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   OLG Hamm, 09.11.2006 - 15 W 268/06   

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https://dejure.org/2006,11046
OLG Hamm, 09.11.2006 - 15 W 268/06 (https://dejure.org/2006,11046)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.11.2006 - 15 W 268/06 (https://dejure.org/2006,11046)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. November 2006 - 15 W 268/06 (https://dejure.org/2006,11046)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Frage der Zulässigkeit einer Beschwerde gegen eine im Verfahren auf Überprüfung der Betreuerbestellung erfolgte Anordnung der Einholung eines Sachverständigengutachtens; Verfahren auf Einrichtung einer Betreuung vor einem Gericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit; ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Anfechtbarkeit von Zwischenverfügungen

  • Judicialis

    FGG § 12; ; FGG § 19; ; FGG § 27; ; FGG § 28 Abs. 2; ; FGG § 29; ; FGG § 33; ; FGG § 68b; ; FGG § 68b Abs. 3; ; FGG § 68b Abs. 3 S. 2; ; FGG § 68b Abs. 4; ; BGB § 1896 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unanfechtbarkeit der Einleitung eines Betreuungsverfahrens und der gerichtlichen Verfügung zur Einholung eines Sachverständigengutachtens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • KG, 11.09.2001 - 1 W 315/01

    Anfechtung eines Beweisbeschlusses zur Begutachtung des Betroffenen im

    Auszug aus OLG Hamm, 09.11.2006 - 15 W 268/06
    Die in der Rechtsprechung bislang von dem KG (FGPrax 2000, 237 sowie FGPrax 2002, 63) vertretene gegenteilige Auffassung gibt dem Senat keinen Anlass, von seinem Standpunkt abzurücken.

    An einer solchen Entscheidung sieht sich der Senat jedoch durch den bereits angeführten Beschluss des Kammergerichts vom 11.02.2001 (KGR 2002, 39 = FGPrax 2002, 63 = FamRZ 2002, 970 = BtPrax 2002, 78) gehindert, der auf eine weitere Beschwerde hin ergangen ist.

  • OLG Brandenburg, 18.07.1996 - 9 Wx 19/96
    Auszug aus OLG Hamm, 09.11.2006 - 15 W 268/06
    Diese verfahrensrechtliche Beurteilung entspricht auch hinsichtlich der Anordnung der Einholung eines Sachverständigengutachtens dem in der obergerichtlichen Rechtsprechung vorherrschenden Standpunkt (vgl. insbesondere BayObLG FGPrax 2001, 78 m.w.N. aus seiner ständigen Rechtsprechung; ferner Brdbg. OLG FamRZ 1997, 1019; OLG Zweibrücken FGPrax 2000, 109).
  • BGH, 17.09.1992 - V ZB 21/92

    Sofortige weitere Beschwerde in Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus OLG Hamm, 09.11.2006 - 15 W 268/06
    Dies entspricht dem auch im Recht der freiwilligen Gerichtsbarkeit anerkannten Grundsatz, dass ein weiteres Rechtsmittel immer dann zulässig ist, wenn die erste Beschwerde als unzulässig verworfen worden ist (vgl. etwa BGH NJW 1992, 3305; BayObLG FGPrax 2006, 212).
  • OLG Düsseldorf, 08.11.2005 - 3 Wx 128/05

    Beweisbeschluss betreffend die Einholung eines Gutachtens zur Frage der

    Auszug aus OLG Hamm, 09.11.2006 - 15 W 268/06
    Der Senat hat für den hier zu entscheidenden Fall keinen Anlass, auf die in einem WEG-Verfahren ergangene Entscheidung des OLG Düsseldorf (NJW 2005, 3731) einzugehen, die Anfechtbarkeit der Beweisanordnung sei zu bejahen, weil die Vorschrift des § 33 FGG Grundlage für die zwangsweise Durchsetzung eines Beweisbeschlusses gegenüber einem Beteiligten in einem solchen Verfahren sein könne, dessen Verfahrensgeschäftsfähigkeit durch Einholung eines psychiatrischen Sachverständigengutachtens untersucht werden solle.
  • OLG Zweibrücken, 02.03.2000 - 3 W 35/00

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine vorbereitende Zwischenverfügung im

    Auszug aus OLG Hamm, 09.11.2006 - 15 W 268/06
    Diese verfahrensrechtliche Beurteilung entspricht auch hinsichtlich der Anordnung der Einholung eines Sachverständigengutachtens dem in der obergerichtlichen Rechtsprechung vorherrschenden Standpunkt (vgl. insbesondere BayObLG FGPrax 2001, 78 m.w.N. aus seiner ständigen Rechtsprechung; ferner Brdbg. OLG FamRZ 1997, 1019; OLG Zweibrücken FGPrax 2000, 109).
  • OLG Hamm, 14.09.1988 - 15 W 385/88
    Auszug aus OLG Hamm, 09.11.2006 - 15 W 268/06
    Die Zumutbarkeit der Anordnung der Begutachtung lässt sich schon daraus ersehen, dass das Gesetz in dem die Bestellung eines Betreuers betreffenden Verfahren das Rechtsmittel der Beschwerde gegen die Verfügung, ein Sachverständigengutachten einzuholen, sogar dann ausschließt, wenn zum Zwecke der Vorbereitung des Gutachtens die Untersuchung und zwangsweise Vorführung des Betroffenen angeordnet wird (vgl. § 68 b Abs. 3 Satz 2 FGG; BayObLG BtPrax 1995, 181; Senat Rpfleger 1989, 61 und FGPrax 1996, 221 = FamRZ 1997, 440; Senatsbeschluss vom 17.06.1996 - 15 W 221/96; Senatsbeschluss vom 15.10.1998 15 W 394/98 - Senatsbeschluss vom 26.10.1998 - 15 W 345/98).
  • BGH, 14.10.1981 - IVb ZB 718/80

    Maßgebliches Recht für Scheidung einer Ausländerehe in der Bundesrepublik

    Auszug aus OLG Hamm, 09.11.2006 - 15 W 268/06
    Eine solche Entscheidung würde verglichen mit der vom Senat beabsichtigten Bestätigung der Verwerfung der ersten Beschwerde als unzulässig für die Betroffene nicht zu einer unterschiedlichen sachlichen Tragweite der Entscheidung führen, so dass dann eine Vorlagepflicht gem. § 28 Abs. 2 FGG ausschiede (BGH NJW 1982, 517; KG a.a.O. S. 63).
  • OLG München, 09.06.2006 - 33 Wx 124/06

    Unanfechtbare Androhung der Vorführung des Betroffenen zur psychiatrischen

    Auszug aus OLG Hamm, 09.11.2006 - 15 W 268/06
    Dies entspricht dem auch im Recht der freiwilligen Gerichtsbarkeit anerkannten Grundsatz, dass ein weiteres Rechtsmittel immer dann zulässig ist, wenn die erste Beschwerde als unzulässig verworfen worden ist (vgl. etwa BGH NJW 1992, 3305; BayObLG FGPrax 2006, 212).
  • OLG Celle, 23.10.2006 - 17 W 101/06

    Anfechtbarkeit einer die Befugnis zur Anwendung von Gewalt gegen den Betroffenen

    Auszug aus OLG Hamm, 09.11.2006 - 15 W 268/06
    Für die hier zu beurteilende Frage kommt es deshalb auch nicht darauf an, ob die Anfechtbarkeit der Zulassung der Ausübung unmittelbaren Zwangs gegen den Betroffenen im Zusammenhang mit einer Vorführungsanordnung zu bejahen ist (vgl. Vorlagebeschluss des OLG Celle vom 23.10.2006 - 17 W 101/06 -).
  • KG, 12.09.2000 - 1 W 6183/00

    Betreuungsverfahren - Gutachten nur bei Anhaltspunkten für eine psychische

    Auszug aus OLG Hamm, 09.11.2006 - 15 W 268/06
    Die in der Rechtsprechung bislang von dem KG (FGPrax 2000, 237 sowie FGPrax 2002, 63) vertretene gegenteilige Auffassung gibt dem Senat keinen Anlass, von seinem Standpunkt abzurücken.
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

  • BayObLG, 31.01.2001 - 3Z BR 20/01

    Anfechtung der Einleitung eines Betreuungsverfahrens und der Beauftragung eines

  • BVerfG, 08.02.2001 - 2 BvF 1/00

    Wahlprüfung Hessen

  • BayObLG, 06.03.1998 - 4Z BR 21/98

    Anfechtung der Bestellung eines Verfahrenspflegers im Betreuungsverfahren

  • BayObLG, 17.05.1995 - 3Z BR 91/95

    Bestellung eines Verfahrenspflegers für einen Betroffenen, der einen rechtlich

  • BayObLG, 12.09.1996 - 2Z BR 52/96

    Recht eines Wohnungseigentümers zur Errichtung eines Zaunes und eines

  • BayObLG, 31.03.1982 - BReg. 3 Z 5/82
  • OLG Hamm, 10.09.1981 - 15 W 150/81

    Eröffnung eines gemeinschaftlichen Testaments ohne eine Beschränkung;

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