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   OLG Hamm, 09.11.2000 - 22 U 32/00   

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https://dejure.org/2000,7360
OLG Hamm, 09.11.2000 - 22 U 32/00 (https://dejure.org/2000,7360)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.11.2000 - 22 U 32/00 (https://dejure.org/2000,7360)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. November 2000 - 22 U 32/00 (https://dejure.org/2000,7360)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    EuGVÜ; Ausschließlicher Gerichtsstand; Belegenheit der Sache; Persönlicher Anspruch; Dingliche Rechtsfolge; Spanisches Recht; Beweislast

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Rechtsfolgen bei Nichtzahlung des Kaufpreises für eine spanische Immobilie

  • Judicialis

    EuGVÜ Art. 16 Nr. 1 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EuGVÜ Art. 16 Nr. 1 lit. a
    Gerichtsstand der Belegenheit der Sache bei persönlichem Anspruch mit dinglichen Rechtsfolgen - Vertragsauflösung bei Nichtzahlung des Kaufpreises nach spanischem Recht - Beweislast

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2001, 867
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.10.1988 - V ZR 73/87

    Wirksamkeit einer nicht beurkundeten Nebenabrede; Vermutung der Richtigkeit und

    Auszug aus OLG Hamm, 09.11.2000 - 22 U 32/00
    Es greift dann der auch im spanischen Recht geltende Grundsatz ein, daß der Schuldner die Erfüllung zu beweisen hat (zur Widerlegung der Vollständigkeits- und Richtigkeitsvermutung im deutschen Recht bei getroffener, aber nicht beurkundeter Nebenabrede vgl. BGH NJW 1989, 898; vgl. auch die Beweislage im deutschen Recht bei Quittungen: werden sie unstreitig oder bewiesen vorauserteilt, muß der Schuldner die spätere Leistung beweisen, Palandt-Heinrichs a.a.O. § 368 Rdn. 5).
  • LG Münster, 21.12.1999 - 4 O 368/97
    Auszug aus OLG Hamm, 09.11.2000 - 22 U 32/00
    22 U 32/00 OLG Hamm 4 O 368/97 LG Münster.
  • OLG Celle, 16.05.2002 - 14 U 188/01

    Haftungsverteilung ; Auffahrunfall; Sicherung liegen gebliebener Fahrzeuge;

    Anders als insbesondere in der Entscheidung des Senats vom 9. November 2000 (14 U 12/00, OLGR 2001, Seite 117 ff.) ist vorliegend wegen des erheblichen Verschuldens des Beklagten zu 1 nicht von einer überwiegenden Haftung desjenigen Fahrers auszugehen, der sein im Baustellenbereich liegen gebliebenes Fahrzeug nicht absichert.
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