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   OLG Hamm, 09.10.1981 - 7 U 92/81   

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https://dejure.org/1981,19726
OLG Hamm, 09.10.1981 - 7 U 92/81 (https://dejure.org/1981,19726)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.10.1981 - 7 U 92/81 (https://dejure.org/1981,19726)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Oktober 1981 - 7 U 92/81 (https://dejure.org/1981,19726)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Freigabe nach dem Bereicherungsrecht; Erwerb eines Schecks und dessen Herausgabe wegen ungerechtfertigter Bereicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 01.03.1967 - VIII ZR 247/64

    § 816 BGB und der Verkaufskommissionär

    Auszug aus OLG Hamm, 09.10.1981 - 7 U 92/81
    Im Bereich der Nichtleistungskonditionen sind diejenigen Aufwendungen, die der Bereicherungsschuldner für den Erwerb von einer anderen Person als dem Bereicherungsgläubiger tätigen mußte, nach allgemeiner Meinung nicht abzugsfähig (BGHZ 47, 128, 130; 55, 176, 179/180 m.w.N.; Palandt-Thomas § 818 Anm. 6 C b; MünchKomm-Lieb § 812 Rndnr. 65 m.w.N.).
  • BGH, 25.10.1972 - VIII ZR 54/71

    Klage des Konkursverwalters bei Hinterlegung

    Auszug aus OLG Hamm, 09.10.1981 - 7 U 92/81
    Die Auffassung, der Konkursverwalter könne auch nach Ablauf der Anfechtungsfrist dann, wenn der streitige Wert nicht zur Masse abgeführt, sondern hinterlegt wurde, auf Einwilligung in die Auszahlung an die Konkursmasse klagen, ist abzulehnen (BGHZ 59, 353; a.A. LG Bonn, NJW 1969, 1722).
  • BGH, 23.01.1958 - II ZR 166/56

    Bareinlösung von Verrechnungsschecks

    Auszug aus OLG Hamm, 09.10.1981 - 7 U 92/81
    Ar. 21 ScheckG schützt nämlich auch den guten Glauben an die Vertretungsmacht (BGHZ 26, 268/272; NJW 1951, 402; WM 1965, 124; Baumbach-Hefermehl Art. 21 ScheckG Rndnr. 3).
  • BGH, 11.01.1971 - VIII ZR 261/69

    Jungbullen - Gutgläubiger Kauf einer gestohlenen Sache, Verarbeitung,

    Auszug aus OLG Hamm, 09.10.1981 - 7 U 92/81
    Im Bereich der Nichtleistungskonditionen sind diejenigen Aufwendungen, die der Bereicherungsschuldner für den Erwerb von einer anderen Person als dem Bereicherungsgläubiger tätigen mußte, nach allgemeiner Meinung nicht abzugsfähig (BGHZ 47, 128, 130; 55, 176, 179/180 m.w.N.; Palandt-Thomas § 818 Anm. 6 C b; MünchKomm-Lieb § 812 Rndnr. 65 m.w.N.).
  • BGH, 14.03.1974 - VII ZR 129/73

    Hemden - § 812, § 932 BGB, Dreiecksverhältnis

    Auszug aus OLG Hamm, 09.10.1981 - 7 U 92/81
    Wer Leistender ist, ist nämlich aus der Sicht des Leistungsempfängers zu beurteilen (BGH NJW 1974, 1132 [BGH 14.03.1974 - VII ZR 129/73] ; Palandt-Thomas § 812 Anm. 5 Bb).
  • BGH, 07.03.1972 - VI ZR 169/70

    Hinterlegung eines Geldbetrages nach Versteigerung eines Grundstücks zum Zwecke

    Auszug aus OLG Hamm, 09.10.1981 - 7 U 92/81
    Durch die Hinterlegung eines Geldbetrages für mehrere Anspruchsteller erhält derjenige, dem materiell-rechtlich der Zahlungsanspruch gegen den Hinterlegenden nicht zusteht, auf Kosten des wirklich Berechtigten eine günstigere Rechtstellung; er ist ihm gegenüber daher zur Freigabeerklärung verpflichtet (BGH NJW 1972, 1045 [BGH 07.03.1972 - VI ZR 169/70] ; Palandt-Thomas § 812 Anm. 4 b).
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