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   OLG Hamm, 09.05.2018 - I-12 U 88/17   

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https://dejure.org/2018,14584
OLG Hamm, 09.05.2018 - I-12 U 88/17 (https://dejure.org/2018,14584)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.05.2018 - I-12 U 88/17 (https://dejure.org/2018,14584)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Mai 2018 - I-12 U 88/17 (https://dejure.org/2018,14584)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kalkulation des Preises einer geänderten Leistung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Leistungsänderung im VOB-Vertrag: Kalkulierter Verlust ist betragsmäßig fortzuschreiben!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • baurecht-architektenrecht.info (Kurzinformation)

    Leistungsänderung VOB-Vertrag: Kalkulierter Verlust ist betragsmäßig fortzuschreiben!

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nachträglich geänderte Vergütung nach umfangreichen Rodungsarbeiten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Leistungsänderung beim VOB-Vertrag: Verlust ist (nur) betragsmäßig fortzuschreiben! (IBR 2018, 552)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 14
  • NZBau 2019, 439
  • BauR 2018, 1884
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 24.03.2015 - 21 U 136/14

    Kündigung eines Werkvertrages durch den Auftraggeber wegen Verletzung der

    Auszug aus OLG Hamm, 09.05.2018 - 12 U 88/17
    (vgl. OLG Düsseldorf, NJW 2015, S. 3663 ff. Rn. 218, zitiert nach juris.de).
  • BGH, 21.03.2013 - VII ZR 211/12

    Wie sind die Mehrkosten nach verzögerter Zuschlagserteilung nachzuweisen?

    Auszug aus OLG Hamm, 09.05.2018 - 12 U 88/17
    Infolge dessen bleiben auch Gewinne und Verluste des Auftragnehmers aus der Vergabe von Lieferanten- und Nachunternehmerverträgen grundsätzlich betragsmäßig erhalten (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 28.06.2012 - 16 U 831/11 -, zitiert nach juris.de; die Nichtzulassungsbeschwerde des Beklagten vom Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 21.03.2013 - VII ZR 211/12, zitiert nach juris.de zurückgewiesen).
  • OLG Dresden, 28.06.2012 - 16 U 831/11

    Wie sind die Mehrkosten nach verzögertem Zuschlag nachzuweisen?

    Auszug aus OLG Hamm, 09.05.2018 - 12 U 88/17
    Infolge dessen bleiben auch Gewinne und Verluste des Auftragnehmers aus der Vergabe von Lieferanten- und Nachunternehmerverträgen grundsätzlich betragsmäßig erhalten (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 28.06.2012 - 16 U 831/11 -, zitiert nach juris.de; die Nichtzulassungsbeschwerde des Beklagten vom Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 21.03.2013 - VII ZR 211/12, zitiert nach juris.de zurückgewiesen).
  • KG, 03.12.2010 - 7 U 50/10

    Prüfungskompetenz des Berufungsgerichts

    Auszug aus OLG Hamm, 09.05.2018 - 12 U 88/17
    Erforderlich ist vielmehr, konkrete Fehler wie Verstöße gegen Denkgesetze, gegen anerkannte Erfahrungssätze, gegen Verwertungsverbote aufzuzeigen oder Widersprüche oder Lücken in der Beweiswürdigung darzulegen (BGH NJW 2004, S. 2152 Rn. 11 ff.; KG, BauR 2011, S. 2006 Rn. 4).
  • BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03

    Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen;

    Auszug aus OLG Hamm, 09.05.2018 - 12 U 88/17
    Erforderlich ist vielmehr, konkrete Fehler wie Verstöße gegen Denkgesetze, gegen anerkannte Erfahrungssätze, gegen Verwertungsverbote aufzuzeigen oder Widersprüche oder Lücken in der Beweiswürdigung darzulegen (BGH NJW 2004, S. 2152 Rn. 11 ff.; KG, BauR 2011, S. 2006 Rn. 4).
  • KG, 10.07.2018 - 21 U 30/17

    Bauvertrag: Ermittlung des Mehrvergütungsanspruchs eines Bauunternehmers aufgrund

    Mitunter wird auch die Ansicht vertreten, maßgeblich für die Mehrvergütung nach § 2 Abs. 5 VOB/B sei es, wie der Unternehmer den Preis bestimmt hätte, wären ihm die änderungsbedingten Mehrkosten von Anfang an bekannt gewesen (vgl. z.B. jüngst OLG Hamm, Urteil vom 9. Mai 2018, 12 U 88/17).
  • OLG Dresden, 19.06.2019 - 22 U 1647/18

    Angeordnete Mehrmenge ist kein Fall von § 2 Abs. 3 VOB/B!

    Mitunter wird auch die Ansicht vertreten, maßgeblich für die Mehrvergütung nach § 2 Nr. 5 VOB/B sei es, wie der Unternehmer den Preis bestimmt hätte, wären ihm die änderungsbedingten Mehrkosten von Anfang an bekannt gewesen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 09.05.2018, Az. 12 U 88/17 - juris).
  • OLG Dresden, 10.04.2019 - 22 U 1647/18

    Angeordnete Mehrmenge ist kein Fall von § 2 Abs. 3 VOB/B!

    Mitunter wird auch die Ansicht vertreten, maßgeblich für die Mehrvergütung nach § 2 Abs. 5 VOB/B sei es, wie der Unternehmer den Preis bestimmt hätte, wären ihm die änderungsbedingten Mehrkosten von Anfang an bekannt gewesen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 09.05.2018, Az. 12 U 88/17).
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