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   OLG Hamm, 09.11.2005 - 11 U 70/04   

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OLG Hamm, 09.11.2005 - 11 U 70/04 (https://dejure.org/2005,3597)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.11.2005 - 11 U 70/04 (https://dejure.org/2005,3597)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. November 2005 - 11 U 70/04 (https://dejure.org/2005,3597)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch gegen ein Land wegen vorzeitig erfolgter Handelsregistereintragung der Umwandlung einer Aktiengesellschaft (AG) in die Rechtsform einer Kommanditgesellschaft (KG); Erfordernis der Umstellung einer unbezifferten Feststellungsklage in eine bezifferte ...

  • Judicialis

    AktG § 246 Abs. 1; ; AktG § ... 345 Abs. 2 S. 1; ; UmwG § 16 Abs. 2; ; UmwG § 16 Abs. 2 S. 1; ; UmwG § 16 Abs. 2 S. 1 1. Hlbs.; ; UmwG § 16 Abs. 2 S. 1 2. Hlbs.; ; UmwG § 16 Abs. 3; ; UmwG § 16 Abs. 3 S. 6; ; UmwG § 20 Abs. 2; ; UmwG § 25 Abs. 1 S. 2; ; UmwG § 192 Abs. 2; ; UmwG § 198 Abs. 3; ; UmwG § 202 Abs. 3; ; UmwG § 205; ; UmwG § 205 Abs. 1 S. 2; ; UmwG § 206 S. 1; ; UmwG § 207; ; UmwG § 212; ; UmwG § 220; ; ZPO § 270 Abs. 3 a.F.; ; ZPO § 529; ; BGB § 254; ; BGB § 288; ; BGB § 839 Abs. 1; ; BGB § 839 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 839 Abs. 3; ; GG Art. 34; ; FGG § 142; ; FGG § 144; ; BRAGO § 6 Abs. 1 a.F.

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Schadensersatzanspruch aus dem Gesichtspunkt der Amtshaftung wegen vorzeitiger Eintragung einer formwechselnden Umwandlung durch den Rechtspfleger

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Staatshaftung wegen verfrühter Eintragung einer formwechselnden Umwandlung durch den Rechtspfleger ? Aussagekraft einer Negativerklärung ? Wartepflichten des Registergerichts nach Ablauf der Anfechtungsfrist ? Rechtsverfolgungskosten als Schaden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2006, 1296
  • DB 2006, 36
  • NZG 2006, 274
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Dresden, 09.02.2001 - 15 W 129/01

    Kapitalerhöhung bei Aktiengesellschaft - Nichtigkeit aufgrund Abweichungen bei

    Auszug aus OLG Hamm, 09.11.2005 - 11 U 70/04
    Die hiergegen eingelegte weitere Beschwerde vom 16.03.2001 wurde durch Beschluß des OLG Hamm vom 28.05.2001 zurückgewiesen (15 W 129/01 OLG Hamm, Bl. 761 ff d.A.).

    Die Fa. H2 AG & Co. KG hat gegenüber den Klägern bisher keine Kostenfestsetzung im Hinblick auf die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens 15 W 129/01 OLG Hamm betrieben.

    Sie könnten darüber hinaus nicht alle Schäden, insbesondere nicht die in Gestalt von steuerlichen Nachteilen (Bl. 10 - 17, 965, 972 ff d.A.) und die Schäden aufgrund der Erstattungspflicht außergerichtlicher Kosten aus dem Beschwerdeverfahren 15 W 129/01, beziffern.

    Es ist überwiegend wahrscheinlich, dass die Kläger auf Ausgleich der derzeit noch nicht abgerechneten und infolgedessen noch nicht bezifferten außergerichtlichen Kosten des Rechtsträgers im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Beschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht Hamm 15 W 129/01 in Anspruch genommen werden.

  • OLG Hamm, 27.11.2000 - 15 W 347/00

    Voraussetzungen der Einleitung eines Amtslöschungsverfahrens gegen die Eintragung

    Auszug aus OLG Hamm, 09.11.2005 - 11 U 70/04
    Sie erklärten das Beschwerdeverfahren für erledigt, nachdem der 15. Zivilsenat in dem Parallelverfahren die dortige Beschwerde durch Beschluß vom 27.11.2000 (15 W 347/00 OLG Hamm) zurückgewiesen hatte.

    Ihre Beschwerde wurde durch den o.g. Beschluß des OLG Hamm vom 27.11.2000 (15 W 347/00, Bl. 47 ff d.A.) ebenfalls zurückgewiesen.

    Angesichts der weitreichenden Wirkungen der konstitutiven Eintragung gem. § 202 Abs. 3 UmwG, nach der auch schwerwiegende Mängel des Formwechsels die Wirkungen der Eintragung unberührt lassen, ist es notwendig, die Anteilsinhaber durch die Negativerklärung vor dem Eintritt vollendeter Tatsachen zu schützen, weil in diesen Fällen auch kein Anspruch auf Amtslöschung gem. §§ 142, 144 FGG besteht (vgl. OLG Hamburg NZG 2003, 981; OLG Hamm, ZIP 2001, 569; Lutter/Decher, UmwG, 3. Aufl. § 198 Rdn. 38 a.E.).

  • OLG Hamburg, 20.08.2003 - 11 W 39/03

    Keine Eintragung der Verschmelzung vor Ablauf der Klagefrist des § 14 Abs. 1 UmwG

    Auszug aus OLG Hamm, 09.11.2005 - 11 U 70/04
    Angesichts der weitreichenden Wirkungen der konstitutiven Eintragung gem. § 202 Abs. 3 UmwG, nach der auch schwerwiegende Mängel des Formwechsels die Wirkungen der Eintragung unberührt lassen, ist es notwendig, die Anteilsinhaber durch die Negativerklärung vor dem Eintritt vollendeter Tatsachen zu schützen, weil in diesen Fällen auch kein Anspruch auf Amtslöschung gem. §§ 142, 144 FGG besteht (vgl. OLG Hamburg NZG 2003, 981; OLG Hamm, ZIP 2001, 569; Lutter/Decher, UmwG, 3. Aufl. § 198 Rdn. 38 a.E.).

    Bei der Prüfung, ob im Hinblick auf eine im Zeitpunkt einer Anmeldung vor Ablauf der Anfechtungsfrist abgegebenen Negativerklärung noch mit einer Erhebung von Anfechtungsklagen zu rechnen ist, ist der Zeitraum einer demnächst erfolgenden Zustellung gem. § 270 Abs. 3 ZPO a.F. mitzuberücksichtigen (OLG Hamburg NZG 2003, 981; Lutter/Bork, a.a.O., § 16 Rdn. 11; Widmann/Mayer, UmwG, § 16 Rdn. 15.1.3).

    Denn das Registergericht hat sich jedenfalls auf eine nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartende fristwahrende Zustellung einer Anfechtungsklage nach Ablauf der Anfechtungsfrist einzustellen und hierzu nach Auffassung des Senats zumindest einen Zeitraum von zwei Wochen nach Ablauf der Anfechtungsfrist abzuwarten, bevor die Eintragung der formwechselnden Umwandlung erfolgen darf (vgl. hierzu OLG Hamburg NZG 2003, 981).

  • OLG Hamm, 25.02.2002 - 8 U 59/01

    Aussetzung eines Verfahrens zur Amtslöschung einer GmbH & Co. KG

    Auszug aus OLG Hamm, 09.11.2005 - 11 U 70/04
    Das Berufungsverfahren wird beim OLG Hamm - 8 U 59/01 - geführt.

    Die weitere Durchführung des Berufungsverfahrens über die Anfechtungsklagen wurde mit Beschluß des 8. Zivilsenats des OLG Hamm vom 25.02.2002 (8 U 59/01; lose Anlage) bis zur - inzwischen vorliegenden - Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluß des 15. Zivilsenats vom 27.11.2000 ausgesetzt, weil ein Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtungsklagen dann nicht bestehe, wenn § 20 Abs. 2 UmwG verfassungsgemäß sei und Mängel der Verschmelzung durch die konstitutive Handelsregistereintragung geheilt würden.

  • BVerfG, 13.10.2004 - 1 BvR 2303/00

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Löschung der Eintragung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 09.11.2005 - 11 U 70/04
    Hiergegen erhoben die Kläger am 18.12.2000 ebenfalls Verfassungsbeschwerde - 1 BvR 2303/00 -.
  • BGH, 26.11.1981 - III ZR 59/80

    Amtshaftung bei Amtspflichtverletzung durch einen Anstaltsarzt

    Auszug aus OLG Hamm, 09.11.2005 - 11 U 70/04
    In diesem Fall ist die Inanspruchnahme einer anderweitigen Ersatzmöglichkeit nicht mehr zumutbar (vgl. BGH NJW 1982, 1328, 1329; Palandt/Sprau, a.a.O., § 839 Rdn. 60; MK/Papier, BGB, 4. Aufl. § 839 Rdn. 318).
  • BGH, 08.01.2004 - III ZR 39/03

    Amtshaftung eines Notars; Gebrauch eines Rechtsmittels

    Auszug aus OLG Hamm, 09.11.2005 - 11 U 70/04
    § 839 Abs. 3 BGB ist dagegen unanwendbar, solange die Pflichtverletzung wie hier noch nicht begangen wurde (BGH NJW-RR 2004, 706).
  • BGH, 16.12.2004 - IX ZR 295/00

    Haftung des Rechtsanwalts bei vorzeitiger Abweisung einer Klage ohne

    Auszug aus OLG Hamm, 09.11.2005 - 11 U 70/04
    (5) Eine Erstattungsfähigkeit der Rechtsverfolgungskosten lässt sich auch nicht im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Frage des Verlustes einer tatsächlichen oder rechtlichen Position, deren Erhalt der Geschädigte nach der Rechtsordnung nicht beanspruchen könne (BGH NJW 2005, 1935), verneinen.
  • BGH, 02.07.1990 - II ZB 1/90

    Hypothekenbank-Schwestern - Anfechtungsklage gegen Verschmelzungsbeschluss als

    Auszug aus OLG Hamm, 09.11.2005 - 11 U 70/04
    Bereits nach der alten Rechtslage zu § 345 Abs. 2 S. 1 AktG sollte durch die Negativerklärung die Vorgreiflichkeit einer Entscheidung über Anfechtungsklagen ersetzt und sichergestellt werden, dass keine Eintragungen erfolgen konnten, deren rechtliche Grundlage sich später als Ergebnis erfolgreicher Anfechtungsklagen als mangelhaft erweisen könnte (BGH WM 1990, 1372 = BGHZ 112, 9).
  • BGH, 05.10.2006 - III ZR 283/05

    Abgabe der Negativerklärung der Vertretungsorgane bei einem Formwechsel;

    Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in DB 2006, 36 = NZG 2006, 274 = ZIP 2006, 1296 abgedruckt ist, bejaht einen Amtshaftungsanspruch der Kläger gegen das beklagte Land gemäß § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG.
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