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   OLG Hamm, 10.01.1989 - 2 Sbd (Zust) 27/88   

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OLG Hamm, 10.01.1989 - 2 Sbd (Zust) 27/88 (https://dejure.org/1989,7168)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.01.1989 - 2 Sbd (Zust) 27/88 (https://dejure.org/1989,7168)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Januar 1989 - 2 Sbd (Zust) 27/88 (https://dejure.org/1989,7168)
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Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 1486
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 22.03.1984 - 1 UFH 9/84

    Regelung über Hilfsgerichtsstand; Wohngemeinschaft; Gemeinsamer Aufenthalt ;

    Auszug aus OLG Hamm, 10.01.1989 - 2 Sbd (Zust) 27/88
    nichts anderes gelten (vgl. insoweit auch OLG Frankfurt, FamRZ 1984, 806 [hier: IV (418) 220 a]).«.
  • BGH, 01.02.1984 - IVb ARZ 52/83

    Minderjähriges Kind - Gewöhnlicher Aufenthalt - Elternteile

    Auszug aus OLG Hamm, 10.01.1989 - 2 Sbd (Zust) 27/88
    In diesem Sinne ist die Maßgeblichkeit des § 606 Abs. 1 Satz 2 ZPO auch in solchen Fällen allgemein anerkannt, in denen ein Teil der gemeinsamen minderjährigen Kinder mit dem einen der in unterschiedlichen Gerichtsbezirken lebenden Ehegatten zusammenlebt, während ein anderer Teil der gemeinsamen Kinder bei keinem der Eltern, sondern bei Dritten lebt (vgl. BGH, FamRZ 1984, 370 [hier: IV (418) 216 a-b] ..).
  • OLG Hamm, 11.06.2008 - 2 Sdb (FamS) Zust 12/08

    Zur Rechtsnatur des Anspruchs auf Zustimmung zur Zusammenveranlagung getrennt

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist die Vorschrift des § 36 I Nr. 6 ZPO auch auf Verfahren, die sich noch im Prozesskostenhilfeprüfungsstadium befinden, entsprechend anwendbar (vgl. Senat, FamRZ 1989, 641).
  • OLG Hamm, 06.03.2008 - 2 Sdb (FamS) Zust 6/08

    Zuständigkeit des Familiengerichts bei Antrag auf Zahlung von Nutzungsentgelt

    Dem steht nicht entgegen, dass das zugrundeliegende Verfahren bisher nicht rechtshängig geworden ist, weil ein Hauptsacheantrag noch nicht gestellt und über den Prozesskostenhilfeantrag des Antragstellers noch nicht entscheiden worden ist, denn nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist die Vorschrift des § 36 I Nr. 6 ZPO auf Verfahren, die sich noch im Prozesskostenhilfeprüfungsstadium befinden, entsprechend anwendbar (vgl. Senat, FamRZ 1989, 641).
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