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   OLG Hamm, 09.12.2010 - I-17 U 182/09   

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https://dejure.org/2010,73935
OLG Hamm, 09.12.2010 - I-17 U 182/09 (https://dejure.org/2010,73935)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.12.2010 - I-17 U 182/09 (https://dejure.org/2010,73935)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Dezember 2010 - I-17 U 182/09 (https://dejure.org/2010,73935)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Risse am Nachbargebäude: Wie lange haften Statiker und Baugrundgutachter? (IBR 2013, 291)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2013, 1001
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Dresden, 17.10.2013 - 10 U 350/13

    Auftrag zur Lagebeurteilung hemmt die Verjährung von Mängelansprüchen nicht!

    b) Der auf Ersatz der Mangelschäden und der damit zusammenhängenden (nächsten) Folgeschäden gerichtete Anspruch der Klägerin nach § 635 BGB a.F., für den es keiner Fristsetzung gemäß § 634 Abs. 1 BGB bedurfte (der Mangel hat sich bereits im Bauwerk verkörpert), ist am 25. August 2004 verjährt, Art. 229 § 6 Abs. 1 S. 1 EGBGB in Verbindung mit § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB n.F. Die hier einschlägige fünfjährige Verjährungsfrist des § 638 Abs. 1 S. 1 Alt. 3 BGB a.F. (vgl. BGH, Urteil vom 26. Oktober 1978 - VII ZR 249/77, BGHZ 72, S. 257 ff. = NJW 1979, S. 214/15; OLG Hamm, Urteil vom 9. Dezember 2010 - 17 U 182/09, BauR -, S. 1001, Rz. 13) begann mit der Abnahme der Werkleistung der Beklagten gemäß § 638 Abs. 1 S. 2 BGB a.F. (§ 634 Abs. 2 BGB n.F.), welche - konkludent - durch vorbehaltlose Zahlung der für das Bodengrundgutachten vom 13. Juli 1999 geschuldeten Vergütung am 25. August 1999 erklärt worden ist.
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