nämlich für die weitere Beschwerde keinen Unterschied, ob die der Beschwerde den Erfolg versagende Entscheidung in der Form der Zurückweisung oder der Verwerfung ergeht, da in beiden Fällen inhaltlich die Erfolglosigkeit des Rechtsmittels ausgesprochen wird, was die Beschwerdeberechtigung für die weitere Beschwerde begründet (Senatsbeschluß OLGZ 1977, 422; OLG Köln OLGZ 1971, 94, 96).

    Kann mithin die Geltendmachung eines eigenen Erbrechts ausgeschlossen werden, so daß eine Beschwerdeberechtigung aus diesem Gesichtspunkt entfällt, so ergibt sie sich auch nicht aus der Stellung des Beteiligten zu 1) als Pflichtteilsberechtigter gemäß § 2303 BGB; vielmehr entspricht es allgemeiner Auffassung, daß der Pflichtteilsberechtigte kein Beschwerderecht gegen die Erteilung des Erbscheins zugunsten eines Dritten hat, wenn er nicht zugleich Erbprätendent in dem oben dargelegten Sinne ist (Senatsbeschluß OLGZ 1977, 422; Promberger in Münch- Komm, BGB § 2353 Rdn. 94; Firsching in Staudinger, BGB 12. Aufl. § 2353 Rdn. 87; Edenhofer in Palandt, BGB 42 Aufl. § 2353 Anm. 7c; Jansen, FGG 2. Aufl. § 20 Rdn. 54; Keidel/Kuntze/Winkler, aaO § 20 Rdn. 39), was nach den obigen Ausführungen vorliegend nicht der Fall ist; vielmehr hat der Pflichtteilsberechtigte, der sich nicht auf das gesetzliche Erbrecht beruft, nur dann ein Beschwerderecht, wenn er einen Vollstreckungstitel besitzt (vgl. die vorstehenden Zitate, sowie BayObLG JW 1935, 1189; BayObLGZ 1973, 224, 226; OLG München JFG 15, 246; KGJ 39, 83, 84; OLG Köln OLGZ 1971, 94).

    Daß diese Rechtsverfolgung insoweit durch den der Beteiligten zu 2) erteilten Erbschein erschwert wird, gibt dem Beteiligten zu 1) jedoch kein Beschwerderecht, weil es sich insoweit nicht um die Beeinträchtigung eines subjektiven Rechts nach § 20 FGG, sondern lediglich um die Beeinträchtigung tatsächlicher Positionen oder wirtschaftlicher Interessen handelt (Senatsbeschluß OLGZ 1977, 422; BayObLG JW 1935, 1189, 1190; OLG Köln aaO mwN).

  • OLG Schleswig, 19.09.2008 - 3 Wx 98/03

    Testamentsvollstreckerentlassung wegen Verschweigens eines Nachlassbestandteils

    Die Klärung der streitigen Frage, ob auch der Pflichtteilsberechtigte antrags- und beschwerdeberechtigt ist, wenn es wie hier um die Frage der Entlassung eines Testamentsvollstreckers geht (vgl. dazu einerseits OLG Hamm, MDR 1977, 851 andererseits Erman/M.Schmidt, BGB, 12. A. 2008, § 2227 Rn. 9 mwN), kann aber nicht nur dahinstehen, weil die Beteiligte zu 2. zwischenzeitlich ohnehin in erster Linie meint, sie sei (gesetzliche) Erbin.
  • VG München, 11.04.2018 - M 21 K 17.44173

    Erfolglose Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Selbst Verfahrensverstöße oder fehlerhafte Entscheidungen eines Richters lassen noch nicht den Schluss auf dessen unsachliche Einstellung zu (BayObLG vom 12.05.1977 - DRiZ 1977, 244 = MDR 1977, 851 = FamRZ 1979, 737).
  • OLG Oldenburg, 26.03.2007 - 2 WF 55/07

    Antrag auf Entziehung des Sorgerechts und Übertragung auf den antragenden

    Die im Rahmen des Sorgerechtsverfahrens getroffene Anordnung der ärztlichen Untersuchung entbehrte deshalb einer Rechtsgrundlage (vgl. auch OLG Stuttgart a.a.O.; BayObLG MDR 1977, 851) und führt zur Aufhebung des anordnenden Beschlusses.
  • BayObLG, 21.03.2002 - 3Z BR 49/02

    Sofortige weitere Beschwerde gegen Zurückweisung der Richterablehnung im

    Eine Erstattungsanordnung gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 FGG findet im Richterablehnungsverfahren nicht statt, weil es in diesem Verfahren keine im entgegengesetzten Sinne Beteiligten gibt (BayObLG FamRZ 1979, 737, 740).
  • BGH, 02.07.1980 - IVb ZR 519/80

    Klage auf Herabsetzung des Kinderunterhalts - Maßgeblichkeit der Altersstufe

    Das aber ist nicht schon gegeben, wenn die Mutter des Kindes, wie hier, erwerbstätig ist und eigenes, ihren Lebensbedarf übersteigendes Einkommen hat (für die Unanwendbarkeit des § 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB in derartigen Fällen jedoch OLG Nürnberg FamRZ 1979, 737; Brühl/Göppinger/Mutschler, Unterhaltsrecht 3. Aufl. Teil I Rdn. 704; Köhler in MünchKomm § 1606 Rdn. 8, einschränkend und näher differenzierend dagegen derselbe in MünchKomm Ergänzung zu § 1606 Rdn. 5, 7 und Handbuch des Unterhaltsrechts 5. Aufl. Rdn. 24).
  • OLG Köln, 27.04.2005 - 2 Wx 8/05

    Statthaftigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde im Ablehnungsverfahren

    Eine Erstattungsanordnung nach § 13 a Abs. 1 Satz 2 FGG ist im Ablehnungsverfahren nicht zu treffen, weil es hier keine im entgegengesetzten Sinne Beteiligten gibt (vgl. BayObLG FamRZ 1979, 737 [740]; BayObLGZ 2002, 92 [95]; Senat, Beschluß vom 29. Oktober 2003 - 2 Wx 32/03).
  • OLG Hamburg, 05.12.2018 - 2 W 95/18

    Testamentsvollstreckerzeugnis: Aufnahme der Befreiung vom Verbot des

    Mit dem BGH und der h.M. (BGH, B. v. 28.1.1972, V ZB 29/71, Rn. 8 (juris) m.w.N.; OLG Hamm, B. v. 9.5.1977, 15 W 473/76, Rn. 21 (juris); KG, NJW 1964, 1905; MüKo-Grziwotz, § 2368 BGB, Rn. 32, 39; Mayer-Bonefeld, Testamentsvollstreckung, 3. Aufl., S. 55; Praxiskommentar Erbrecht - Uricher, 2. Aufl., § 2368 B. m.w.N.; Firsching-Graf, Nachlassrecht, 9. Aufl., Rn. 4.462) ist davon auszugehen, dass im Testamentsvollstreckerzeugnis nicht nur Beschränkungen, sondern auch Erweiterungen der Befugnisse des Testamentsvollstreckers anzugeben sind, sofern sie für den Rechtsverkehr von Bedeutung sind und sich nicht in bloßen Verwaltungsanordnungen für das Innenverhältnis zwischen dem Testamentsvollstrecker und den Erben erschöpfen.
  • OLG München, 28.10.1983 - 26 WF 1193/83
  • KG, 12.08.2021 - 19 W 82/21

    Aufnahme der Befreiung des Testamentsvollstreckers vom Selbstkontrahierungsverbot

  • OLG Hamburg, 19.01.2015 - 2 W 57/13

    Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses: Beschwerde des Nachlasspflegers

  • OLG Köln, 29.01.1993 - 2 Wx 48/92

    Prüfungsmaßstab eines Nachlassgerichts bei Anfechtung einer letztwilligen

  • OLG Nürnberg, 21.10.1980 - 11 UF 937/80
  • VG München, 11.04.2018 - M 21 K 17.42896

    Erfolgloses Ablehnungsgesuch wegen Ablehnung eines Terminsverlegungsantrags

  • LG Stuttgart, 01.02.2018 - 19 O 114/17

    Richterablehnung: Befangenheitsgrund bei Nichtahndung eines Verstoßes gegen die

  • BayObLG, 09.03.1993 - 1Z BR 107/92

    Zurückweisung einer sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung eines

  • OLG Düsseldorf, 12.02.1980 - 6 UF 69/79
  • OLG Hamm, 09.03.1981 - 4 WF 110/81

    Unanfechtbare Beweisanordnung des Amtsgerichts hinsichtlich der Anordnung einer

  • OLG Nürnberg, 30.09.1980 - 11 UF 937/80

    Abänderungsklage auf Zahlung höheren Kindesunterhalts; Erreichen der

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