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   OLG Hamm, 09.08.2017 - 30 U 53/17   

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https://dejure.org/2017,34073
OLG Hamm, 09.08.2017 - 30 U 53/17 (https://dejure.org/2017,34073)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.08.2017 - 30 U 53/17 (https://dejure.org/2017,34073)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. August 2017 - 30 U 53/17 (https://dejure.org/2017,34073)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Betriebspflicht, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Einkaufscenter, Klausel, Öffnungszeiten, Transparenz, überwiegende Anzahl der Mieter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formularmäßige Vereinbarung einer Betriebspflicht in den AGB des Betreibers eines Einkaufscenters

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307 ; BGB § 535 ; ZPO § 935 ; ZPO § 940
    Betriebspflicht; Allgemeine Geschäftsbedingungen; Einkaufscenter; Klausel; Öffnungszeiten; Transparenz; überwiegende Anzahl der Mieter

  • rechtsportal.de

    BGB § 307 ; BGB § 535 ; ZPO § 935 ; ZPO § 940
    Formularmäßige Vereinbarung einer Betriebspflicht in den AGB des Betreibers eines Einkaufscenters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Betriebspflichtklauseln sind wirksam!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Gewerberaum: Öffnungszeiten der anderen Mieter

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wirksamkeit einer mietvertraglichen Betriebspflicht

Besprechungen u.ä. (3)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebspflicht im Einkaufscenter: Neues zum Verbot zeitweiliger Schließungen (IMR 2018, 100)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebspflicht und Kombi-Pflichten beim Lebensmittel-Discounter im Einkaufscenter (IMR 2018, 102)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Darf sich eine Betriebspflicht im Einkaufscenter nach Öffnungszeiten anderer Mieter richten? (IMR 2018, 101)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 263
  • NZM 2018, 87
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 03.03.2010 - XII ZR 131/08

    Gewerberaummiete: Wirksamkeit einer formularmäßigen Betriebs- und

    Auszug aus OLG Hamm, 09.08.2017 - 30 U 53/17
    Dass eine Betriebspflicht auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam vereinbart werden kann, entspricht höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. z.B. BGH, NJW-RR 2010, 1017, Rn. 13) und wird auch von der Beklagten selbst gar nicht in Zweifel gezogen.

    Zwar ließe sich aufgrund dessen, dass Ausnahmen von dem Verbot zeitweiser Schließungen in der Regelung nicht aufgeführt sind, zunächst annehmen, dass solche, anders als in dem der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 3. März 2010 (XII ZR 131/08, NJW-RR 2010, 1017) zugrunde liegenden Fall, auch nicht vereinbart sein sollen.

    Formularklauseln, die den Mieter an ein bestimmtes Sortiment binden (BGH vom 16. Februar 2000 - XII ZR 279/97 - NJW 2000, 1714, Rn. 47; BGH, Urteil vom 3. März 2010 - XII ZR 131/08 -, Rn. 14) oder den Vermieter von einer Verpflichtung zum Konkurrenzschutz freistellen (BGH, Urteil vom 3. März 2010 - XII ZR 131/08 -, Rn. 14; OLG Hamburg NJW-RR 1987, 403; Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts 10. Aufl. Rn. 709 m.w.N.), begründen grundsätzlich keine unangemessene Benachteiligung des Mieters von Gewerberäumen.

    Wird in einem Formularvertrag die Vereinbarung einer Betriebspflicht des Mieters mit einer Sortimentsbindung kombiniert und zusätzlich mit einem Ausschluss von Konkurrenz- und Sortimentsschutz verbunden, wird in der Rechtsprechung hingegen zum Teil eine unangemessene Benachteiligung des Mieters angenommen (zum Meinungsstand BGH, Urteil vom 3. März 2010 - XII ZR 131/08 -, Rn. 15).

    Unabhängig von der Frage, ob sich aus der Summe der Regelungen einer Betriebspflicht mit einer Sortimentsbindung und zeitgleichem Ausschluss von Konkurrenz- und Sortimentsschutz eine unangemessene Benachteiligung des Mieters ergeben kann, ist dies jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedenfalls dann nicht der Fall, wenn dem Mieter nicht eine hinreichend konkretisierbare Sortimentsbindung, sondern allenfalls eine vage Zweck- und Sortimentsbestimmung auferlegt wird (BGH NJW-RR 2010, 1017, Rn. 16).

  • LG Bochum, 20.04.2017 - 14 O 53/17

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer einstweiligen Verfügung zur

    Auszug aus OLG Hamm, 09.08.2017 - 30 U 53/17
    Die Berufung der Verfügungsbeklagten gegen das am 20. April 2017 verkündete Urteil der 14. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bochum - I-14 O 53/17 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

    Die Beklagte hat beantragt, die einstweilige Verfügung des Landgerichts Bochum vom 06.03.2017 (I - 14 O 53/17) aufzuheben.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Landgerichts Bochum vom 20.04.2017 (I - 14 O 53/17) aufzuheben und den Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung zurückzuweisen.

  • BGH, 16.05.2007 - XII ZR 13/05

    Formularmäßige Vereinbarung von Öffnungszeiten von Ladengeschäften in

    Auszug aus OLG Hamm, 09.08.2017 - 30 U 53/17
    Das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB verpflichtet Verwender von Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend den Grundsätzen von Treu und Glauben, die Rechte und Pflichten ihrer Vertragspartner möglichst klar und durchschaubar darzustellen, wobei auf die Erwartungen und Erkenntnismöglichkeiten eines durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders im Zeitpunkt des Vertragsschlusses abzustellen ist (BGH, NJW 2007, 2176, Rn. 14 m.w.N.).

    Dabei kann dahinstehen, ob eine solche Regelung dann nicht hinreichend transparent ist, wenn der Mietvertrag ein neu gegründetes und noch nicht in Betrieb befindliches Einkaufszentrum beträfe (aus diesem Grunde haben die Transparenz jedenfalls nicht in Frage gestellt BGH, NJW 2007, 2176; KG Berlin, Urteil vom 05.03.2009 - 8 U 177/08 - und LG Kassel, Urteil vom 20.08.2015 - 11 O 4173/15 -, wobei nicht ersichtlich ist, ob und wie lange in den zugrunde liegenden Fällen die Einkaufszentren bereits bestanden).

  • KG, 17.07.2003 - 22 U 149/03

    Geschäftsraummiete: Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Durchsetzung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 09.08.2017 - 30 U 53/17
    Bei der Betriebspflicht des Mieters handelt es sich nämlich um eine unvertretbare Handlung (OLG Hamm NJW 1973, 1135; KG Berlin, Urteil vom 17.07.2003 - 22 U 149/03 - Rn. 16; OLG Frankfurt, Urteil vom 10.12.2008 - 2 U 250/08 -, Rn. 33).

    Bei Betriebspflichten von Mietern von Räumlichkeiten in einem Einkaufscenter ist dies regelmäßig anzunehmen (vgl. KG Berlin, Urteil vom 17.07.2003 - 22 U 149/03 - Rn. 15; Ghassemi-Tabar in Ghassemi-Tabar/Guhling/Weitemeyer, Gewerberaummiete, § 535 Rn. 564).

  • KG, 05.03.2009 - 8 U 177/08

    Gewerbemietvertrag: Wirksamkeit einer die Betriebspflicht betreffenden Klausel

    Auszug aus OLG Hamm, 09.08.2017 - 30 U 53/17
    Dabei bedarf keiner Entscheidung, ob das Untersagen zeitweiser Schließungen auch für Inventuren einen Mieter im Sinne des § 307 BGB unangemessen benachteiligt oder nicht (so jedenfalls KG Berlin, Urteil vom 05.03.2009 - 8 U 177/08 - Rn. 28).

    Dabei kann dahinstehen, ob eine solche Regelung dann nicht hinreichend transparent ist, wenn der Mietvertrag ein neu gegründetes und noch nicht in Betrieb befindliches Einkaufszentrum beträfe (aus diesem Grunde haben die Transparenz jedenfalls nicht in Frage gestellt BGH, NJW 2007, 2176; KG Berlin, Urteil vom 05.03.2009 - 8 U 177/08 - und LG Kassel, Urteil vom 20.08.2015 - 11 O 4173/15 -, wobei nicht ersichtlich ist, ob und wie lange in den zugrunde liegenden Fällen die Einkaufszentren bereits bestanden).

  • LG Kassel, 20.08.2015 - 11 O 4173/15

    Geschäftsflächen in Fachmarktzentren: Betriebspflichtklausel ist üblich!

    Auszug aus OLG Hamm, 09.08.2017 - 30 U 53/17
    Dabei kann dahinstehen, ob eine solche Regelung dann nicht hinreichend transparent ist, wenn der Mietvertrag ein neu gegründetes und noch nicht in Betrieb befindliches Einkaufszentrum beträfe (aus diesem Grunde haben die Transparenz jedenfalls nicht in Frage gestellt BGH, NJW 2007, 2176; KG Berlin, Urteil vom 05.03.2009 - 8 U 177/08 - und LG Kassel, Urteil vom 20.08.2015 - 11 O 4173/15 -, wobei nicht ersichtlich ist, ob und wie lange in den zugrunde liegenden Fällen die Einkaufszentren bereits bestanden).
  • OLG Schleswig, 02.08.1999 - 4 W 24/99
    Auszug aus OLG Hamm, 09.08.2017 - 30 U 53/17
    Denn hierdurch werde dem Mieter, der ohnehin das Rentabilitätsrisiko zu tragen habe, trotz Verweigerung jeglichen Konkurrenzschutzes auch noch die Möglichkeit des Ausweichens in eine andere Geschäftsausrichtung genommen und eine (gegebenenfalls kostensparende) Geschäftsaufgabe schlechthin versagt (OLG Schleswig, Beschluss vom 02.08.1999 - 4 W 24/99 - Rn. 3).
  • BGH, 02.11.1995 - IX ZR 141/94

    Schadensersatz wegen Erfüllung einer einstweiligen Unterlassungsverfügung

    Auszug aus OLG Hamm, 09.08.2017 - 30 U 53/17
    Unter Vollziehung versteht das Gesetz die Zwangsvollstreckung aus der einstweiligen Verfügung, wie sich aus § 928 ZPO ergibt (BGH NJW 1996, 198, 199).
  • OLG Hamm, 10.10.1972 - 14 W 72/72
    Auszug aus OLG Hamm, 09.08.2017 - 30 U 53/17
    Bei der Betriebspflicht des Mieters handelt es sich nämlich um eine unvertretbare Handlung (OLG Hamm NJW 1973, 1135; KG Berlin, Urteil vom 17.07.2003 - 22 U 149/03 - Rn. 16; OLG Frankfurt, Urteil vom 10.12.2008 - 2 U 250/08 -, Rn. 33).
  • OLG Frankfurt, 10.12.2008 - 2 U 250/08

    Einstweilige Verfügung: Pflicht eines Mieters zum Betrieb eines von ihm

    Auszug aus OLG Hamm, 09.08.2017 - 30 U 53/17
    Bei der Betriebspflicht des Mieters handelt es sich nämlich um eine unvertretbare Handlung (OLG Hamm NJW 1973, 1135; KG Berlin, Urteil vom 17.07.2003 - 22 U 149/03 - Rn. 16; OLG Frankfurt, Urteil vom 10.12.2008 - 2 U 250/08 -, Rn. 33).
  • BGH, 20.01.2016 - VIII ZR 152/15

    Allgemeine Geschäftsbedingungen für einen Altmietvertrag über eine Wohnung:

  • BGH, 17.10.2014 - V ZR 26/14

    Wohnungseigentum: Kompetenz der Eigentümer zur Beschlussfassung über die

  • BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 80/12

    Gaslieferungsvertrag: Ergänzende Auslegung eines Norm-Sonderkundenvertrages

  • OLG Rostock, 08.03.2004 - 3 U 118/03

    Miete eines Gewerbeobjekts: Keine unangemessene Benachteiligung des Mieters durch

  • OLG Hamburg, 17.12.1986 - 4 U 237/85
  • OLG Hamburg, 03.04.2002 - 4 U 236/01

    Mietvertrag über Gaststättenlokal; Unwirksamkeit nach § 9 Gesetz über Allgemeine

  • BGH, 16.02.2000 - XII ZR 279/97

    Rechtsposition des Mieters eines Ladenlokals nach unbefriedigender

  • BGH, 26.02.2020 - XII ZR 51/19

    Benachteiligung des Mieters eines Gewerberaummietvertrages durch vereinbarte

    (2) Von Teilen der obergerichtlichen Rechtsprechung und Literatur wird die formularmäßige Festlegung einer Betriebspflicht in einem Einkaufszentrum bzw. eine Sortimentsbindung neben dem Ausschluss des Konkurrenzschutzes für wirksam gehalten (OLG Naumburg NZM 2008, 772; OLG Hamburg ZMR 2003, 254; OLG Rostock NZM 2004, 460; KG NZM 2005, 620 f.; vgl. auch OLG Hamm NZM 2018, 87 jedenfalls bei nicht hinreichend konkreter Sortimentsbindung; Wolf/Eckert/Ball Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts 10. Aufl. Rn. 695; Bub/Treier Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete 5. Aufl. Kap. III Rn. 2325; Neuhaus Handbuch der Geschäftsraummiete 7. Aufl. Kap. 12 Rn. 29; Lindner-Figura/Oprée/Stellmann Geschäftsraummiete 4. Aufl. Kap. 23 Rn. 18; Fritz NJW 2002, 3372, 3374; Hamann ZMR 2001, 581 f.; Kinne/Schach/Bieber Miet- und Mietprozessrecht 7. Aufl. § 535 BGB Rn. 71; Ulmer/Brandner/Hensen AGB-Recht 12. Aufl. Teil II [32] Rn. 35).
  • KG, 11.04.2019 - 8 U 147/17

    Gewerberaummietvertrag: Wahrung der Schriftform bei Unterzeichnung durch einen

    Das OLG Naumburg hat die formularmäßige Festlegung einer Betriebspflicht in einem Einkaufszentrum neben der Sortimentsbindung und dem Konkurrenzschutz für wirksam angesehen (vgl. Urteil vom 15.07.2008 - 9 U 18/08, NZM 2008, 772, vgl. auch OLG Hamm, Urteil vom 09.08.2017 - I-30 U 53/17, Tz. 81 jedenfalls bei nicht hinreichend konkreter Sortimentsbindung).
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