Rechtsprechung
OLG Hamm, 09.12.1994 - 7 U 97/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausgestaltung des gutgläubigen Erwerbs eines Wechsels durch eine Landeszentralbank; Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit eines Diskontgeschäfts
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Akzeptantenwechsel; Wechsel-Scheck-Verfahren; Einwendungen des Ausstellers
Verfahrensgang
- LG Siegen, 26.04.1994 - 6 O 118/93
- OLG Hamm, 09.12.1994 - 7 U 97/94
Papierfundstellen
- NJW-RR 1995, 617
- WM 1995, 1618
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 14.11.1983 - II ZR 39/83
Bank - Diskontierung - Akzeptantenwechsel - Sittenwidrigkeit - Geschäftsvermögen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 09.12.1969 - VI ZR 50/68
Bank - Kreditgewährung - Schadenersatzpflicht
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 14.06.1971 - II ZR 109/69
Diskontierung vom Annehmer eingereichter Wechsel
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Hamm, 03.11.1998 - 7 U 21/98
Sittenwidrigkeit der Inanspruchnahme eines Wechselausstellers nur bei Kenntnis …
Allerdings ist, wie der Senat bereits früher entschieden hat, eine diskontierende Bank im Scheck-Wechsel-Verfahren gegenüber dem Wechselaussteller grundsätzlich nicht zur Aufklärung über eine kritische wirtschaftliche Entwicklung bei ihrem Kunden verpflichtet, solange es sich ihr nicht aufdrängen muß, daß dieser Wechselakzeptant mit ziemlicher Sicherheit bei Verfall nicht zahlen können wird (vgl. OLG Hamm v. 9.12.1994 - 7 U 97/94, OLGR Hamm 1995, 56 = NJW-RR 1995, 617).Es ist nämlich grundsätzlich Sache des Ausstellers, die Bonität des Akzeptanten bei einer derartigen Zahlungsweise selbst zu prüfen, weil die Diskontbank diese Bonitätsprüfung ausschließlich im eigenen Interesse vornimmt und dabei auch die Rückgriffshaftung des Ausstellers berücksichtigen kann (BGH v. 14.11.1983 - II ZR 39/83, MDR 1984, 379 = WM 1983, 1406 = NJW 1984, 728; OLG Hamm v. 9.12.1994 - 7 U 97/94, OLGR Hamm 1995, 56 = NJW-RR 1995, 617).
- OLG Frankfurt, 15.10.2003 - 23 U 3/97
Instruktionspflichtverletzung des Herstellers von Kindertees: Persönliche …
Es handelt sich dabei vorliegend um einen schwereren Fall als den vom OLG Frankfurt mit Urteil vom 29.04.1998 (Az.: 7 U 97/94) entschiedenen Sachverhalt, mit dem ein Schmerzensgeld von 7.500,00 DM ausgeurteilt worden war. - BGH, 21.01.2003 - XI ZR 295/02
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache
Die von der Beklagten geltend gemachte Divergenz zwischen dem Berufungsurteil und den Entscheidungen der Oberlandesgerichte Koblenz (NJW-RR 1987, 40 f.) und Hamm (WM 1995, 1618 ff.) in der Frage, ob die Diskontierung eines Wechsels eines konkursreifen Akzeptanten schon dann als sittenwidrig anzusehen ist, wenn die diskontierende Sparkasse von der drohenden Zahlungsunfähigkeit des Akzeptanten Kenntnis hat, oder ob erst hinzutretende Umstände, wie etwa Eigennutz der Sparkasse oder Täuschung des Wechselausstellers über die Kreditwürdigkeit des Akzeptanten die Sittenwidrigkeit begründen, ist nicht entscheidungserheblich.