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   OLG Hamm, 09.07.2015 - 14 UF 70/15   

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OLG Hamm, 09.07.2015 - 14 UF 70/15 (https://dejure.org/2015,20101)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.07.2015 - 14 UF 70/15 (https://dejure.org/2015,20101)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Juli 2015 - 14 UF 70/15 (https://dejure.org/2015,20101)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1610
    Ermittlung des geldwerten Vorteils eines auch zur privaten Nutzung überlassenen Firmenfahrzeugs im Rahmen des Elternunterhalts

  • rechtsportal.de

    BGB § 1610
    Ermittlung des geldwerten Vorteils eines auch zur privaten Nutzung überlassenen Firmenfahrzeugs im Rahmen des Elternunterhalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Elternunterhalt: Berücksichtigung von Firmenfahrzeug und Altersvorsorgeaufwendungen bei der Einkommensberechnung

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Elternunterhalt - Tilgungszahlungen und der Firmenwagen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ermittlung des Erwerbseinkommens eines zum Elternunterhalt Verpflichteten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ermittlung des Erwerbseinkommens eines zum Elternunterhalt Verpflichteten

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Ermittlung des Erwerbseinkommens eines zum Elternunterhalt Verpflichteten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 3458
  • MDR 2015, 1242
  • FamRZ 2015, 1974
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.03.2003 - XII ZR 123/00

    Zur Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern

    Auszug aus OLG Hamm, 09.07.2015 - 14 UF 70/15
    Dieser ist beim Elternunterhalt nicht nach dem tatsächlichen Mietwert der bewohnten Immobilie zu ermitteln, sondern nach dem unter den gegebenen Verhältnissen ersparten Mietzins (vgl. BGH FamRZ 2003, 1179; FamRZ 2013, 1554, Juris-Rn. 20).

    Zum einen lässt sich diese Auffassung nicht auf die Entscheidungen des BGH in FamRZ 2013, 868 (Juris-Rn. 17) sowie FamRZ 2003, 1179 (Juris-Rn. 19-22) stützen.

    Ferner sind Tilgungsverpflichtungen, die vor Absehbarkeit von der Unterhaltsbedürftigkeit eingegangen worden sind, zum Schutz des Unterhaltspflichtigen auch dann regelmäßig voll absetzbar, wenn sie bereits als solche die Obergrenze für die Altersvorsorgeaufwendungen überschreiten (vgl. BGH FamRZ 2003, 1179, Juris-Rn. 19-21).

  • OLG Hamm, 30.10.2008 - 2 UF 43/08

    Nachehelicher Unterhalt: Fiktive Zurechnung nicht ausgeschütteter Gewinne -

    Auszug aus OLG Hamm, 09.07.2015 - 14 UF 70/15
    Da sich dieser Vorteil regelmäßig nach dem steuerrechtlich zu veranschlagenden Wert bemisst (vgl. OLG Hamm FamRZ 2009, 981, Juris-Rn. 52; Leitlinien des OLG Hamm zum Unterhaltsrecht, Rn. 4), und die steuerliche Richtigkeit der in den Lohnbescheinigungen ausgewiesenen Positionen nicht angegriffen ist, bedarf es hierzu weder näherer Ausführungen noch einer gesonderten Berechnung.
  • BGH, 07.08.2013 - XII ZB 269/12

    Leistungsfähigkeit zur Zahlung von Elternunterhalt

    Auszug aus OLG Hamm, 09.07.2015 - 14 UF 70/15
    Dieser ist beim Elternunterhalt nicht nach dem tatsächlichen Mietwert der bewohnten Immobilie zu ermitteln, sondern nach dem unter den gegebenen Verhältnissen ersparten Mietzins (vgl. BGH FamRZ 2003, 1179; FamRZ 2013, 1554, Juris-Rn. 20).
  • BGH, 17.10.2012 - XII ZR 17/11

    Elternunterhalt: Minderung der Leistungsfähigkeit durch Kosten des Besuchs des

    Auszug aus OLG Hamm, 09.07.2015 - 14 UF 70/15
    Zum einen lässt sich diese Auffassung nicht auf die Entscheidungen des BGH in FamRZ 2013, 868 (Juris-Rn. 17) sowie FamRZ 2003, 1179 (Juris-Rn. 19-22) stützen.
  • BGH, 18.01.2017 - XII ZB 118/16

    Elternunterhalt: Abzugsfähigkeit von Tilgungsleistungen für ein Eigenheim

    Erreichen oder übersteigen bereits die Tilgungsaufwendungen die Obergrenze, sollen weitere Altersvorsorgebeiträge nicht mehr absetzbar sein (OLG Hamm FamRZ 2015, 1974, 1976; OLG Karlsruhe Urteil vom 28. Juli 2010 - 16 UF 65/10 - juris Rn. 85, 90; Reinken NZFam 2016, 1, 7; Seiler FF 2014, 136, 141).

    Im Übrigen seien Tilgungsverpflichtungen, die vor Absehbarkeit von der Unterhaltsbedürftigkeit eingegangen worden seien, zum Schutz des Unterhaltspflichtigen auch dann regelmäßig voll absetzbar, wenn sie bereits als solche die Obergrenze für die Altersvorsorgeaufwendungen überschritten (OLG Hamm FamRZ 2015, 1974, 1976; s. auch OLG Karlsruhe Urteil vom 28. Juli 2010 - 16 UF 65/10 - juris Rn. 84 f.).

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