Rechtsprechung
OLG Hamm, 09.11.2000 - 22 U 32/00 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,7360) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
EuGVÜ; Ausschließlicher Gerichtsstand; Belegenheit der Sache; Persönlicher Anspruch; Dingliche Rechtsfolge; Spanisches Recht; Beweislast
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Rechtsfolgen bei Nichtzahlung des Kaufpreises für eine spanische Immobilie
- Judicialis
EuGVÜ Art. 16 Nr. 1 a
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EuGVÜ Art. 16 Nr. 1 lit. a
Gerichtsstand der Belegenheit der Sache bei persönlichem Anspruch mit dinglichen Rechtsfolgen - Vertragsauflösung bei Nichtzahlung des Kaufpreises nach spanischem Recht - Beweislast - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Münster, 21.12.1999 - 4 O 368/97
- OLG Hamm, 09.11.2000 - 22 U 32/00
Papierfundstellen
- BB 2001, 867
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.10.1988 - V ZR 73/87
Wirksamkeit einer nicht beurkundeten Nebenabrede; Vermutung der Richtigkeit und …
Auszug aus OLG Hamm, 09.11.2000 - 22 U 32/00
Es greift dann der auch im spanischen Recht geltende Grundsatz ein, daß der Schuldner die Erfüllung zu beweisen hat (zur Widerlegung der Vollständigkeits- und Richtigkeitsvermutung im deutschen Recht bei getroffener, aber nicht beurkundeter Nebenabrede vgl. BGH NJW 1989, 898;… vgl. auch die Beweislage im deutschen Recht bei Quittungen: werden sie unstreitig oder bewiesen vorauserteilt, muß der Schuldner die spätere Leistung beweisen, Palandt-Heinrichs a.a.O. § 368 Rdn. 5). - LG Münster, 21.12.1999 - 4 O 368/97
Auszug aus OLG Hamm, 09.11.2000 - 22 U 32/00
22 U 32/00 OLG Hamm 4 O 368/97 LG Münster.
- OLG Celle, 16.05.2002 - 14 U 188/01
Haftungsverteilung ; Auffahrunfall; Sicherung liegen gebliebener Fahrzeuge; …
Anders als insbesondere in der Entscheidung des Senats vom 9. November 2000 (14 U 12/00, OLGR 2001, Seite 117 ff.) ist vorliegend wegen des erheblichen Verschuldens des Beklagten zu 1 nicht von einer überwiegenden Haftung desjenigen Fahrers auszugehen, der sein im Baustellenbereich liegen gebliebenes Fahrzeug nicht absichert.