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   OLG Hamm, 09.11.2004 - 15 W 89/04   

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https://dejure.org/2004,6534
OLG Hamm, 09.11.2004 - 15 W 89/04 (https://dejure.org/2004,6534)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.11.2004 - 15 W 89/04 (https://dejure.org/2004,6534)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. November 2004 - 15 W 89/04 (https://dejure.org/2004,6534)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung einer Betreuervergütung; Stundensatz für die Vergütung einer gesetzlich bestellten Betreuerin; Verfassungsrechtliche Einwände gegen § 1 Abs. 1 S. 2 BVormVG (Berufsvormündervergütungsgesetz); Für die Vergütung einer Betreuung relevante Berufsausbildungen

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beteuervergütung, Studensatz, Berufsausbildung als Teilzeichner, nutzbare Fachkenntnisse

  • Judicialis

    BVormVG § 1 Abs. 1 S. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Höhe des Vergütungsanspruchs bei berufsmäßiger Betreuung, wenn die berufsbedingte Qualifikation fehlt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 06.09.2000 - 3Z BR 214/00

    Wertungskriterien für die Vergleichbarkeit einer Ausbildung mit einer

    Auszug aus OLG Hamm, 09.11.2004 - 15 W 89/04
    Derartige Kenntnisse müssen nicht zwingend das gesamte Anforderungsprofil der Betreuung abdecken; vielmehr reichen Kenntnisse zur Bewältigung eines bestimmten Aufgabenkreises aus (vgl. zu Vorstehendem BayObLG, BtPrax 2000, 81 [82]; FamRZ 2001, 187; OLG Jena, BtPrax 2000, 170; OLG Schleswig, BtPrax 2000, 262 [263]; OLG Zweibrücken, FGPrax 2001, 21; KG, KGR 2002, 180 ).

    Da es sich bei der Betreuung in ihrem Wesen um eine rechtliche Betreuung handelt (vgl. § 1901 Abs. 1 BGB), kommt rechtlichen Kenntnissen eine besondere Bedeutung zu; betreuungsrelevant sind darüber hinaus aber auch Kenntnisse in den Bereichen Medizin, Psychologie, Sozialarbeit und Sozialpädagogik, Soziologie und Wirtschaft ( BayObLG, FamRZ 2001, 187; OLG Jena a.a.O.; OLG Köln, FamRZ 2000, 1303; OLG Zweibrücken a.a.O. ).

    Erforderlich ist vielmehr, dass die Ausbildung in ihrem Kernbereich auf die Vermittlung solcher Fachkenntnisse ausgerichtet ist ( BayObLG, FamRZ 2001, 187; OLG Jena a.a.O.; OLG Dresden, FamRZ 2000, 847), wie das etwa bei den Studiengängen Rechtswissenschaften, Medizin, Psychologie, Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Soziologie und Betriebswirtschaft regelmäßig der Fall ist ( BayObLG, FamRZ 2001, 187; OLG Jena, a.a.O.; kritisch zu Letzterem jetzt BGH NJW 2003, 1585f).

    Vielmehr ist jeweils im Einzelfall zu prüfen, ob die Ausbildung des Betreuers die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 BVormVG erfüllt (vgl. BayObLG, FamRZ 2001, 187 [188]; OLG Dresden, a.a.O. ).

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, wenn ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens gerichtet war und das Niveau des dadurch erworbenen betreuungsrelevanten Gesamtwissens über ein Grundwissen deutlich hinausging, auch wenn in einzelnen Fächern nur Grundzüge gelehrt wurden, und dieses Wissen selbstständiger Teil der Prüfung war (vgl. etwa zum Verwaltungsangestellten BayObLG v. 6.9.2000 - 3Z BR 214/00, BayObLGReport 2001, 5 = FamRZ 2001, 187 [188]; zum Handwerksmeister OLG Köln v. 16.2.2000 - 16 Wx 18/2000, FamRZ 2000, 1303 [1304]; zum Dipl.-Ing.

  • OLG Köln, 16.02.2000 - 16 Wx 18/00

    Höhe der Betreuervergütung für einen Handwerksmeister

    Auszug aus OLG Hamm, 09.11.2004 - 15 W 89/04
    Da es sich bei der Betreuung in ihrem Wesen um eine rechtliche Betreuung handelt (vgl. § 1901 Abs. 1 BGB), kommt rechtlichen Kenntnissen eine besondere Bedeutung zu; betreuungsrelevant sind darüber hinaus aber auch Kenntnisse in den Bereichen Medizin, Psychologie, Sozialarbeit und Sozialpädagogik, Soziologie und Wirtschaft ( BayObLG, FamRZ 2001, 187; OLG Jena a.a.O.; OLG Köln, FamRZ 2000, 1303; OLG Zweibrücken a.a.O. ).

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, wenn ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens gerichtet war und das Niveau des dadurch erworbenen betreuungsrelevanten Gesamtwissens über ein Grundwissen deutlich hinausging, auch wenn in einzelnen Fächern nur Grundzüge gelehrt wurden, und dieses Wissen selbstständiger Teil der Prüfung war (vgl. etwa zum Verwaltungsangestellten BayObLG v. 6.9.2000 - 3Z BR 214/00, BayObLGReport 2001, 5 = FamRZ 2001, 187 [188]; zum Handwerksmeister OLG Köln v. 16.2.2000 - 16 Wx 18/2000, FamRZ 2000, 1303 [1304]; zum Dipl.-Ing.

  • OLG Schleswig, 16.03.2000 - 2 W 30/00

    Nachweis von durch ein Studium erworbenen nutzbaren Fachkenntnissen

    Auszug aus OLG Hamm, 09.11.2004 - 15 W 89/04
    Landbau OLG Schleswig BtPrax 2000, 172).
  • OLG Dresden, 14.03.2000 - 15 W 2381/99

    Diplomlehrer; DDR-Hochschulabschluss

    Auszug aus OLG Hamm, 09.11.2004 - 15 W 89/04
    Erforderlich ist vielmehr, dass die Ausbildung in ihrem Kernbereich auf die Vermittlung solcher Fachkenntnisse ausgerichtet ist ( BayObLG, FamRZ 2001, 187; OLG Jena a.a.O.; OLG Dresden, FamRZ 2000, 847), wie das etwa bei den Studiengängen Rechtswissenschaften, Medizin, Psychologie, Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Soziologie und Betriebswirtschaft regelmäßig der Fall ist ( BayObLG, FamRZ 2001, 187; OLG Jena, a.a.O.; kritisch zu Letzterem jetzt BGH NJW 2003, 1585f).
  • BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 282/99

    Für die Führung einer Betreuung nutzbare Fachkenntnisse

    Auszug aus OLG Hamm, 09.11.2004 - 15 W 89/04
    Derartige Kenntnisse müssen nicht zwingend das gesamte Anforderungsprofil der Betreuung abdecken; vielmehr reichen Kenntnisse zur Bewältigung eines bestimmten Aufgabenkreises aus (vgl. zu Vorstehendem BayObLG, BtPrax 2000, 81 [82]; FamRZ 2001, 187; OLG Jena, BtPrax 2000, 170; OLG Schleswig, BtPrax 2000, 262 [263]; OLG Zweibrücken, FGPrax 2001, 21; KG, KGR 2002, 180 ).
  • OLG Zweibrücken, 19.09.2000 - 3 W 186/00

    Vergütung des Betreuers - Lehramtsstudiengang - Hauptprüfung in den Fächern

    Auszug aus OLG Hamm, 09.11.2004 - 15 W 89/04
    Derartige Kenntnisse müssen nicht zwingend das gesamte Anforderungsprofil der Betreuung abdecken; vielmehr reichen Kenntnisse zur Bewältigung eines bestimmten Aufgabenkreises aus (vgl. zu Vorstehendem BayObLG, BtPrax 2000, 81 [82]; FamRZ 2001, 187; OLG Jena, BtPrax 2000, 170; OLG Schleswig, BtPrax 2000, 262 [263]; OLG Zweibrücken, FGPrax 2001, 21; KG, KGR 2002, 180 ).
  • OLG Schleswig, 13.07.2000 - 2 W 105/00

    Qualifikation eines Pastors aus Berufsbetreuer

    Auszug aus OLG Hamm, 09.11.2004 - 15 W 89/04
    Derartige Kenntnisse müssen nicht zwingend das gesamte Anforderungsprofil der Betreuung abdecken; vielmehr reichen Kenntnisse zur Bewältigung eines bestimmten Aufgabenkreises aus (vgl. zu Vorstehendem BayObLG, BtPrax 2000, 81 [82]; FamRZ 2001, 187; OLG Jena, BtPrax 2000, 170; OLG Schleswig, BtPrax 2000, 262 [263]; OLG Zweibrücken, FGPrax 2001, 21; KG, KGR 2002, 180 ).
  • OLG Jena, 03.03.2000 - 6 W 114/00

    Vergütungsanspruch eines Berufsbetreuers ; Förmliche Feststellung der

    Auszug aus OLG Hamm, 09.11.2004 - 15 W 89/04
    Derartige Kenntnisse müssen nicht zwingend das gesamte Anforderungsprofil der Betreuung abdecken; vielmehr reichen Kenntnisse zur Bewältigung eines bestimmten Aufgabenkreises aus (vgl. zu Vorstehendem BayObLG, BtPrax 2000, 81 [82]; FamRZ 2001, 187; OLG Jena, BtPrax 2000, 170; OLG Schleswig, BtPrax 2000, 262 [263]; OLG Zweibrücken, FGPrax 2001, 21; KG, KGR 2002, 180 ).
  • BGH, 23.07.2003 - XII ZB 87/03

    Voraussetzungen der Vorlage; Verwertbarkeit von Fachkenntnissen des Betreuers

    Auszug aus OLG Hamm, 09.11.2004 - 15 W 89/04
    Das vom Landgericht detailliert geschilderte Ausbildungsspektrum vermittelt keine weitergehenden Kenntnisse, die für die Führung von Betreuungen allgemein oder auch nur in bestimmten Aufgaben kreisen (vgl. hierzu BGH NJW-RR 2003, 1585) nutzbar sein könnten.
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