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   OLG Hamm, 09.07.2013 - 21 U 121/10   

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https://dejure.org/2013,63129
OLG Hamm, 09.07.2013 - 21 U 121/10 (https://dejure.org/2013,63129)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.07.2013 - 21 U 121/10 (https://dejure.org/2013,63129)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Juli 2013 - 21 U 121/10 (https://dejure.org/2013,63129)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff des Aushandelns i.S. von § 305 Abs. 1 S. 3 BGB

  • rechtsportal.de

    BGB § 611 ; BGB § 305 Abs. 1 S. 3
    Begriff des Aushandelns i.S. von § 305 Abs. 1 S. 3 BGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausschluss der fiktiven Abnahme nach BGB ist AGB-widrig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 14.01.1971 - VII ZR 3/69

    Rechtsfolgen der Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts

    Auszug aus OLG Hamm, 09.07.2013 - 21 U 121/10
    Das Leistungsverweigerungsrecht führt dazu, dass die Forderung als noch nicht fällig i. S. d. § 291 Satz 1 Halbs. 2 BGB anzusehen ist (vgl. BGH NJW 1971, 615 [616] mwN.).
  • BGH, 23.01.2003 - VII ZR 210/01

    Zur Wirksamkeit von Vertragsstrafen in Bauverträgen

    Auszug aus OLG Hamm, 09.07.2013 - 21 U 121/10
    Auch verkennt der Senat nicht, dass die in der Rechtsprechung anerkannten Höchstsätze von ca. 0,2 % je Arbeits-/Werk- oder Kalendertag (vgl. bspw. OLG Jena , NJW-RR 2002, 1178 [1179], 0,2 % pro Tag, sowie BGH NJW-RR 2008, 615, Tz. 8 mwN., 0,3 % pro Werktag) und 5 % des gesamten Vergütungsanspruchs (vgl. BGH NJW 2003, 1805 [1808]) ebenso eingehalten sind wie eine Anknüpfung an ein Verschulden des Auftragnehmers erfolgt (vgl. BGH NJW-RR 2008, 615, Tz. 9 mwN.).
  • BGH, 07.03.2013 - VII ZR 162/12

    Unwirksame Vorauszahlungsvereinbarungen bei einem Vertrag über Lieferung und

    Auszug aus OLG Hamm, 09.07.2013 - 21 U 121/10
    Das ist nicht der Fall, wenn der Verwender auch nach Vertragsschluss dem Vertragspartner keine Gestaltungsfreiheit eingeräumt und den gesetzesfremden Kerngehalt der Klausel nicht zur Disposition gestellt hat und die Parteien auf dieser Grundlage eine Einigung finden, mit der die nachteilige Wirkung der Klausel lediglich abgeschwächt wird (vgl. BGH aaO., [1111 f.] sowie NZBau 2013, 297, Tz. 30, jew. mwN.).
  • BGH, 06.12.2007 - VII ZR 28/07

    Formularmäßige Vereinbarung einer Vertragsstrafe in einem Werkvertrag; Ausschluss

    Auszug aus OLG Hamm, 09.07.2013 - 21 U 121/10
    Auch verkennt der Senat nicht, dass die in der Rechtsprechung anerkannten Höchstsätze von ca. 0,2 % je Arbeits-/Werk- oder Kalendertag (vgl. bspw. OLG Jena , NJW-RR 2002, 1178 [1179], 0,2 % pro Tag, sowie BGH NJW-RR 2008, 615, Tz. 8 mwN., 0,3 % pro Werktag) und 5 % des gesamten Vergütungsanspruchs (vgl. BGH NJW 2003, 1805 [1808]) ebenso eingehalten sind wie eine Anknüpfung an ein Verschulden des Auftragnehmers erfolgt (vgl. BGH NJW-RR 2008, 615, Tz. 9 mwN.).
  • BGH, 07.05.1982 - V ZR 90/81

    Einrede des § 320 BGB neben Mängelgewährleistung

    Auszug aus OLG Hamm, 09.07.2013 - 21 U 121/10
    Schon das bloße objektive Bestehen eines Leistungsverweigerungsrechts schließt nach der gefestigten Rechtsprechung des BGH (vgl. bspw. NJW-RR 2003, 1318 f. mwN.; NJW 1999, 53 mwN. und 2110 mwN.; NJW 1993, 2674 mwN.; NJW 1982, 2494 [2495 mwN.; NJW 1982, 2242), der der Senat folgt, den Schuldnerverzug aus.
  • BGH, 15.11.2006 - IV ZR 122/05

    Anforderungen an die Namensunterschrift

    Auszug aus OLG Hamm, 09.07.2013 - 21 U 121/10
    Der Beklagten steht jedenfalls der Gegenbeweis offen (vgl. BGH NJW-RR 2007, 351, Tz. 14).
  • BGH, 23.05.2003 - V ZR 190/02

    Eintritt des Verzuges bei Bestehen eines Zurückbehaltungsrechts

    Auszug aus OLG Hamm, 09.07.2013 - 21 U 121/10
    Schon das bloße objektive Bestehen eines Leistungsverweigerungsrechts schließt nach der gefestigten Rechtsprechung des BGH (vgl. bspw. NJW-RR 2003, 1318 f. mwN.; NJW 1999, 53 mwN. und 2110 mwN.; NJW 1993, 2674 mwN.; NJW 1982, 2494 [2495 mwN.; NJW 1982, 2242), der der Senat folgt, den Schuldnerverzug aus.
  • OLG Jena, 10.04.2002 - 7 U 938/01

    Formularmäßige Vereinbarung einer Vertragsstrafe für die Überschreitung von

    Auszug aus OLG Hamm, 09.07.2013 - 21 U 121/10
    Auch verkennt der Senat nicht, dass die in der Rechtsprechung anerkannten Höchstsätze von ca. 0,2 % je Arbeits-/Werk- oder Kalendertag (vgl. bspw. OLG Jena , NJW-RR 2002, 1178 [1179], 0,2 % pro Tag, sowie BGH NJW-RR 2008, 615, Tz. 8 mwN., 0,3 % pro Werktag) und 5 % des gesamten Vergütungsanspruchs (vgl. BGH NJW 2003, 1805 [1808]) ebenso eingehalten sind wie eine Anknüpfung an ein Verschulden des Auftragnehmers erfolgt (vgl. BGH NJW-RR 2008, 615, Tz. 9 mwN.).
  • BGH, 03.11.1999 - VIII ZR 269/98

    Option zur Verlängerung eines Vertrages in AGB

    Auszug aus OLG Hamm, 09.07.2013 - 21 U 121/10
    Schon die äußere Erscheinungsform des Textes begründet dabei eine tatsächliche Vermutung dafür, dass auch die vorliegend maßgebliche Klausel - ebenso wie fast der gesamte übrige Vertragsinhalt - eine von der Beklagten vorformulierte Vertragsbedingung darstellt (vgl. BGH NJW 2000, 1110 [1111]).
  • BGH, 06.03.1986 - III ZR 195/84

    Auslegung einer Zinsänderungsklausel

    Auszug aus OLG Hamm, 09.07.2013 - 21 U 121/10
    Der Umstand, dass ggf. einzelne Klauseln ausgehandelt wurden, berührt aber den AGB-Charakter der übrigen Klauseln nicht (vgl. BGH NJW 1986, 1803 mwN.).
  • OLG Hamm, 10.02.2000 - 21 U 85/98

    Formularmäßige Vereinbarung einer Vertragsstrafe für Zwischentermine

  • BGH, 07.10.1998 - VIII ZR 100/97

    Erhebung der Einrede des nicht erfüllten Vertrages im Prozeß; Zulässigkeit einer

  • BGH, 14.01.1993 - VII ZR 185/91

    Verzugsbeginn, Schadensumfang und Mitverschulden bei Zahlungsverzug - Prozessuale

  • BGH, 08.07.1982 - VII ZR 96/81

    Sicherheitseinbehalt - Leistungsverweigerungsrecht

  • OLG Celle, 10.10.2022 - 14 U 28/22

    Zurückweisung einer Berufung wegen fehlenden neuen Vortrags

    und 9.1.2.2 ausdrücklich geschieht und sie für "vertragsstrafenbewehrt" erklärt und daher deren Überschreitung mit einer Vertragsstrafe an der für sich genommen im Übrigen noch gerade zulässigen Höchstgrenze von 5 % der Netto-Auftragssumme - allerdings zuzüglich eventueller Nachträge, was also Weiterungen nicht ausschließt - belegt, stellt eine unangemessene Benachteiligung des Auftragnehmers dar und ist deshalb unwirksam ( OLG Hamm, Urteil vom 09. Juli 2013 - 21 U 121/10 , Rn. 44, juris).
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