Rechtsprechung
OLG Hamm, 09.07.2014 - I-20 U 47/14 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,51524) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG § 201
Für einen Unfall i. S. v. § 201 VVG reicht ein äußeres Ereignis als Ursache der Gesundheitsstörung aus - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 16.01.2014 - 2 O 309/13
- OLG Hamm, 09.07.2014 - I-20 U 47/14
- OLG Hamm, 20.08.2014 - 20 U 47/14
Papierfundstellen
- VersR 2015, 746
Wird zitiert von ...
- LG Mannheim, 12.12.2017 - 11 O 53/16
Lebensversicherungsvertrag: Fehlerhaftigkeit der Widerspruchsbelehrung; …
Bereits der fehlende Hinweis darauf, dass der Beginn der Widerspruchsfrist nicht nur an den Erhalt des Versicherungsscheins, sondern auch entsprechend der gesetzlichen Regelung des § 5a Abs. 2 S.1 VVG a.F. an den Erhalt der Verbraucherinformation nach § 10a VAG und der Versicherungsbedingungen geknüpft ist, führt zur Fehlerhaftigkeit der Widerspruchsbelehrung, so dass die weiteren Streitfragen um die ausdrückliche Erwähnung der Schriftform, die das OLG Köln in seinem Urteil vom 15.08.2014, Az. I-20 U 47/14 unter Bezugnahme auf das Urteil des BGH vom 28.01.2004, Az. IV ZR 58/03, ebenfalls verlangt, und die drucktechnisch ausreichende Hervorhebung der Belehrung offen bleiben können.