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OLG Hamm, 09.11.2001 - 2 Ws 284/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Burhoff online
Wiederaufnahme
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wiederaufnahme; Sofortige Beschwerde; Protokoll der Geschäftsstelle; Geständnis; Unterbringung in einer Psychiatrie
- Judicialis
StPO § 366
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 366
Wiederaufnahme
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation und -anmerkung)
Wiederaufnahme - Die Wiederaufnahme nach Widerruf eines Geständnisses
Besprechungen u.ä.
- IWW (Kurzinformation und -anmerkung)
Wiederaufnahme - Die Wiederaufnahme nach Widerruf eines Geständnisses
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG München, 20.11.1980 - 1 Ws 1043/80
Auszug aus OLG Hamm, 09.11.2001 - 2 Ws 284/01
Anderenfalls stünden selbst seit Jahren rechtskräftige Urteile unter der Bedingung des fortdauernd aufrecht erhaltenen Geständnisses (vgl. OLG München NJW 1981, 594 [richtig: NJW 1981, 593 - d. Red.] ).Deshalb hat die Antragstellerin zunächst die Unwahrheit des Geständnisses und den zutreffenden Sachverhalt konkret darzulegen sowie darüber hinaus einen einleuchtenden Beweggrund für das falsche Geständnis und den späten Widerruf zu nennen (…vgl. BGHR StPO § 359 neue Tatsache 5; OLG Köln NStZ 1991, 96, 97 m.w.Nachw.; OLG München, a.a.O.).
- OLG Köln, 07.09.1990 - 2 Ws 140/90
Auszug aus OLG Hamm, 09.11.2001 - 2 Ws 284/01
Deshalb hat die Antragstellerin zunächst die Unwahrheit des Geständnisses und den zutreffenden Sachverhalt konkret darzulegen sowie darüber hinaus einen einleuchtenden Beweggrund für das falsche Geständnis und den späten Widerruf zu nennen (…vgl. BGHR StPO § 359 neue Tatsache 5; OLG Köln NStZ 1991, 96, 97 m.w.Nachw.;… OLG München, a.a.O.). - BGH, 14.06.1995 - StB 8/95
Wiederaufnahme des Verfahrens - Verfahrenswiederaufnahme - Widerruf des …
Auszug aus OLG Hamm, 09.11.2001 - 2 Ws 284/01
Deshalb hat die Antragstellerin zunächst die Unwahrheit des Geständnisses und den zutreffenden Sachverhalt konkret darzulegen sowie darüber hinaus einen einleuchtenden Beweggrund für das falsche Geständnis und den späten Widerruf zu nennen (vgl. BGHR StPO § 359 neue Tatsache 5; OLG Köln NStZ 1991, 96, 97 m.w.Nachw.;… OLG München, a.a.O.).