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   OLG Hamm, 09.05.2017 - 32 SA 21/17   

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https://dejure.org/2017,19473
OLG Hamm, 09.05.2017 - 32 SA 21/17 (https://dejure.org/2017,19473)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.05.2017 - 32 SA 21/17 (https://dejure.org/2017,19473)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Mai 2017 - 32 SA 21/17 (https://dejure.org/2017,19473)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 36 I Nr. 3
    Gerichtsstandbestimmung; Mahnverfahren

  • rechtsportal.de

    ZPO § 36 I Nr. 3
    Zulässigkeit der Bestimmung des gemeinsamen Gerichtsstandes im Streitgenossenprozess nach vorangegangenem Mahnverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Klageerweiterung auf weiteren Beklagten nach Durchführung des Mahnverfahrens

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.02.2011 - X ARZ 388/10

    Bestimmung eines zuständigen Gerichts für Klage gegen mehrere Personen als

    Auszug aus OLG Hamm, 09.05.2017 - 32 SA 21/17
    Es kann im Interesse der Parteien liegen, dass bei einer - von vornherein oder aufgrund einer Klageerweiterung - gegen mehrere Beklagte mit verschiedenen allgemeinen Gerichtsständen gerichteten Klage auch noch nach Klageerhebung ein für alle Beklagten zuständiges Gericht bestimmt wird, um die Entscheidung des Rechtsstreits durch ein einziges Gericht herbeizuführen (st. Rspr., z.B. BGH, Beschluss vom 23.02.2011 - X ARZ 388/10, juris Rn. 6f.; Senat, Beschluss vom 22.10.2012 - 32 SA 42/12, juris Rn. 14f.; Vollkommer in: Zöller, Zivilprozessordnung, 31. Auflage 2016, § 36 ZPO Rn. 16).

    Voraussetzung ist allerdings, dass der Prozess noch nicht so weit fortgeschritten ist, dass der Zweck der Bestimmung eines gemeinsamen Gerichts nicht mehr erreicht werden kann (BGH, Beschluss vom 23.02.2011 - X ARZ 388/10, juris Rn. 8; BGH, Beschluss vom 17.09.2013 - X ARZ 423/13, juris Rn. 7; Vollkommer in: Zöller, a.a.O., § 36 ZPO Rn. 15; Heinrich in: Musielak/Voit, ZPO, 12. Auflage 2015, § 36 ZPO Rn. 21).

  • OLG Hamm, 22.10.2012 - 32 Sa 42/12

    Zuständigkeitsbestimmung, Mahnverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 09.05.2017 - 32 SA 21/17
    Es kann im Interesse der Parteien liegen, dass bei einer - von vornherein oder aufgrund einer Klageerweiterung - gegen mehrere Beklagte mit verschiedenen allgemeinen Gerichtsständen gerichteten Klage auch noch nach Klageerhebung ein für alle Beklagten zuständiges Gericht bestimmt wird, um die Entscheidung des Rechtsstreits durch ein einziges Gericht herbeizuführen (st. Rspr., z.B. BGH, Beschluss vom 23.02.2011 - X ARZ 388/10, juris Rn. 6f.; Senat, Beschluss vom 22.10.2012 - 32 SA 42/12, juris Rn. 14f.; Vollkommer in: Zöller, Zivilprozessordnung, 31. Auflage 2016, § 36 ZPO Rn. 16).
  • BGH, 17.09.2013 - X ARZ 423/13

    Bestimmung des zuständigen Prozessgerichts nach vorausgegangenem Mahnverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 09.05.2017 - 32 SA 21/17
    Voraussetzung ist allerdings, dass der Prozess noch nicht so weit fortgeschritten ist, dass der Zweck der Bestimmung eines gemeinsamen Gerichts nicht mehr erreicht werden kann (BGH, Beschluss vom 23.02.2011 - X ARZ 388/10, juris Rn. 8; BGH, Beschluss vom 17.09.2013 - X ARZ 423/13, juris Rn. 7; Vollkommer in: Zöller, a.a.O., § 36 ZPO Rn. 15; Heinrich in: Musielak/Voit, ZPO, 12. Auflage 2015, § 36 ZPO Rn. 21).
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