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   OLG Hamm, 10.02.2017 - I-19 U 96/16   

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OLG Hamm, 10.02.2017 - I-19 U 96/16 (https://dejure.org/2017,23365)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.02.2017 - I-19 U 96/16 (https://dejure.org/2017,23365)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Februar 2017 - I-19 U 96/16 (https://dejure.org/2017,23365)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei Abschluss mehrerer Verbraucherdarlehensverträge in einer einheitlichen Vertragsurkunde

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei Abschluss mehrerer Verbraucherdarlehensverträge in einer einheitlichen Vertragsurkunde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei Abschluss mehrerer Verbraucherdarlehensverträge

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2017, 1301
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Hamm, 21.10.2015 - 31 U 56/15

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung in einem Darlehensvertrag

    Auszug aus OLG Hamm, 10.02.2017 - 19 U 96/16
    Auch für den Fall, dass mehrere Verbrauchergeschäfte in einer einheitlichen Vertragsurkunde zusammengefasst werden, reicht es jedoch aus, dass eine einheitliche Widerrufsbelehrung erteilt wird (OLG Nürnberg, Urteil vom 10.01.2012, Az. 14 U 1314/11; OLG Hamm, Urteil vom 21.10.2015, Az. 31 U 56/15; LG Essen, Urteil vom 10.06.2015, Az. 11 O 312/14).

    Gründe, dies bei Verwendung des Pronomens " mein " anders zu bewerten, sind nicht ersichtlich (ebenso: OLG Hamm, Urteil vom 21.10.2015, Az. 31 U 56/15).

    Insofern war ein Unterlassen des Hinweises auf diese Rückgewährpflicht objektiv nicht geeignet, die Kläger von der Ausübung ihres Widerrufsrechtes abzuhalten (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 21.10.2015, Az. 31 U 56/15).

    Dass Landgericht hat insofern zutreffend darauf hingewiesen, dass das Gesetz nicht vorsieht, dass die darlehensgebende Bank jede Möglichkeit des Widerrufs für den Verbraucher kostenfrei auszugestalten hätte (so bereits: OLG Hamm, Urteil vom 21.10.2015, Az. 31 U 56/15).

    Denn für den Fall, dass - wie vorliegend - ein Darlehensvertrag mit zwei in häuslicher Gemeinschaft lebenden Verbrauchern geschlossen wird, ist die Übergabe separater Belehrungen in Textform regelmäßig deswegen entbehrlich, weil beide Vertragspartner durch die Übergabe der Widerrufsbelehrung im Rahmen der gemeinsamen Vertragsunterzeichnung Mitbesitz an derselben erlangen (OLG Hamm WM 2016, 116; LG Oldenburg NJW-RR 1999, 1734; Martis/Meinhof, MDR 2014, 4 (6)).

  • BGH, 27.09.2016 - XI ZR 309/15

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags: Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung

    Auszug aus OLG Hamm, 10.02.2017 - 19 U 96/16
    Dass ein Verweis auf die Notwendigkeit des Erhalts des Originals oder einer Abschrift der Vertragsurkunde oder des Darlehensantrages unter Verwendung des Personalpronomens " ihr " in Bezug auf den Darlehensantrag ausreicht, um eine Missverständlichkeit dahingehend auszuräumen, dass auch bereits die Übersendung des Darlehensangebotes der Bank ausreichen könnte, um die Widerrufsfrist in Gang zu setzen, hat der BGH durch seine Entscheidung vom 27.09.2016 (Az. XI ZR 309/15) zuletzt ausdrücklich klargestellt.

    Insofern greift der Grundsatz ein, dass die Belehrung nicht genauer und ausführlicher sein muss, als das der Belehrungspflicht zugrundeliegende Gesetz (vgl. BGH, Beschluss vom 27.09.2016, XI ZR 309/15).

  • BGH, 11.10.2016 - XI ZR 482/15

    Verbraucherdarlehensvertrag: Einzelbefugnis zur Ausübung des Widerrufsrechts bei

    Auszug aus OLG Hamm, 10.02.2017 - 19 U 96/16
    Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 11.10.2016, Az. XI ZR 482/15, unter Berufung auf den Schutzzweck und die Entstehungsgeschichte der Norm festgestellt, dass im Falle des Abschlusses eines Verbraucherdarlehensvertrages mit mehreren Darlehensnehmern eine Einzelwiderrufsbefugnis jedes Darlehensnehmers besteht.

    Auch für den ähnlich gelagerten Fall der Möglichkeit eines (Teil-)Widerrufes durch nur einen von mehreren Darlehensnehmern hat der BGH hat eine besondere Belehrungspflicht verneint (BGH, Urteil vom 11.10.2016, Az. XI ZR 482/15).

  • LG Oldenburg, 18.08.1998 - 1 S 90/98

    Beginn der Widerrufsfrist bei Aushändigung der Widerrufsbelehrung an gemeinsam in

    Auszug aus OLG Hamm, 10.02.2017 - 19 U 96/16
    Denn für den Fall, dass - wie vorliegend - ein Darlehensvertrag mit zwei in häuslicher Gemeinschaft lebenden Verbrauchern geschlossen wird, ist die Übergabe separater Belehrungen in Textform regelmäßig deswegen entbehrlich, weil beide Vertragspartner durch die Übergabe der Widerrufsbelehrung im Rahmen der gemeinsamen Vertragsunterzeichnung Mitbesitz an derselben erlangen (OLG Hamm WM 2016, 116; LG Oldenburg NJW-RR 1999, 1734; Martis/Meinhof, MDR 2014, 4 (6)).
  • BGH, 17.10.2000 - X ZR 97/99

    Anmeldung von Ersatzansprüchen gegen den Reiseveranstalter durch einen

    Auszug aus OLG Hamm, 10.02.2017 - 19 U 96/16
    Bei einer Willenserklärung handelt es sich um die Äußerung eines Willens, der unmittelbar auf die Herbeiführung einer Rechtswirkung gerichtet ist (BGH NJW 2001, 289 (290); Staudinger/Singer, BGB, Neubearbeitung 2012, Vorbem. zu §§ 166 ff. Rn 1).
  • BGH, 12.04.2007 - VII ZR 122/06

    Widerrufsbelehrungen müssen auch über Rechte des Verbrauchers informieren

    Auszug aus OLG Hamm, 10.02.2017 - 19 U 96/16
    Soweit die Kläger erstinstanzlich u.a. auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes vom 12. April 2007 (Az. VII ZR 122/06) verwiesen haben, ist diese Entscheidung nicht auf den vorliegenden Fall übertragbar, weil in dem vom BGH zu beurteilenden Fall eine Belehrung nach § 312 BGB a.F. erforderlich war.
  • BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08

    Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung

    Auszug aus OLG Hamm, 10.02.2017 - 19 U 96/16
    Dies kommt im vorliegenden Fall schon deswegen nicht in Betracht, weil in den verwandten Widerrufsbelehrungen, anders als in derjenigen Belehrung, die Gegenstand der von der Berufung zitierten Entscheidung des BGH vom 10.03.2009, Az. XI ZR 33/08, war, durch die Verwendung des Pronomens " mein " Vertragsantrag ausdrücklich klargestellt wurde, dass ein Fristlauf nach einseitiger Abgabe einer Vertragserklärung nur in Betracht kommt, wenn diese Erklärung vom Darlehensnehmer herrührt.
  • BGH, 16.10.2009 - V ZR 203/08

    Voraussetzungen für einen Rücktritt vom Vertrag bei bestehendem Interesse an

    Auszug aus OLG Hamm, 10.02.2017 - 19 U 96/16
    Denn für den Fall, dass ein Vertrag auf eine rechtlich teilbare Leistung gerichtet ist, ist nach ganz herrschender Meinung auch eine nur teilweise Ausübung des Widerrufsrechtes grundsätzlich möglich (BeckOK/Schmidt-Räntsch, BGB, 40. Edition, Stand 13.06.2014, § 312g Rn 12a; jurisPK-BGB/Hönninger, 8. Auflage 2017, § 355 Rn 23; MüKo/Fritsche, BGB, 7. Auflage 2016, § 355 Rn 25; MüKo/Wendehorst, BGB, 7. Auflage 2016, § 312g Rn 8; a.A.: Staudinger/Kaiser, § 355 Rn 27).  Dies folgt aus einer analogen Anwendung von § 323 V 1 BGB, der für den Fall des gesetzlichen Rücktrittsrechts ebenfalls unterstellt, dass auch ein teilweiser Rücktritt vom Vertrag möglich ist, soweit sich der Rücktritt auf eine teilbare Leistung bezieht (vgl. BGH NJW 2010, 146 (147)).
  • OLG Nürnberg, 10.01.2012 - 14 U 1314/11

    Vertragliches Widerrufsrecht des Drittsicherungsgebers: Einräumung durch eine

    Auszug aus OLG Hamm, 10.02.2017 - 19 U 96/16
    Auch für den Fall, dass mehrere Verbrauchergeschäfte in einer einheitlichen Vertragsurkunde zusammengefasst werden, reicht es jedoch aus, dass eine einheitliche Widerrufsbelehrung erteilt wird (OLG Nürnberg, Urteil vom 10.01.2012, Az. 14 U 1314/11; OLG Hamm, Urteil vom 21.10.2015, Az. 31 U 56/15; LG Essen, Urteil vom 10.06.2015, Az. 11 O 312/14).
  • LG Bielefeld, 21.07.2014 - 6 O 459/13

    Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung in einem Verbraucherdarlehensvertrag

    Auszug aus OLG Hamm, 10.02.2017 - 19 U 96/16
    So waren in der Rubrik " Angaben zum Darlehen " zwei separate Darlehen aufgeführt, so dass aufgrund der Formulierung in der Widerrufsbelehrung, dass der Darlehensnehmer an seine " Willenserklärung (Antrag auf Abschluss des Darlehensvertrages mit der D AG bzw. ihren Kooperationspartnern) nicht mehr gebunden " ist, für den durchschnittlichen Verbraucher nicht der Eindruck erweckt wurde, es könnte nur die Willenserklärung zu allen Darlehen gemeinsam widerrufen werden (so für einen wortgleichen Belehrungstext: LG Bielefeld, Urteil vom 21.07.2014, Az. 6 O 459/13; bestätigt durch OLG Hamm WM 2015, 920).
  • OLG Hamm, 16.03.2015 - 31 U 118/14

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei Abschluss eines Darlehensvertrages

  • OLG Köln, 05.10.2017 - 24 U 109/17

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

    Nicht erforderlich ist es, dass die Erklärung nur auf die Herbeiführung einer einzelnen Rechtsfolge gerichtet sein müsste, mit der Folge, dass etwa der Abschluss eines komplexen Vertrages auszulegen wäre als die wechselseitige Abgabe einer Vielzahl von Willenserklärungen (OLG Hamm Urt. v. 10.2.2017 - 19 U 96/16, BeckRS 2017, 116569).
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