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   OLG Hamm, 09.09.2008 - I-9 U 73/08   

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https://dejure.org/2008,6589
OLG Hamm, 09.09.2008 - I-9 U 73/08 (https://dejure.org/2008,6589)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.09.2008 - I-9 U 73/08 (https://dejure.org/2008,6589)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. September 2008 - I-9 U 73/08 (https://dejure.org/2008,6589)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines abgeschleppten mit dem abschleppenden Fahrzeug

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Unfall beim Abschleppvorgang - Wer haftet?

  • Judicialis

    StVG § 7 Abs. 1; ; PflVersG § 3; ; BGB § 670

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 1; BGB § 670
    Haftungsverteilung bei Kollision eines abgeschleppten mit dem abschleppenden Fahrzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1031
  • NZV 2009, 456
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.10.1962 - VI ZR 4/62

    Gefährdungshaftung eines abschleppenden Fahrzeugs

    Auszug aus OLG Hamm, 09.09.2008 - 9 U 73/08
    Lediglich in der älteren höchstrichterliche Rechtsprechung wird noch angenommen, dass bei einem Schleppzug nur eine einheitliche, vom Halter und Fahrer des schleppenden Fahrzeugs zu vertretende Betriebsgefahr vorliege, weil nur so der Einheitlichkeit des Betriebsvorgangs Rechnung getragen werde (BGH, Urteil vom 30.10.1962, NJW 1963, 251 m. w. N.).
  • OLG Köln, 07.03.1986 - 6 U 183/85

    Gefahrenquelle; Betriebsgefahr; Abschleppen; Abschleppen eines Kfz;

    Auszug aus OLG Hamm, 09.09.2008 - 9 U 73/08
    Hingegen wird in neuerer obergerichtlicher Rechtsprechung die Ansicht vertreten, dass jedenfalls ein mit Seil oder Stange abgeschleppter Pkw, der gelenkt werden muss, eine von dem abschleppenden Fahrzeug gesonderte, eigenstände Gefahrenquelle bilde und als "im Betrieb" befindlich anzusehen sei (OLG Köln, Urteil vom 07.03.1986, DAR 1986, 321).
  • OLG Celle, 14.11.2012 - 14 U 70/12

    Haftung des abschleppenden Fahrzeugs für Beschädigungen des abgeschleppten

    Da unstreitig während des Abschleppmanövers sein Motor lief und dadurch Kraft auf die Antriebsräder übertragen wurde und zudem der Zeuge S. das Lenkrad betätigte, war auch der Lkw der Klägerin in Betrieb (vgl. dazu BGH, VersR 1966, 934 - juris Rn. 11; OLG Hamm, OLGR 2009, 425 - juris Rn. 5; LG Hannover, DAR 1978, 74; LG Nürnberg-Fürth, DAR 1993, 232; OLG Köln, DAR 1986, 321; OLG Koblenz, VersR 1987, 707).

    Denn es kann nicht darauf ankommen, wer die Hauptverantwortlichkeit für den Abschleppvorgang trägt; vielmehr ist entscheidend, dass das abschleppende Fahrzeug dem Abgeschleppten ebenso gefährlich werden kann wie umgekehrt das abgeschleppte Fahrzeug dem Abschleppenden (so auch OLG Hamm, OLGR 2009, 425 - juris Rn. 8; für eine hälftige Schadensteilung bei Beschädigung eines von zwei an einem Abschleppvorgang beteiligten Fahrzeugen bei gleichem Verschuldensbeitrag ferner BGH, VersR 1966, 934 - juris Rn. 7 und 14; ebenso OLG Koblenz, VersR 1987, 707).

  • OLG Hamm, 25.07.2011 - 6 U 19/11

    Zu den Verhaltensanforderungen beim Abbiegen eines Abschleppgespanns auf der

    Für eine ähnliche Problematik bei § 7 StVG, ob bei einem Gespann nur eine einheitliche, vom Halter und Fahrer des schleppenden Fahrzeugs zu vertretende Betriebsgefahr vorliegt oder nicht, wird in der neueren obergerichtlichen Rechtsprechung die Ansicht vertreten, dass jedenfalls ein mit Seil oder Stange abgeschlepptes Fahrzeug, das gelenkt werden muss, gesondert zu betrachten ist (vgl. OLG Hamm NZV 2009, 456; OLG Koblenz VersR 1987, 707; OLG Köln NJW-RR 1986, 1410).
  • OLG Hamm, 17.01.2011 - 18 U 94/10

    Anforderungen an den Nachweis der Kausalität der Nachweistätigkeit für das

    Der provisionsbegründende Nachweis muss so beschaffen sein, dass der Auftraggeber in die Lage versetzt wird, in konkrete Verhandlungen über den von ihm angestrebten Hauptvertrag einzutreten (ständige Rechtsprechung, BGH NJW 2005, 753, 754 m.w.N.; NJW-RR 2009, 1031, 1032).
  • AG Hechingen, 28.06.2012 - 2 C 416/11
    Daher gelten grundsätzlich die gleichen Grundsätze für die Abrechnung nach tatsächlicher Reparatur wie bei fiktiver Abrechnung (BGH 154, 397?f; BGH NJW-RR 09, 1031 m.w.N.).
  • LG Bonn, 18.03.2021 - 17 O 393/20

    Ansehen eines fahruntüchtigen Fahrzeugs als "in Betrieb" i.R.v.

    Insofern ist auch zu berücksichtigten, dass selbst für Anhänger eine eigenständige Betriebsgefahr besteht (vgl. § 19 Abs. 1 StVG) (vgl. zur Haftung bei Abschleppvorgängen: OLG Köln, Urteil v. 07.03.1986, 6 U 183/85; OLG Hamm NZV 2009, 456; OLG Celle, Urteil v. 14.11.2012, 14 U 70/12).
  • LG Freiburg, 20.12.2013 - 4 O 69/13

    Gefährdungshaftung des Fahrzeughalters: Inbrandgeraten eines Fahrzeugs auf der

    Deshalb besteht zwar bei einem mit Seil oder Stange abgeschleppten Fahrzeug, welches noch gelenkt werden muss, noch eine eigene Betriebsgefahr (OLG Celle, NZV 2013, 292; OLG Koblenz, VersR 87, 707; OLG Hamm, NJW-RR 09, 1031).
  • AG Hechingen, 09.08.2012 - 2 C 165/12
    Daher gelten grundsätzlich die gleichen Grundsätze für die Abrechnung nach tatsächlicher Reparatur wie bei fiktiver Abrechnung (BGH 154, 397?f; BGH NJW-RR 09, 1031 m.w.N.).
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