Rechtsprechung
   OLG Hamm, 09.08.2011 - I-21 U 133/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,50753
OLG Hamm, 09.08.2011 - I-21 U 133/10 (https://dejure.org/2011,50753)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.08.2011 - I-21 U 133/10 (https://dejure.org/2011,50753)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. August 2011 - I-21 U 133/10 (https://dejure.org/2011,50753)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,50753) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Springpferd verliehen - Wer kassiert das Preisgeld für ein verliehenes Turnierpferd: Reiter oder Eigentümer?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • FG Münster, 02.09.2010 - 5 K 882/08

    Besteuerung von Prämien aus im Ausland veranstalteter Reitturniere

    Auszug aus OLG Hamm, 09.08.2011 - 21 U 133/10
    Entsprechend den vorstehenden Ausführungen des dem Sachverständigen folgenden Senats hat auch das Finanzgericht Münster durch - wenn auch noch nicht rechtskräftiges - Urteil vom 02.09.2010 (Az.: 5 K 882/08 U) entschieden, dass gemäß Art. 128 der "General Regulations" der FEI (Fédération Equestre Internationale = Internationale reiterliche Vereinigung) alle Preisgelder den Eigentümern ("Owners") der Pferde zustehen.

    Dies gelte unabhängig davon, dass der Reiter die Einladung zum Turnier erhalte, die Anmeldung im eigenen Namen vornehme und die Preisgelder vereinnahme (FG Münster, EFG 2010, 2125-2127, über juris, Rn. 21).

  • BGH, 25.01.1984 - VIII ZR 270/82

    Reichweite und Widerlegung der Eigentumsvermutung

    Auszug aus OLG Hamm, 09.08.2011 - 21 U 133/10
    Gegenstand der Vermutung des § 1006 BGB sei daher nur, dass der (frühere oder jetzige) Eigenbesitzer beim Besitzerwerb - und aufgrund desselben - Eigentümer geworden sei (BGH, NJW 1984, 1456-1457, über juris, Rn. 14).

    Die Eigentumsvermutung des § 1006 BGB gelte deshalb nicht, wenn sich aus dem eigenen Vortrag des Besitzers ergebe oder anderweitig festgestellt werde, dass mit dem Erwerb des Besitzes der Eigentumserwerb nicht verknüpft gewesen sei (BGH, NJW 1984, 1456-1457, über juris, Rn. 16; vgl. auch OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 839/841).

  • OLG Hamm, 29.11.1994 - 29 U 80/94

    Abgrenzung zwischen Entgeltsvereinbarung und belohnender Schenkung

    Auszug aus OLG Hamm, 09.08.2011 - 21 U 133/10
    So hat das Oberlandesgericht Hamm (NJW-RR 1995, 567-568, über juris, Rn. 29/30) für den Fall der Überlassung eines Pferdes zur Ausbildung und zur Teilnahme an Turnieren an den Reiter schlicht ausgeführt, der Eigentümer sei nicht um die Wertsteigerung ungerechtfertigt bereichert.
  • BGH, 27.03.1985 - VIII ZR 5/84

    Verrechnungsvereinbarung

    Auszug aus OLG Hamm, 09.08.2011 - 21 U 133/10
    Soweit man überhaupt noch eine sog. Verrechnungsabrede anerkennen wollte (siehe zur neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs: Urteil vom 23.06.2005, VII ZR 197/03 = BauR 2005, 1477), so bedeutete diese nichts anderes, als dass die Verrechnung in Höhe der jeweiligen Berechtigung zum Erlöschen der jeweils anderen Forderung führen kann, ohne dass die Voraussetzungen der Aufrechnung vorliegen müssen (vgl. BGH, NJW 1985, 2409-2411, über juris, Rn. 38).
  • BGH, 16.10.2003 - IX ZR 55/02

    Besitzverhältnisse an einem im unmittelbaren Besitz des Geschäftsführers einer

    Auszug aus OLG Hamm, 09.08.2011 - 21 U 133/10
    Wollte man dies tun, so würde man nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Reichweite der Vermutung des § 1006 BGB verkennen (vgl. BGH, NJW 2004, 217-220, über juris, Rn. 31).
  • BGH, 23.06.2005 - VII ZR 197/03

    Aufrechenbarkeit gegenseitiger Ansprüche aus einem Werkvertrag; Aufrechnung mit

    Auszug aus OLG Hamm, 09.08.2011 - 21 U 133/10
    Soweit man überhaupt noch eine sog. Verrechnungsabrede anerkennen wollte (siehe zur neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs: Urteil vom 23.06.2005, VII ZR 197/03 = BauR 2005, 1477), so bedeutete diese nichts anderes, als dass die Verrechnung in Höhe der jeweiligen Berechtigung zum Erlöschen der jeweils anderen Forderung führen kann, ohne dass die Voraussetzungen der Aufrechnung vorliegen müssen (vgl. BGH, NJW 1985, 2409-2411, über juris, Rn. 38).
  • BGH, 19.01.1994 - IV ZR 207/92

    Behandlung von in Deutschland befindlichen Inhaberaktien an ausländischen

    Auszug aus OLG Hamm, 09.08.2011 - 21 U 133/10
    Es wird aber nicht Eigentum des Besitzers vermutet, sondern dass die in § 1006 I-III BGB genannten Besitzer bei Erwerb dieses Besitzes Eigenbesitz begründeten, dabei unbedingtes Eigentum erwarben und es während der Besitzzeit behielten (Bassenge in Palandt, a.a.O., Rn. 4; BGH, NJW 1994, 939-941, über juris, Rn. 16).
  • BGH, 28.11.1994 - II ZR 11/94

    Unterwerfung von Nichtmitgliedern eines Sportverbandes unter die

    Auszug aus OLG Hamm, 09.08.2011 - 21 U 133/10
    Auf die Rechtsnatur der verbandsrechtlichen Regelung (vgl. dazu BGH, NJW 1995, 583-857, über juris, Rn. 9-18 und OLG Hamm, OLGR 2003, 100) und die Frage ihrer etwaigen unmittelbaren Geltung im Verhältnis zwischen den Parteien kommt es danach nicht an.
  • BGH, 16.12.2003 - XI ZR 474/02

    Rüge der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte im

    Auszug aus OLG Hamm, 09.08.2011 - 21 U 133/10
    Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte ist auch im Berufungsverfahren von Amts wegen zu prüfen (BGH, NJW 2004, 1456-1458, über juris, Rn. 12; Zöller, 28. Aufl., § 513 BGB, Rn. 8 m.w.N.).
  • BGH, 22.09.2005 - III ZR 393/04

    Zustandekommen eines Maklervertrages

    Auszug aus OLG Hamm, 09.08.2011 - 21 U 133/10
    Dass grundsätzlich eine vertragliche Abrede auch stillschweigend durch schlüssiges Verhalten getroffen werden kann, ist in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. u.a.: BGH, NJW 2005, 3779-3781, über juris, Rn. 7).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

  • OLG Düsseldorf, 17.11.1995 - 7 U 216/94

    Bestehen einer Auskunftsprlicht, Stufenklage

  • OLG München, 26.10.2000 - U (K) 3208/00
  • BGH, 24.05.2012 - III ZR 306/11

    Leihe: Abgrenzung zwischen Miete und Leihe; Anspruch des Verleihers auf gezogene

    Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 21. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 9. August 2011 - I-21 U 133/10 - wird zurückgewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht