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   OLG Hamm, 10.02.1999 - 2 Ws 20/99   

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OLG Hamm, 10.02.1999 - 2 Ws 20/99 (https://dejure.org/1999,13056)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.02.1999 - 2 Ws 20/99 (https://dejure.org/1999,13056)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Februar 1999 - 2 Ws 20/99 (https://dejure.org/1999,13056)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Burhoff online

    Rechtsbeugung, Entscheidung und Leitung einer Rechtssache, Verwaltungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 2291
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.03.1972 - 5 StR 589/71

    Finanzbeamter - Falsche Festsetzung von Steuern - Rechtsbeugung

    Auszug aus OLG Hamm, 10.02.1999 - 2 Ws 20/99
    Unter Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache sind nämlich wie die Strafkammer zutreffend dargelegt hat, nur solche Tätigkeiten zu verstehen, bei denen der Täter wie ein Richter Entscheidungen zu treffen hat (vgl. dazu BGHSt 24, 326 = NJW 1972, 1059 im Anschluss an RGSt 71, 315, BGH NJW 34, 146).

    Denn die als Verbrechen eingestufte Bestimmung des § 336 StGB und damit eng auszulegende Strafvorschrift (OLG Koblenz, GA 1993, 513) kann nur solche Personen erfassen, die eine besondere Verantwortung gegenüber dem Recht tragen und zu seiner Durchsetzung berufen sind (OLG Hamm NJW 1979, 2114) Dabei kommt es nach Auffassung des Senats entgegen der von Seebode (Das Verbrechen der Rechtsbeugung 1969, S. 58 ff) vertretenen Meinung nicht auf die - vorliegend nicht gegebene - unabhängige einem Richter vergleichbare Stellung des Täters, sondern allein darauf an, ob der Täter eine ihrem Wesen nach spezifisch richterliche Tätigkeit wahrzunehmen hat (Rudolphi SK, § 339 StGB n.F. Rdnr. 7 m.w.N.; Lackner, 21. Aufl. § 336 StGB Rdnr. 3; OLG Hamm a.a.O.; Bemmann JZ 1972, 599).

    Von dem Regelungsgehalt des § 336 StGB werden deshalb nur Angehörige der Verwaltung erfasst, die ausschließlich die Aufgabe haben, in rechtsförmlichen Verwaltungsverfahren (vgl. BGH, NJW 1960, 523; BGH JZ 1972, 599) selbst das Recht unparteiisch und gegenüber dem Rechtsunterworfenen (OLG Koblenz, a.a.O.; Rudolphi in SK a.a.O.) zu entscheiden.

  • BVerwG, 25.10.1967 - IV C 129.65

    gemeindliches Einvernehmen - § 42 VwGO, Einvernehmen nach § 36 BauGB ist kein

    Auszug aus OLG Hamm, 10.02.1999 - 2 Ws 20/99
    Die Mitwirkung der höheren Verwaltungsbehörde stellt eine Vorstufe im Sinne einer zwischenbehördlichen Abstimmung dar (BVerwGE 28, 145) und dient vornehmlich den öffentlichen Zwecken, nämlich der Verhinderung von Missbräuchen bei der Betätigung des gemeindlichen Planungswillen in den Grenzen des Bundesbaugesetzes bei jedem Baugesuch (BGH NJW 1976, 184).
  • OLG Koblenz, 26.07.1993 - 1 Ws 356/93

    Rechtsbeugung; Tauglicher Täter; Amtsträgereigenschaft

    Auszug aus OLG Hamm, 10.02.1999 - 2 Ws 20/99
    Denn die als Verbrechen eingestufte Bestimmung des § 336 StGB und damit eng auszulegende Strafvorschrift (OLG Koblenz, GA 1993, 513) kann nur solche Personen erfassen, die eine besondere Verantwortung gegenüber dem Recht tragen und zu seiner Durchsetzung berufen sind (OLG Hamm NJW 1979, 2114) Dabei kommt es nach Auffassung des Senats entgegen der von Seebode (Das Verbrechen der Rechtsbeugung 1969, S. 58 ff) vertretenen Meinung nicht auf die - vorliegend nicht gegebene - unabhängige einem Richter vergleichbare Stellung des Täters, sondern allein darauf an, ob der Täter eine ihrem Wesen nach spezifisch richterliche Tätigkeit wahrzunehmen hat (Rudolphi SK, § 339 StGB n.F. Rdnr. 7 m.w.N.; Lackner, 21. Aufl. § 336 StGB Rdnr. 3; OLG Hamm a.a.O.; Bemmann JZ 1972, 599).
  • BVerwG, 28.05.1963 - I C 247.58

    Anspruch auf Erteilung der zur Durchführung des Baues erforderlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 10.02.1999 - 2 Ws 20/99
    Die nach diesen Normen erteilten Zustimmungen der höheren Verwaltungsbehörde - dies ist in NRW nach § 1 der 41.21/1 Verordnung zur Durchführung des Baugesetzes vom 7. Juni 1987 (GV NW Seite 220/SGV NW 231) der Landrat als obere Bauaufsichtsbehörde nach § 60 Abs. 2 BauO NW - haben nicht einmal den Charakter eines Verwaltungsaktes, nämlich der Regelung eines Einzelfalles mit Außenwirkung, sondern sind ein bloßes Verwaltungsinternum (BVerwGE 16, 116; Dürr in Brügelmann, BauGB Bd. II § 36 Rdrn. 17; Roeser in Berliner Kommentar zum BauGB, 2. Aufl., § 36 Rdnr. 26).
  • OLG Hamm, 09.02.1979 - 4 Ws 12/79
    Auszug aus OLG Hamm, 10.02.1999 - 2 Ws 20/99
    Denn die als Verbrechen eingestufte Bestimmung des § 336 StGB und damit eng auszulegende Strafvorschrift (OLG Koblenz, GA 1993, 513) kann nur solche Personen erfassen, die eine besondere Verantwortung gegenüber dem Recht tragen und zu seiner Durchsetzung berufen sind (OLG Hamm NJW 1979, 2114) Dabei kommt es nach Auffassung des Senats entgegen der von Seebode (Das Verbrechen der Rechtsbeugung 1969, S. 58 ff) vertretenen Meinung nicht auf die - vorliegend nicht gegebene - unabhängige einem Richter vergleichbare Stellung des Täters, sondern allein darauf an, ob der Täter eine ihrem Wesen nach spezifisch richterliche Tätigkeit wahrzunehmen hat (Rudolphi SK, § 339 StGB n.F. Rdnr. 7 m.w.N.; Lackner, 21. Aufl. § 336 StGB Rdnr. 3; OLG Hamm a.a.O.; Bemmann JZ 1972, 599).
  • BGH, 29.09.1975 - III ZR 40/73

    Amtspflichten der Gemeinde bei Erteilung bzw. Versagung des Einvernehmens

    Auszug aus OLG Hamm, 10.02.1999 - 2 Ws 20/99
    Die Mitwirkung der höheren Verwaltungsbehörde stellt eine Vorstufe im Sinne einer zwischenbehördlichen Abstimmung dar (BVerwGE 28, 145) und dient vornehmlich den öffentlichen Zwecken, nämlich der Verhinderung von Missbräuchen bei der Betätigung des gemeindlichen Planungswillen in den Grenzen des Bundesbaugesetzes bei jedem Baugesuch (BGH NJW 1976, 184).
  • RG, 26.08.1937 - 2 D 142/37

    Ein Steuerverfahren kann eine "Rechtssache" sein. Rechtsbeugung kann auch im

    Auszug aus OLG Hamm, 10.02.1999 - 2 Ws 20/99
    Unter Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache sind nämlich wie die Strafkammer zutreffend dargelegt hat, nur solche Tätigkeiten zu verstehen, bei denen der Täter wie ein Richter Entscheidungen zu treffen hat (vgl. dazu BGHSt 24, 326 = NJW 1972, 1059 im Anschluss an RGSt 71, 315, BGH NJW 34, 146).
  • OLG Hamburg, 04.01.2005 - 3 Ws 176/04

    Keine Strafbarkeit wegen Rechtsbeugung im Planfeststellungsverfahren

    Demgemäß ist es einhellige Auffassung in der Rechtsprechung (BGHSt 24, 326 ff; 34, 147 ff; OLG Hamm NJW 1999, 2291; OLG Koblenz a. a. O.; OLG Frankfurt a. a. O.) und ganz überwiegende Auffassung in der Literatur (SK a. a. O. Rdnr. 8 a mit zahlreichen Nachweisen), dass Verfahren der Verwaltungsbehörden regelmäßig der Vertretung bestimmter staatlicher Interessen dienen und deshalb keine Rechtssachen im Sinne von § 339 StGB sind.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2022 - 10 A 1160/21

    Erteilung eines baurechtlichen Vorbescheides betreffend die Errichtung eines

    Was der Kläger aus dem in Bezug genommenen Beschluss des OLG Hamm vom 10. Februar 1999 - 2 Ws 20/99 - zu seinen Gunsten herleiten will, ist unklar.
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