Rechtsprechung
OLG Hamm, 09.11.1988 - 15 W 198/87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Papierfundstellen
- DNotZ 1989, 584
- FamRZ 1989, 437
- Rpfleger 1989, 156
Wird zitiert von ... (2)
- BayObLG, 21.10.1999 - 1Z BR 184/98
Beweiswert notarieller Urkunden bei mündlich errichtetem Testament
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 21.10.1999 - 1Z BR 184/99
Errichtung eines Testaments als öffentliche Urkunde gemäß § 415 Abs. 1 ZPO
In der Frage, ob der Tatbestand einer Testamentserrichtung durch mündliche Erklärung gemäß § 2232 Satz 1 BGB vorliegt, ist daher von der Beweiskraft der öffentlichen Urkunde gemäß § 415 Abs. 1 ZPO auszugehen (RGZ 85, 120/124; OLG Hamm OLGZ 1989, 20/23), und zwar nicht nur im Zivilprozeß, sondern auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit'.
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