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   OLG Hamm, 09.12.1992 - 15 W 270/92   

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https://dejure.org/1992,4150
OLG Hamm, 09.12.1992 - 15 W 270/92 (https://dejure.org/1992,4150)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.12.1992 - 15 W 270/92 (https://dejure.org/1992,4150)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Dezember 1992 - 15 W 270/92 (https://dejure.org/1992,4150)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorläufige Betreuerbestellung; Endgültige Betreuerbestellung; Erledigung in der Hauptsache; Vorläufiger Einwilligungsvorbehalt; Endgültiger Einwilligungsvorbehalt; Sofortige Beschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1903; FGG § 69f, § 69h, § 27

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    FGG §§ 69f, 69h

Papierfundstellen

  • FamRZ 1993, 722
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BayObLG, 16.05.1997 - 3Z BR 53/97

    Verlängerung der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts - Keine Erledigung der

    Für seine rechtliche Überprüfung besteht kein Rechtsschutzbedürfnis mehr (vgl. BayObLG BtPrax 1994, 61 ; OLG Hamm FamRZ 1993, 722/723).

    Insbesondere ist die seinerzeitige Anordnung durch die am 4.4.1997 beschlossene Verlängerung auch dieser Maßnahme nicht ebenfalls bedeutungslos geworden, da mit ihrer Aufhebung als ungerechtfertigt die mit dem Einwilligungsvorbehalt verbundenen Beschränkungen (§ 1903 BGB ) rückwirkend entfallen würden und die Wirksamkeit der von oder gegenüber der Betroffenen vorgenommenen Rechtsgeschäfte nicht mehr aufgrund des Einwilligungsvorbehalts in Frage gestellt werden könnten (§ 69h FGG ; vgl. OLG Hamm FamRZ 1993, 722/723).

  • BayObLG, 02.06.2004 - 3Z BR 65/04

    Überprüfung einer Einwilligungsvorbehalts trotz Erledigung

    Daraus folgt, dass der Betroffene auch noch nach Aufhebung des Einwilligungsvorbehaltes ein schutzwürdiges Interesse an einer Überprüfung der Anordnung hat, da mit ihrer Aufhebung die mit dem Einwilligungsvorbehalt verbundenen Beschränkungen (§ 1903 BGB) rückwirkend entfallen und somit Zweifel an der Wirksamkeit der von oder gegenüber dem Betroffenen vorgenommenen Rechtsgeschäfte endgültig beseitigt werden (vgl. OLG Hamm FamRZ 1993, 722/723; BayObLG NJWE-FER 2000, 266 für den Fall des Todes des Betreuten; Bassenge Einleitung FGG Rn. 120; Keidel/Kayser § 69h Rn. 4).
  • BayObLG, 10.08.1999 - 3Z BR 232/99

    Verlängerung der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts

    Zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, daß die Betreuerbestellung vom 18.2.1997 durch die Verlängerung der Maßnahme verfahrensrechtlich überholt und die gegen die Betreuerbestellung gerichtete Beschwerde des Betroffenen damit unzulässig wurde (vgl. BayObLG BtPrax 1994, 61 ; OLG Hamm FamRZ 1993, 722/723).
  • BayObLG, 23.12.1993 - 3Z BR 282/93

    Beendigung; Bestellung; Zeitablauf; Betreuung; Vorläufig; Endgültig; Weitere

    Damit hat sich die Hauptsache nach zulässiger Einlegung der weiteren Beschwerde erledigt (so auch OLG Hamm FamRZ 1993, 722/723).
  • BayObLG, 03.01.1994 - 3Z BR 259/93

    Hauptsache; Einlegung; Beschwerde; Erledigung; Beschränkung; Kosten; Errichtung;

    Dies gilt z. B. für die Beendigung einer vorläufigen Betreuung durch Zeitablauf (BayObLGZ 1993, 82), für den Ablauf einer gerichtlich genehmigten vorläufigen Unterbringung, auch wenn das Amtsgericht auf einen erneuten Antrag des Vormunds eine Unterbringung des Betroffenen abschließend angeordnet hat (BGHZ 109, 108/109 f.; BayObLG FamRZ 1991, 467), für die Bestellung eines vorläufigen Betreuers bei Bestellung eines (endgültigen) Betreuers (OLG Hamm FamRZ 1993, 722/723: mit Ausnahme eines vorläufigen Einwilligunsvorbehalts) oder bei erneuter Bestellung eines Betreuers, weil der Richter davon ausgegangen war, daß die ursprüngliche Bestellung eines Betreuers durch Ablauf der Überprüfungsfrist unwirksam geworden ist (BayObLG Beschluß vom 28. Oktober 1993, 3Z BR 84/93 ).
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