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   OLG Hamm, 09.12.2013 - I-6 W 56/13   

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https://dejure.org/2013,35140
OLG Hamm, 09.12.2013 - I-6 W 56/13 (https://dejure.org/2013,35140)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.12.2013 - I-6 W 56/13 (https://dejure.org/2013,35140)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Dezember 2013 - I-6 W 56/13 (https://dejure.org/2013,35140)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Wahlwerbung; Unterlassungsanspruch; allgemeines Persönlichkeitsrecht

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Wahlwerbung; Unterlassungsanspruch; allgemeines Persönlichkeitsrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts einer bekannten Kapitalgesellschaft durch die Wahlwerbung einer politischen Partei; Umfang des Schutzes der Meinungsfreiheit im Fall von Wahlwerbung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts einer allgemein bekannten Kapitalgesellschaft durch die Wahlwerbung einer politischen Partei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Wahlwerbung darf nicht unberechtigt auf andere Personen und Vereine Bezug nehmen

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Partei DIE RECHTE darf bei Dortmunder Kommunalwahl nicht mit gelb-schwarzem Wahlplakat und dem Spruch "Von der Südtribüne in den Stadtrat" werben

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Keine Identifikationsmerkmale des BVB auf Wahlplakate

  • lto.de (Kurzinformation)

    Wahlwerbung untersagt - BVB erwirkt einstweilige Verfügung gegen DIE RECHTE

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Borussia Dortmund erwirkt einstweilige Verfügung gegen Wahlwerbung der Partei "Die Rechte"

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    BVB erwirkt einstweilige Verfügung gegen Wahlwerbung der Partei DIE RECHTE

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Wahlplakat kann allgemeines Persönlichkeitsrecht eines Fußballvereins in Form einer Kapitalgesellschaft verletzen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wahlplakat kann allgemeines Persönlichkeitsrecht eines Fußballvereins in Form einer Kapitalgesellschaft verletzen

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    BVB erwirkt einstweilige Verfügung gegen Wahlwerbung der Partei DIE RECHTE

  • spiegel.de (Pressemeldung, 09.12.2013)

    Einstweilige Verfügung: BVB wehrt sich erfolgreich gegen rechte Wahlwerbung

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    BVB erwirkt einstweilige Verfügung gegen Wahlwerbung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BVB erwirkt einstweilige Verfügung gegen Wahlwerbung der Partei DIE RECHTE - Mit gelber und schwarzer Farbe unterlegter Wahlplakat-Spruch "von der Südtribüne in den Stadtrat" verletzt Persönlichkeitsrechte des BVB

Verfahrensgang

  • LG Dortmund - 6 O 320/13
  • OLG Hamm, 09.12.2013 - I-6 W 56/13
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamburg, 12.09.1997 - 3 U 202/97

    Schutz des Werbeslogans "Pack den Tiger in den Tank"

    Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2013 - 6 W 56/13
    Ein Wirtschaftsunternehmen, das Kundenbeziehungen in der gesamten Bevölkerung unabhängig von den politischen Präferenzen sucht, muss zur Wahrung seiner wirtschaftlichen Interessen darauf achten, dass es nicht mit einer bestimmten politischen Richtung identifiziert wird (OLG Hamburg, NJW-RR 1998, 552).
  • BGH, 08.05.2012 - VI ZR 217/08

    Internationale Zuständigkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch

    Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2013 - 6 W 56/13
    Bei dem als sonstiges Recht unter den Schutz des § 823 Abs. 1 BGB fallenden Persönlichkeitsrecht handelt es sich um einen offenen Tatbestand, bei dem eine Verletzung bzw. ein Eingriff nicht ohne weiteres die Rechtswidrigkeit indiziert, sondern der eine besondere Wertung im Sinne einer Güter- und Interessenabwägung erforderlich macht (BVerfG, NJW 2012, 1500 Tz. 35; BGH, NJW 2012, 2197 Tz. 35; 2006, 830, 841).
  • BVerfG, 25.01.2012 - 1 BvR 2499/09

    Zur Reichweite des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts bei Jugendlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2013 - 6 W 56/13
    Bei dem als sonstiges Recht unter den Schutz des § 823 Abs. 1 BGB fallenden Persönlichkeitsrecht handelt es sich um einen offenen Tatbestand, bei dem eine Verletzung bzw. ein Eingriff nicht ohne weiteres die Rechtswidrigkeit indiziert, sondern der eine besondere Wertung im Sinne einer Güter- und Interessenabwägung erforderlich macht (BVerfG, NJW 2012, 1500 Tz. 35; BGH, NJW 2012, 2197 Tz. 35; 2006, 830, 841).
  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 384/03

    Zur Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Kirch gegen die Deutsche Bank AG und

    Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2013 - 6 W 56/13
    Bei dem als sonstiges Recht unter den Schutz des § 823 Abs. 1 BGB fallenden Persönlichkeitsrecht handelt es sich um einen offenen Tatbestand, bei dem eine Verletzung bzw. ein Eingriff nicht ohne weiteres die Rechtswidrigkeit indiziert, sondern der eine besondere Wertung im Sinne einer Güter- und Interessenabwägung erforderlich macht (BVerfG, NJW 2012, 1500 Tz. 35; BGH, NJW 2012, 2197 Tz. 35; 2006, 830, 841).
  • OLG Hamm, 15.05.1995 - 13 U 16/95
    Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2013 - 6 W 56/13
    Es genügt jedoch für § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB auch die erstmals ernsthaft drohende Beeinträchtigung; für diese spricht allerdings keine tatsächliche Vermutung (Palandt-Bassenge, aaO.; OLG Hamm, NJW-RR 1995, 1399).
  • BGH, 22.09.2009 - VI ZR 19/08

    Meinungsfreiheit bei kritischen Äußerungen über ein Unternehmen und dessen

    Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2013 - 6 W 56/13
    Auch juristische Personen genießen Persönlichkeitsschutz, etwa soweit sie in ihrem Tätigkeitsbereich in ihrem sozialen Geltungsanspruch als Wirtschaftsunternehmen betroffen werden (zuletzt etwa BGH, NJW 2009, 3580 ff, juris, Rdn. 10; Rixecker in Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl., Anhang zu § 12, Rdn. 22; Palandt-Sprau, BGB, 72. Auflage, § 823 Rdn. 92 f m.w.N.).
  • BVerfG, 05.04.2001 - 1 BvR 932/94

    Kaisen - Meinungsfreiheit politischer Parteien im Wahlkampf und Schutz der

    Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2013 - 6 W 56/13
    Die von den Beklagten zu 2) und 3) angeführte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 2001, 2957 ff) steht diesem Ergebnis nicht entgegen.
  • LG Bonn, 11.03.2014 - 9 O 80/14
    Der Text nimmt - hier liegt ein wesentlicher Unterschied von dem Sachverhalt, der der von der Antragstellerin für sich in Anspruch genommenen Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (Urteil vom 9. Dezember 2013, 6 W 56/13) zugrundelag - weder ausdrücklich noch andeutungsweise speziell auf die Antragstellerin Bezug.
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