Rechtsprechung
   OLG Hamm, 09.12.2011 - I-19 U 38/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,42725
OLG Hamm, 09.12.2011 - I-19 U 38/11 (https://dejure.org/2011,42725)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.12.2011 - I-19 U 38/11 (https://dejure.org/2011,42725)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Dezember 2011 - I-19 U 38/11 (https://dejure.org/2011,42725)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,42725) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Allgemeine Geschäftsbedingungen, Zustandekommen des Energieversorgungsvertrages, Erstlaufzeit, Zutritssrecht zwecks Ablesung, Haftungsbegrenzungsklausel, Preisanpassungsklausel, Zahlungsart, Verzugskostenpauschale, Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellung der ...

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 1 UKlaG
    Allgemeine Geschäftsbedingungen, Zustandekommen des Energieversorgungsvertrages, Erstlaufzeit, Zutritssrecht zwecks Ablesung, Haftungsbegrenzungsklausel, Preisanpassungsklausel, Zahlungsart, Verzugskostenpauschale, Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellung der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer Preisanpassungsklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Stromversorgers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307 Abs. 1
    Wirksamkeit einer Preisanpassungsklausel in den AGB eines Stromversorgers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 09.02.2011 - VIII ZR 162/09

    Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs an den Gerichtshof der Europäischen Union

    Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2011 - 19 U 38/11
    Für den Fall, dass das Berufungsgericht die Preisänderungsklausel für unwirksam erachtet, beantragt die Beklagte zudem die Aussetzung des Rechtsstreits wegen des Vorlagebeschlusses des Bundesgerichtshofs vom 09.02.2011 (VIII ZR 162/09) bis zu einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union hierüber.

    Der Rechtsstreit war auch nicht, wie von der Beklagten beantragt, in entsprechenden Anwendung des § 148 ZPO bis zu einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union über den Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs vom 09.02.2011 (VIII ZR 162/0, abrufbar unter BeckRS 2011, 04021) auszusetzen.

  • BGH, 28.10.2009 - VIII ZR 320/07

    Unwirksame Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderverträgen

    Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2011 - 19 U 38/11
    Die Verwendung des Modalverbs "kann" steht einer solchen Auslegung entgegen (vgl. zu ähnlichen Fallgestaltungen u.a. BGH in NJW-RR 2010, S. 1202 ff sowie NJW 2010, S. 993 ff).

    Dann kann aber ein Sonderkündigungsrecht keinen angemessenen Ausgleich für eine inhaltlich abweichende Preisanpassungsklausel darstellen (vgl. BGH in NJW 2011, S. 1342 ff, NJW 2010, S. 993 ff, NJW 2009, 2667 ff).

  • BGH, 15.07.2009 - VIII ZR 225/07

    Unwirksame Preisanpassungsklausel in Gasversorgungssondervertrag

    Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2011 - 19 U 38/11
    Nach der mittlerweile gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. grundlegend Urteil vom 15.07.2009, veröffentlicht in NJW 2009, S. 2662 ff) stellt eine Preisanpassungsklausel in Verträgen über die Belieferung von Gas bzw. Strom, die außerhalb der allgemeinen Anschluss- und Versorgungspflicht mit sog. Sonderkunden geschlossen werden und welche das im Tarifkundenverhältnis bestehende gesetzliche Preisänderungsrecht (hier: § 5 Abs. 2 StromGVV) unverändert übernimmt, keine unangemessene Benachteiligung des Sonderkunden im Sinne von § 307 Abs. 1 Satz 1 oder Satz 2 BGB dar.

    Die Beklagte hat hierdurch die Möglichkeit einer ungerechtfertigten Erhöhung ihrer Gewinnspanne (vgl. BGH in NJW 2009, S. 2662 ff).

  • BGH, 18.05.2011 - VIII ZR 71/10

    Vorlage an den Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung:

    Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2011 - 19 U 38/11
    Entgegen ihrer Ansicht sind nämlich die Vorlagefragen, ebenso wie die Vorlagefragen in den Beschlüssen des Bundesgerichtshofs vom 29.06.2011, VIII 211/10 und vom 18.05.2011, VIII ZR 71/10, nicht vorgreiflich für den Rechtsstreit.
  • BGH, 09.02.2011 - VIII ZR 295/09

    Zu Preiserhöhungen in Erdgas-Sonderverträgen

    Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2011 - 19 U 38/11
    Dann kann aber ein Sonderkündigungsrecht keinen angemessenen Ausgleich für eine inhaltlich abweichende Preisanpassungsklausel darstellen (vgl. BGH in NJW 2011, S. 1342 ff, NJW 2010, S. 993 ff, NJW 2009, 2667 ff).
  • BGH, 15.07.2009 - VIII ZR 56/08

    Preisanpassungsklausel in Gasversorgungssondervertrag eines kommunalen

    Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2011 - 19 U 38/11
    Dann kann aber ein Sonderkündigungsrecht keinen angemessenen Ausgleich für eine inhaltlich abweichende Preisanpassungsklausel darstellen (vgl. BGH in NJW 2011, S. 1342 ff, NJW 2010, S. 993 ff, NJW 2009, 2667 ff).
  • BFH, 17.12.2008 - IV R 77/06

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Nichtüberschreiten der Drei-Objekt-Grenze -

    Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2011 - 19 U 38/11
    Auch wenn bei der Frage, ob ein Verstoß gegen die Vorschriften der Stromgrundversorgungsordnung zugleich einen Verstoß gegen § 307 BGB darstellt, auf die Besonderheiten des Einzelfalls und auf die jeweilige Vorschrift abzustellen ist, da der Stromgrundversorgungsverordnung nicht pauschal eine Leitbildfunktion zukommt (BGH in NJW 2009, 2622 ff), trifft dies auf § 17 II StromGVV zu.
  • OLG Köln, 22.07.2011 - 6 U 45/11

    Formularmäßige Freizeichnung von der Haftung für einfache Fahrlässigkeit in den

    Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2011 - 19 U 38/11
    Der Verstoß gegen § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB ergibt sich nämlich jedenfalls daraus, dass die Beklagte ihre Haftung bei einer leicht fahrlässig begangenen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten der Höhe nach auf die "bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schäden" beschränkt hat (so auch OLG Frankfurt am Main aaO, a.A. OLG Köln, Urteil vom 22.07.2011, 6 U 45/11, unter BeckRS 2011, 26071 abrufbar).
  • BGH, 27.01.2010 - VIII ZR 326/08

    Zu Vertragsbedingungen eines Gasversorgungsunternehmens

    Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2011 - 19 U 38/11
    Weicht die Preisanpassungsklausel jedoch von der gesetzlichen Regelung über die Preisanpassung ab, worunter nicht notwendig die wörtliche, sondern die inhaltliche Übereinstimmung gemeint ist (vgl. BGH in NJW-RR 2010, S. 1205 ff), ist sie aufgrund der Leitbildfunktion der gesetzlichen Preisanpassungsvorschrift nach § 307 Abs. 1 BGB unwirksam.
  • BGH, 13.01.2010 - VIII ZR 81/08

    Kein Preisanpassungsrecht von Gasversorgern bei unwirksamer

    Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2011 - 19 U 38/11
    Die Verwendung des Modalverbs "kann" steht einer solchen Auslegung entgegen (vgl. zu ähnlichen Fallgestaltungen u.a. BGH in NJW-RR 2010, S. 1202 ff sowie NJW 2010, S. 993 ff).
  • BGH, 15.09.2005 - I ZR 58/03

    Formularmäßige Vereinbarung der Begrenzung der Haftung auf Vorsatz und grobe

  • BGH, 19.02.1998 - I ZR 233/95

    Formularmäßige Beschränkung des Schadensersatzes auf grobes Verschulden in der

  • OLG Frankfurt, 17.10.2011 - 1 U 33/11

    Unwirksame Klauseln in Stromlieferungsverträgen

  • LG Dortmund, 14.01.2011 - 25 O 230/11

    Wirksamkeit einer Klausel bei Unbestimmtheit der Frist für die Annahme des

  • BGH, 12.12.2012 - VIII ZR 14/12

    Stromversorgungsvertrag: Wirksamkeit einer Klausel über die Erstlaufzeit des

    Das Berufungsgericht (OLG Hamm, ZNER 2012, 548 ff.) hat zur Begründung seiner Entscheidung - soweit für das Revisionsverfahren von Interesse - im Wesentlichen ausgeführt:.
  • LG Köln, 16.08.2016 - 33 O 2/16

    Yello Strom muss Kunden verschiedene Zahlungsweisen anbieten

    Der Verweis des Klägers auf ein Urteil des OLG Hamm (Urteil vom 09.12.2011, Az.: I-19 U 38/11) überzeuge nicht, da der Sachverhalt nicht vergleichbar sei, denn dort sei es um die Zulässigkeit einer Klausel in AGB gegangen, mit der generell und ausschließlich nur das Lastschriftverfahren vorgesehen gewesen sei, während die Beklagte hier drei verschiedenen Tarife mit verschiedenen Bezahlmethoden vor Vertragsschluss anbiete und nach den AGBs sogar ein Wechsel der Bezahlmethode möglich sei.

    Auch wenn durch § 41 Abs. 2 S. 1 EnWG nicht vorgeschrieben wird, dass der Versorger in einem Vertrag mehrere Zahlungsmöglichkeiten anbieten muss, hat er aber in verschiedenen Verträgen mehrere Zahlungsmöglichkeiten anzubieten und darf er die hierdurch entstehenden Kosten weitergeben, wobei die Produkte im Übrigen identisch sein müssen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 09.12.2011, Az.: I-19 U 38/11).

  • OLG Hamm, 25.01.2018 - 2 U 89/17

    Bestellung eines Stromlieferungsvertrages im Internet mit nur einer

    a) Der Senat schließt sich der Rechtsauffassung der Landgerichte Düsseldorf, Urt. v. 22.10.2015, Az.: 14d O 4/15, und Köln, Urt. v. 16.08.2016, Az.: 33 O 2/16, sowie dem nachgehend, des Oberlandesgerichts Köln, Urt. v. 24.03.2017, Az.: 6 U 146/16, (MDR 2017, 754 Tz.9 ff) an, nach der das Angebot weiterer Zahlungsmöglichkeiten erst nach Abgabe der Bestellung nicht § 41 Abs. 2 S.1 EnWG entspricht.Nach dem Urteil des BGH v. 05.06.2013, Az.: VIII ZR 131/12 (= WM 2013, 1260) obsolet geworden ist der Streit um die Auslegung des Begriffs "Zahlungsmöglichkeiten" (vgl. dazu Britz/Hellermann/Hermes, EnWG, 3. Aufl., § 41 Rn.22; OLG Hamm, Urt. v. 09.12.2011, Az.: 19 U 38/11 Tz.122).
  • LG Wiesbaden, 29.06.2017 - 2 O 182/16

    Zwingende Erteilung einer Einziehungsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) bei

    Soweit sich die Beklagte auf die Entscheidung des OLG Hamm vom 09.12.2011 (Az.: |-19 U 38/11) beruft, so wurde in diesem Urteil auch ausgeführt, dass ein Anbieten von weiteren Zahlungsmethoden erst auf Nachfrage des Kunden nicht ausreichend i.S.d. § 41 Abs. 2S.1 EnWG sei.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht