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   OLG Hamm, 09.08.2017 - I-20 U 184/15   

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https://dejure.org/2017,29279
OLG Hamm, 09.08.2017 - I-20 U 184/15 (https://dejure.org/2017,29279)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.08.2017 - I-20 U 184/15 (https://dejure.org/2017,29279)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. August 2017 - I-20 U 184/15 (https://dejure.org/2017,29279)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    AKB 2008
    AKB 2008

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Klausel zur Leistungsfreiheit wegen Obliegenheitsverletzung in den AKB 2008

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 28; VVG § 32; AKB 08 Nr. E.1.3; AKB 08 Nr. E.6
    Wirksamkeit der Bedingungen zur Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit der Klausel zur Leistungsfreiheit wegen Obliegenheitsverletzung in den AKB 2008

  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit der Klausel zur Leistungsfreiheit wegen Obliegenheitsverletzung in den AKB 2008

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    "Lügen haben kurze Beine"

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Lügen vor Gericht - da kann auch der Porsche-Fahrer bei der Kasko-Versicherung nichts holen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Folgen von Unwahrheiten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Lügen vor Gericht - Kaskoversicherung wird leistungsfrei!

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kaskoanspruch wegen Diebstahls: Lüge vor Gericht kann Redlichkeitsvermutung widerlegen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Geltendmachen eines Kaskoanspruchs wegen eines Diebstahls

  • versr.de (Kurzinformation)

    "Lügen haben kurze Beine"

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Wirksamkeit der Bedingungen zur Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    Lügen haben kurze Beine - Erschütterung der Redlichkeitsvermutung im Versicherungsrecht

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wichtig zu wissen, wenn wegen Diebstahls des Autos Leistungen aus der Teilkaskoversicherung geltend gemacht werden

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Fahrzeugeigentümer, die gegen ihre Kaskoversicherung Ansprüche auf Entschädigung wegen Diebstahls geltend machen wollen

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    "Lügen haben kurze Beine"

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 3391
  • VersR 2017, 1332
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.04.2014 - IV ZR 58/13

    Rechtsschutzversicherung: Unwirksamkeit einer zum Nachteil des

    Auszug aus OLG Hamm, 09.08.2017 - 20 U 184/15
    (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 2. April 2014 - IV ZR 58/13, Rn. 21, r+s 2015, 347; Abweichung von LG Berlin, Urteil vom 2. Dezember 2016 - 42 O 199/16, r+s 2017, 344.).

    Etwas anderes folgt auch nicht aus dem (vom LG Berlin angeführten) Urteil des BGH vom 2. April 2014 (IV ZR 58/13, dort Rn. 21, r+s 2015, 347).

    Die Rechts- und Interessenlage ist hier anders als im Fall der unterbliebenen Anpassung von Versicherungsbedingungen an die Neuregelung der §§ 28 ff. VVG 2008 (siehe dazu BGH, Urteil vom 2. April 2014 - IV ZR 58/13, Rn. 22-24 m.w.N., r+s 2015, 347).

  • LG Berlin, 02.12.2016 - 42 O 199/16

    Kaskoversicherung: Wirksamkeit einer Sanktionsklausel

    Auszug aus OLG Hamm, 09.08.2017 - 20 U 184/15
    (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 2. April 2014 - IV ZR 58/13, Rn. 21, r+s 2015, 347; Abweichung von LG Berlin, Urteil vom 2. Dezember 2016 - 42 O 199/16, r+s 2017, 344.).

    Er folgt nicht dem Urteil des LG Berlin vom 2. Dezember 2016 (42 O 199/16, r+s 2017, 344 mit ablehnender Anmerkung Schreiner = zfs 2017, 273 mit wohl zweifelnder Anmerkung Rixecker).

    Nach Auffassung des Senats wäre daher, wollte man dem Vorstehenden zu aa nicht folgen, eine Ergänzung des Vertragsinhalts geboten (vgl. allgemein Grüneberg, in: Palandt, a.a.O., § 306 Rn. 12 ff.; ferner Schreiner, r+s 2017, 344 ff.), nach welcher hier Leistungsfreiheit eintritt.

  • BGH, 06.07.2016 - IV ZR 44/15

    Krankentagegeldversicherung: Wirksamkeit einer Regelung über die Herabsetzung des

    Auszug aus OLG Hamm, 09.08.2017 - 20 U 184/15
    Der durchschnittliche Versicherungsnehmer (auf dessen Verständnis es für die Auslegung - jedenfalls in erster Linie - ankommt; vgl. nur BGH, Urteil vom 6. Juli 2016 - IV ZR 44/15, Rn. 17 m.w.N., BGHZ 211, 51) erwartet in einer Regelung wie E.6 AKB nicht eine wirklich vollständige Darstellung der Rechtslage einschließlich Wiedergabe aller einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
  • BGH, 21.11.2012 - IV ZR 97/11

    Verletzung von Aufklärungsobliegenheiten gegenüber dem Kaskoversicherer in den

    Auszug aus OLG Hamm, 09.08.2017 - 20 U 184/15
    Der Senat hält fest an der, soweit ersichtlich, bisher einheitlichen Rechtsprechung (vgl. auch, offenbar zu gleichlautenden AVB, BGH, Urteil vom 21. November 2012 - IV ZR 97/11, VersR 2013, 175).
  • BGH, 21.02.1996 - IV ZR 300/94

    Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers

    Auszug aus OLG Hamm, 09.08.2017 - 20 U 184/15
    Allerdings ist der Senat nach der Anhörung des Klägers im ersten Termin zunächst zu dem - vorläufigen - Ergebnis gelangt, dass die für den Kläger streitende Redlichkeitsvermutung nicht erschüttert und das äußere Bild daher durch die Angaben des Klägers erwiesen sei (vgl. nur BGH, Urteil vom 21. Februar 1996 - IV ZR 300/94, Rn. 10-12, BGHZ 132, 79, zitiert - wie alle Entscheidungen - nach juris; seitdem ständige Rechtsprechung; die in Betracht kommenden Zeugen hat der Senat zuvor vernommen).
  • BGH, 04.04.2018 - IV ZR 104/17

    Reiseabbruchversicherung: Inhaltskontrolle der in den Allgemeinen

    Die gegenteilige Meinung hält einen über die erforderliche Belehrung bei Eintritt des konkreten Versicherungsfalles hinaus gehenden Hinweis auf § 28 Abs. 4 VVG in den Versicherungsbedingungen nicht für erforderlich (so insbesondere OLG Hamm r+s 2017, 467 Rn. 59 ff.; OLG Celle r+s 2018, 132 Rn. 36; Grams, FD-VersR 2018, 400488; Nugel, jurisPR-VerkR 23/2017 Anm. 2; Schreiner, r+s 2017, 345 f.; Günther, FD-VersR 2017, 394049; vgl. zur Problematik auch Rixecker, ZfS 2017, 273).

    Die gesetzliche Regelung des § 28 Abs. 4 VVG bleibt vielmehr unabhängig von der vertraglichen Bestimmung zu den Obliegenheiten anwendbar (so auch OLG Hamm r+s 2017, 467 Rn. 61 ff.).

    Aus dem Senatsurteil folgt demgegenüber nicht, dass Bedingungen zur Leistungsfreiheit wegen Obliegenheitsverletzung, die - wie hier B Ziff. 14 VB-ERV 2014 - den Vorgaben des § 28 VVG entsprechen, lediglich wegen des fehlenden Hinweises auf § 28 Abs. 4 VVG bereits im Bedingungswerk insgesamt unwirksam wären (so zutreffend auch OLG Hamm r+s 2017, 467 Rn. 65 f.).

  • OLG Saarbrücken, 19.06.2019 - 5 U 99/18

    Leitungswasserversicherung: Vertragliche Vereinbarung der Leistungsfreiheit bei

    Darüber hinausgehend besteht ein Belehrungserfordernis nach Sinn und Zweck der gesetzlichen Vorschrift aber auch nicht für andere Obliegenheiten, die - wie die hier ebenfalls missachtete Obliegenheit, die Schadenstelle unverändert zu lassen - im Zeitpunkt des Versicherungsfalls von selbst, d.h. ohne Kenntnis des Versicherers und infolgedessen ohne Möglichkeit zur vorherigen Belehrung des Versicherungsnehmers, entstehen, kein besonderes Verlangen des Versicherers voraussetzen und daher spontan zu erfüllen sind (Senat, Urteil vom 19. September 2012 - 5 U 68/12-9, VersR 2013, 180; OLG Hamm, VersR 2017, 1332; Rixecker, in: Römer/Langheid, a.a.O., § 28 Rn. 105; Felsch, in: HK-VVG, a.a.O., § 28 Rn. 224).
  • OLG Dresden, 17.04.2018 - 6 U 1480/17

    Verletzung der Aufklärungsobliegenheit durch Entfernen vom Unfallort in der

    Der Senat schließt sich insoweit den überzeugenden Ausführungen des Oberlandesgerichts Hamm im Urteil vom 09.08.2017 an (Aktenzeichen 20 U 184/15, Rdn. 61 ff., juris).
  • OLG Saarbrücken, 29.11.2023 - 5 U 34/23

    Wer lügt, verliert!

    Denn ein Belehrungserfordernis besteht jenseits des Wortlautes dieser Vorschrift nach deren Sinn und Zweck nicht für solche Aufklärungsobliegenheiten, die - wie die Obliegenheit, die Schadenstelle unverändert zu lassen - im Zeitpunkt des Versicherungsfalls von selbst, d.h. ohne Kenntnis des Versicherers und infolgedessen ohne Möglichkeit zur vorherigen Belehrung des Versicherungsnehmers, entstehen, kein besonderes Verlangen des Versicherers voraussetzen und daher spontan zu erfüllen sind (Senat, Urteil vom 19. Juni 2019 - 5 U 99/18, VersR 2019, 1289; Urteil vom 19. September 2012 - 5 U 68/12-9, VersR 2013, 180; OLG Hamm, VersR 2017, 1332; Rixecker, in: Langheid/Rixecker, a.a.O., § 28 Rn. 109; Felsch, in: HK-VVG, a.a.O., § 28 Rn. 224).
  • OLG Saarbrücken, 02.09.2020 - 5 U 94/19

    Leistungsfreiheit des Kfz-Kaskoversicherers bei arglistiger Verletzung der

    Vielmehr ist es der Arglist gleichzustellen, wenn der Versicherungsnehmer sich der Notwendigkeit, die Obliegenheit korrekt zu erfüllen, verschließt, um seinen Versicherungsschutz nicht zu gefährden (Rixecker in: Langheid/Rixecker, VVG, 6. Auflage 2019, § 28 Rdn. 104), auch wenn er dem Versicherer seine Verweigerungshaltung unverhohlen kommuniziert, etwa indem er dessen Fragen hartnäckig unbeantwortet lässt (vgl. Senat, Urteil vom 01.02.2017 - 5 U 26/16 - VersR 2018, 415: Verweigern der Benennung des Fahrers eines beschädigten Fahrzeugs nach unerlaubtem Entfernen vom Unfallort) oder indem er ihm eine (Nach-)Untersuchung des versicherten Gegenstands verwehrt (OLG Hamm, VersR 2017, 1332: Weigerung des Versicherungsnehmers, das versicherte Fahrzeug nach einem behaupteten Teilediebstahl und nach einer ersten Dekra-Begutachtung nochmals untersuchen zu lassen).

    All dies rechtfertigt den Vorwurf arglistigen Verhaltens (vgl. OLG Hamm, VersR 2017, 1332).

  • OLG Saarbrücken, 02.09.2020 - 5 U 94/20

    1. Verweigert sich der anwaltlich vertretene Versicherungsnehmer im

    Vielmehr ist es der Arglist gleichzustellen, wenn der Versicherungsnehmer sich der Notwendigkeit, die Obliegenheit korrekt zu erfüllen, verschließt, um seinen Versicherungsschutz nicht zu gefährden (Rixecker in: Langheid/Rixecker, VVG , 6. Auflage 2019, § 28 Rdn. 104), auch wenn er dem Versicherer seine Verweigerungshaltung unverhohlen kommuniziert, etwa indem er dessen Fragen hartnäckig unbeantwortet lässt (vgl. Senat, Urteil vom 01.02.2017 - 5 U 26/16 - VersR 2018, 415 : Verweigern der Benennung des Fahrers eines beschädigten Fahrzeugs nach unerlaubtem Entfernen vom Unfallort) oder indem er ihm eine (Nach-)Untersuchung des versicherten Gegenstands verwehrt (OLG Hamm, VersR 2017, 1332 : Weigerung des Versicherungsnehmers, das versicherte Fahrzeug nach einem behaupteten Teilediebstahl und nach einer ersten Dekra-Begutachtung nochmals untersuchen zu lassen).

    All dies rechtfertigt den Vorwurf arglistigen Verhaltens (vgl. OLG Hamm, VersR 2017, 1332 ).

  • OLG Saarbrücken, 09.05.2018 - 5 U 51/17

    Kfz-Kaskoversicherung: Darlegungs- und Beweislast des Versicherungsnehmers

    Anderes gälte nicht einmal dann, wenn man dem Kläger die grundsätzliche Vermutung der Redlichkeit des Versicherungsnehmers zugute halten wollte (vgl. dazu - betreffend den Fall einer behaupteten Entwendung - OLG Hamm, VersR 2017, 1332).
  • OLG Frankfurt, 23.12.2021 - 14 U 367/19

    Versicherungvertrag: Keine Angaben über die Zugehörigkeit zu

    Die für den Fristbeginn maßgeblichen Unterlagen sind hiermit hinreichend deutlich bezeichnet (vgl. das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 29. April 2016, 20 U 184/15, NJW 2017, S. 3391 ff., juris Rn. 18 ff., dass der Bundesgerichtshof in dem Revisionserfahren IV ZR 138/16 nicht beanstandet hat).
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