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   OLG Hamm, 09.05.1994 - 18 U 64/93   

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OLG Hamm, 09.05.1994 - 18 U 64/93 (https://dejure.org/1994,3190)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.05.1994 - 18 U 64/93 (https://dejure.org/1994,3190)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Mai 1994 - 18 U 64/93 (https://dejure.org/1994,3190)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Versicherungsvertreters auf Rückzahlung unverdient gebliebener Vorschüsse ; Voraussetzung für die Annahme eines Versicherungsvertreterverhältnisses ; Gewährung einer Abschlussprovision bei Stornierung einer Versicherungspolice

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Rückforderung unverdienter Provisionsvorschüsse, Rückzahlung nicht ins Verdienen gebrachter Courtagevorschüsse, Maklercourtage, Nachbearbeitungspflicht, Provisionsvorschuss, VM, Nachbearbeitungsgrundsätze, Stornogefahrmitteilung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1306
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.11.1982 - I ZR 125/80

    Nachbearbeitung notleidender Versicherungsverträge

    Auszug aus OLG Hamm, 09.05.1994 - 18 U 64/93
    Da die Beklagte nicht Versicherungsvertreterin der Klägerin war, war diese ihr gegenüber allerdings nicht ohne weiteres entsprechend den von der Rechtsprechung zu § 87a Abs. 3 HGB entwickelten Grundsätzen (vgl. u.a. BGH VersR 83, 371 und VersR 88, 490) zur Nacharbeit gefährdeter Verträge verpflichtet.
  • BGH, 10.12.1982 - V ZR 244/81

    Rechtsmißbräuchlichkeit der Zwangsvollstreckung aus vollstreckbaren Urkunde -

    Auszug aus OLG Hamm, 09.05.1994 - 18 U 64/93
    § 352 HGB gilt für Bereicherungsansprüche aus § 812 Abs. 1 S. 1 BGB nicht (BGH NJW 83, 1423).
  • LAG München, 27.09.1990 - 6 Sa 562/88

    Handelsvertreter ; Provision

    Auszug aus OLG Hamm, 09.05.1994 - 18 U 64/93
    In einem solchen Fall genügen vielmehr Erinnerungs-, Mahnschreiben und die schriftliche Androhung der Kündigung des Versicherungsvertrags (vgl. LAG München, VersR 92, 183).
  • BGH, 12.11.1987 - I ZR 3/86

    Nachbearbeitung notleidender Versicherungsverträge

    Auszug aus OLG Hamm, 09.05.1994 - 18 U 64/93
    Da die Beklagte nicht Versicherungsvertreterin der Klägerin war, war diese ihr gegenüber allerdings nicht ohne weiteres entsprechend den von der Rechtsprechung zu § 87a Abs. 3 HGB entwickelten Grundsätzen (vgl. u.a. BGH VersR 83, 371 und VersR 88, 490) zur Nacharbeit gefährdeter Verträge verpflichtet.
  • BGH, 01.12.2010 - VIII ZR 310/09

    Provisionsanspruch des Versicherungsvertreters bei Stornierung des

    Dabei bedarf die in Rechtsprechung und Literatur umstrittene, vom Berufungsgericht ebenfalls offen gelassene Frage, ob § 87a Abs. 3 HGB auch auf den Versicherungsmakler entsprechend anzuwenden ist, wenn dieser im Einzelfall genauso schutzwürdig ist wie ein Versicherungsvertreter (so OLG Hamm, Urteil vom 21. Januar 1999 - 18 U 109/98, BeckRS 2005, 08775 unter I 2 b; OLG Hamm, NJW-RR 1997, 1482, 1483; OLG Hamm, NJW-RR 1994, 1306 f.; OLG Saarbrücken, OLGR 1997, 334, 335 f.; Emde, aaO, § 92 Rn. 19), oder ob eine solche Analogie schon mangels einer planwidrigen Gesetzeslücke nicht möglich ist (OLG Frankfurt am Main, OLGR 1997, 133 f.; KG, Urteil vom 14. Januar 1999 - 10 U 7263/97, juris Rn. 7; AG München, VersR 2005, 1688; Baumbach/Hopt, aaO, § 93 Rn. 7; MünchKommHGB/von Hoyningen-Huene, 2. Aufl., § 87a Rn. 5; in diesem Sinne auch BGH, Urteil vom 13. Juni 1951 - II ZR 107/50, BGHZ 2, 281, 283 f.; RGZ 95, 134, 137 mwN, jeweils zu § 88 HGB aF) und sich lediglich im Einzelfall aus Treu und Glauben (§ 242 BGB) oder einer hieran orientierten Auslegung des Vertrages zwischen dem Versicherungsmakler und dem Versicherer für letzteren eine Nachbearbeitungspflicht ergeben kann (OLG Frankfurt am Main, aaO; AG München, aaO; Thiessen in Großkommentar HGB, aaO, § 93 Rn. 167), hier keiner abschließenden Klärung.
  • BGH, 20.01.2005 - III ZR 251/04

    Rückforderung der Abschlussprovision eines Versicherungsmaklers bei vorzeitiger

    Für diese Zahlung gilt nach wohl allgemeiner Meinung der sogenannte "Schicksalsteilungsgrundsatz": Die Courtage teilt das Schicksal der Versicherungsprämie im Guten wie im Schlechten (OLG Hamm NJW-RR 1994, 1306; OLG Saarbrücken OLG-Report 1997, 334, 335; Bruck/Möller, VVG, 8. Aufl., Bd. I, vor §§ 43-48 Anm. 82; BK/Gruber, Anhang zu § 48 Rn. 18; Prölss/Martin/Kollhosser, aaO, nach § 48 VVG Rn. 35; jeweils m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 27.05.2016 - 16 U 187/14

    Abgrenzung von Handelsmakler und Handelsvertreter; Pflicht zur Nachbearbeitung

    Ungeachtet des Meinungsstreits über die Analogiefähigkeit des § 87a Abs. 3 HGB ist darüber hinaus anerkannt, dass sich im Einzelfall aus Treu und Glauben (§ 242 BGB) oder einer hieran orientierten Auslegung des Vertrages zwischen dem Versicherungsmakler und dem Versicherer für letzteren eine Nachbearbeitungspflicht ergeben kann (BGH, Versäumnisurteil vom 01.12.2010, VIII ZR 310/09, Juris Rn. 17; OLG Frankfurt am Main, a.a.O.; AG München, a.a.O.; Thiessen in Großkommentar HGB, a.a.O., § 93 Rn. 167; im Übrigen bei näherer Betrachtung so auch früher das OLG Hamm, das sich freilich heute auf diese Entscheidungen im Rahmen der vertretenen Analogie beruft: OLG Hamm, NJW-RR 1994, 1306, 1307: "Treu und Glauben können es im Einzelfall gebieten, daß der Versicherer auf die Belange des Maklers Rücksicht nimmt und bei Vertragsgefährdungen in derselben Weise nacharbeitet, wie es seine Pflicht gegenüber einem Versicherungsvertreter wäre." ).
  • BGH, 20.01.2005 - III ZR 207/04

    Wirksamkeit einer Provisionsvereinbarung zwischen einem Versicherungsmakler und

    Für diese Zahlung gilt nach wohl allgemeiner Meinung der sogenannte "Schicksalsteilungsgrundsatz": Die Courtage teilt das Schicksal der Versicherungsprämie im Guten wie im Schlechten (OLG Hamm NJW-RR 1994, 1306; OLG Saarbrücken OLG-Report 1997, 334, 335; Bruck/Möller, VVG, Bd. I, 8. Aufl., vor §§ 43-48 Anm. 82; BK/Gruber, Anhang zu § 48 Rn. 18; Prölss/Martin/Kollhosser, aaO, nach § 48 VVG Rn. 35; jeweils m.w.N.).
  • LG Berlin, 05.03.2009 - 95 O 29/08

    Anspruch eines Versicherungsunternehmens auf anteilige Rückzahlung von an einen

    Abweichend von § 652 BGB verdient die Beklagte als Versicherungsmaklerin ihre Provision nicht schon mit dem Abschluss des von ihr vermittelten Versicherungsvertrages (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1994, 1306 [OLG Hamm 09.05.1994 - 18 U 64/93] ).

    In solch einem Fall kann die Stellung des Versicherungsmaklers der Rechtsstellung eines Versicherungsvertreters angenähert sein, wenn der Versicherungsmakler in einem solchen Fall aufgrund einer allgemeinen mit dem Versicherer abgeschlossenen Abrede u.a. laufend Vorschüsse für abgeschlossenen Versicherungsverträge erhält (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1994, S. 1306 [OLG Hamm 09.05.1994 - 18 U 64/93] -1307).

    Die Darlegungs- und Beweislast für den Fall der Rückforderung des Vorschusses trifft den Versicherungsmakler, denn wenn ein Geldbetrag ohne Rechtsgrund nur als Vorschuss geleistet worden ist, hat grundsätzlich der Empfänger zu beweisen, dass er die erhaltene Zahlung behalten darf (OLG Hamm, NJW-RR 1994, S. 1306 [OLG Hamm 09.05.1994 - 18 U 64/93] ; BGH, WM 1985, 449).

  • BGH, 14.04.2005 - III ZR 252/04

    Provisionsanspruch des Versicherungsmaklers nach vorzeitiger Kündigung des

    Für diese Zahlung gilt nach wohl allgemeiner Meinung der sogenannte "Schicksalsteilungsgrundsatz": Die Courtage teilt das Schicksal der Versicherungsprämie im Guten wie im Schlechten (OLG Hamm NJW-RR 1994, 1306; OLG Saarbrücken OLG-Report 1997, 334, 335; Bruck/Möller, VVG, 8. Aufl., Bd. I, vor §§ 43-48 Anm. 82; BK/Gruber, Anhang zu § 48 Rn. 18; Prölss/Martin/Kollhosser, aaO, nach § 48 VVG Rn. 35; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 14.04.2005 - III ZR 287/04

    Rückforderung der Abschlussprovision eines Versicherungsmaklers bei vorzeitiger

    Für diese Zahlung gilt nach wohl allgemeiner Meinung der sogenannte "Schicksalsteilungsgrundsatz": Die Courtage teilt das Schicksal der Versicherungsprämie im Guten wie im Schlechten (OLG Hamm NJW-RR 1994, 1306; OLG Saarbrücken OLG-Report 1997, 334, 335; Bruck/Möller, VVG, 8. Aufl., Bd. I, vor §§ 43-48 Anm. 82; BK/Gruber, Anhang zu § 48 Rn. 18; Prölss/Martin/Kollhosser, aaO, nach § 48 VVG Rn. 35; jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 21.01.1999 - 18 U 109/98

    Provisionsanspruch des Versicherungsmaklers bei fehlender Gelegenheit zur

    Dem Landgericht kann indessen nicht beigetreten werden, soweit es - unter ausdrücklicher Abweichung von der Entscheidung des Senats vom 09.05.1994, abgedruckt in NJW-RR 1994, 1306 - die von der Rechtsprechung zu § 87 a Abs. 3 HGB entwickelten Grundsätze, wonach der Provisionsanspruch nicht entfällt, wenn der Unternehmer notleidende Verträge weder selbst nacharbeitet noch dem Handels- bzw. Versicherungsvertreter (§ 92 Abs. 2 HGB) hierzu durch eine Stornogefahrmitteilung Gelegenheit gibt, auf den Versicherungsmakler unter keinen Umständen analog anwenden will.
  • OLG Hamm, 16.04.2018 - 18 W 7/18

    Bewilligung de Prozesskostenhilfe für die Geltendmachung von Ansprüchen eines

    Aus der Entscheidung des Senats vom 9.5.1994 (Az. 18 U 64/93) ergibt sich für den vorliegenden Fall nichts anderes.
  • BGH, 14.04.2005 - III ZR 253/04

    Rückforderung der Abschlussprovision eines Versicherungsmaklers bei vorzeitiger

    Für diese Zahlung gilt nach wohl allgemeiner Meinung der sogenannte "Schicksalsteilungsgrundsatz": Die Courtage teilt das Schicksal der Versicherungsprämie im Guten wie im Schlechten (OLG Hamm NJW-RR 1994, 1306; OLG Saarbrücken OLG-Report 1997, 334, 335; Bruck/Möller, VVG, 8. Aufl., Bd. I, vor §§ 43-48 Anm. 82; BK/Gruber, Anhang zu § 48 Rn. 18; Prölss/Martin/Kollhosser, aaO, nach § 48 VVG Rn. 35; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 14.04.2005 - III ZR 254/04

    Provisionsanspruch des Versicherungsmaklers nach vorzeitiger Kündigung des

  • LG Hamburg, 28.02.2018 - 404 HKO 104/16

    Provisionsanspruch des Versicherungsmaklers; Anwendung der Vorschriften zum

  • AG Erfurt, 05.11.2018 - 4 C 1268/17

    - Tippgeber -, Abgrenzung Tippgebertätigkeit / Versicherungsvermittlung,

  • OLG Frankfurt, 18.04.1997 - 24 U 115/95

    Versicherungsvermittlung: Pflicht des Versicherers zur Stornogefahrmitteilung an

  • AG Köln, 13.07.2015 - 142 C 653/13

    Neuberechnung der Abschlusscourtage bei Insolvenz des Versicherungsnehmers

  • LG Köln, 19.01.2004 - 17 O 296/03

    § 87 a Abs. 3 HGB ist auf Versicherungsmakler nicht anwendbar L

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