Rechtsprechung
OLG Hamm, 09.08.2017 - I-20 U 30/17 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eintrittspflicht der Privathaftpflichtversicherung wegen Schäden durch eine beim Aussteigen des Versicherungsnehmers aus seinem Kraftfahrzeug herunterfallende und explodierende Bauschaumflasche
- rewis.io
- Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)
Bauschaumflasche fällt beim Aussteigen aus Pkw und explodiert: Kein Fall der Benzinklausel
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Eintrittspflicht der Privathaftpflichtversicherung wegen Schäden durch eine beim Aussteigen des Versicherungsnehmers aus seinem Kraftfahrzeug herunterfallende und explodierende Bauschaumflasche
- rechtsportal.de
VVG § 100 ; AHB § 1 Nr. 1; AHB § 4 Nr. 6a
Eintrittspflicht der Privathaftpflichtversicherung wegen Schäden durch eine beim Aussteigen des Versicherungsnehmers aus seinem Kraftfahrzeug herunterfallende und explodierende Bauschaumflasche - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Benzinklausel und die explodierende Bauschaumflasche
- st-sozien.de (Kurzinformation)
Explodiert beim Aussteigen aus einem Kfz eine Bauschaumflasche, so stellt dies einen Versicherungsfall in der Privathaftpflicht und nicht in der Kfz-Haftpflichtversicherung dar
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Benzinklausel: Beschädigung des Fahrzeugs durch Explosion einer Bauschaumflasche beim Aussteigen ist von Privathaftpflichtversicherung umfasst - Fahrzeugschaden ist nicht beim Gebrauch des Fahrzeugs entstanden
Verfahrensgang
- LG Hagen, 31.01.2017 - 9 O 293/15
- OLG Hamm, 09.08.2017 - I-20 U 30/17
Papierfundstellen
- NJW-RR 2018, 281
- VersR 2018, 216
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Saarbrücken, 29.07.2020 - 5 U 2/20
1. Zur Auslegung von "Besitzklausel" und "Benzinklausel" in der privaten …
Demgegenüber stellen sich die Pflichten des Klägers zur pfleglichen Behandlung des ihm überlassenen Fahrzeugs als bloße vertragliche Nebenpflichten dar (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 09.08.2017 - 20 U 30/17, VersR 2018, 216). - OLG Hamm, 14.06.2019 - 7 U 89/18
Kfz-Betriebsgefahr; bei Betrieb; Beladung Sattelzug; KFZ
Soweit die Klägerin schließlich meint, aus der Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 09.08.2017 (20 U 30/17, VersR 2018, 216) zu einer sogenannten "Benzinklausel" in der Privathaftpflichtversicherung herleiten zu können, dass in der Kfz-Haftpflichtversicherung der Versicherer das Nichtvorliegen eines Gebrauchs des Fahrzeugs darlegen und nachweisen müsse, was der Beklagten vorliegend nicht gelungen sei, kann dem schon im Grundsatz nicht gefolgt werden. - LG Wuppertal, 14.11.2019 - 9 S 125/19
Schaden bei Be- und Entladen des Fahrzeugs mit eigener Entladevorrichtung des …
Es hat sich zudem eine dem Fahrzeuggebrauch eigene Gefahr und nicht bloß ein Alltagsrisiko verwirklicht, da die Klägerin die Reklameeinrichtung schädigen konnte, weil sie auf der Hebebühne des Transporters stand.Diesem Ergebnis steht die Entscheidung des OLG Hamm vom 09.08.2017 (20 U 30/17, juris) nicht entgegen.