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   OLG Hamm, 10.03.2005 - 3 Ss OWi 85/05   

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https://dejure.org/2005,8333
OLG Hamm, 10.03.2005 - 3 Ss OWi 85/05 (https://dejure.org/2005,8333)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.03.2005 - 3 Ss OWi 85/05 (https://dejure.org/2005,8333)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. März 2005 - 3 Ss OWi 85/05 (https://dejure.org/2005,8333)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ordnungswidrigkeit der Handlung nach dem Gesetz gegen die Bekämpfung der Schwarzarbeit; Belangung eines Täters, der sich zum Tatzeitpunkt in einem den Vorsatz ausschließenden Tatbestandsirrtum befindet

  • Judicialis

    SchwArbG § 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SchwArbG § 1
    Urteilsgründe bei ordnungswidrigen Werkleistungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arbeit & Soziales - Anforderung an Nachweis der Schwarzarbeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Bielefeld - 39 OWi 53 Js 1551/04
  • OLG Hamm, 10.03.2005 - 3 Ss OWi 85/05
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Stuttgart, 02.05.2000 - 4 K 1938/00

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; Sofortige

    Auszug aus OLG Hamm, 10.03.2005 - 3 Ss OWi 85/05
    Insoweit ist die Darlegung in den Urteilsgründen erforderlich, welche handwerklichen Arbeiten im Einzelnen, die beauftragte Person ohne Eintragung in die Handwerksrolle im Rahmen eines stehenden Gewerbes ausgeführt hat, und zwar für jeden Auftrag, nach Art, Umfang, Zeit und Ort (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.03.2000 - 2 a Ss (OWi) 54/00 - (OWi) 28/00 III, GewArch 2000, 289; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.04.2001 - 2 a Ss (OWi) 27/01 - (OWi) 17/01 II; GewArch 2000, 346 f; OLG Hamm, Beschluss vom 18.04.2002 - 2 Ss OWi 7/02; GewArch 2002, 378; Ambs in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, 5. Aufl., Rdnr. 20 zu § 1 SchwArbG).
  • BVerwG, 12.07.1979 - 5 C 10.79

    Fassadenverkleidung als handwerksfähiger Betrieb - Abgrenzung von Vollhandwerk,

    Auszug aus OLG Hamm, 10.03.2005 - 3 Ss OWi 85/05
    Arbeitsvorgänge, die beispielsweise auch aus der Sicht des vollhandwerklich arbeitenden Betriebes dieser Sparte als untergeordnet und damit vom Typ her gesehen als unwesentlich erscheinen, vermögen die Annahme eines handwerksfähigen Betriebes nicht zu begründen (vgl. Ambs, a.a.O.; BVerwGE 58, 217 ff.).
  • OLG Hamm, 18.04.2002 - 2 Ss OWi 7/02

    Schwarzarbeit, Eintragung in die Handwerksrolle, fehlende Eintragung,

    Auszug aus OLG Hamm, 10.03.2005 - 3 Ss OWi 85/05
    Insoweit ist die Darlegung in den Urteilsgründen erforderlich, welche handwerklichen Arbeiten im Einzelnen, die beauftragte Person ohne Eintragung in die Handwerksrolle im Rahmen eines stehenden Gewerbes ausgeführt hat, und zwar für jeden Auftrag, nach Art, Umfang, Zeit und Ort (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.03.2000 - 2 a Ss (OWi) 54/00 - (OWi) 28/00 III, GewArch 2000, 289; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.04.2001 - 2 a Ss (OWi) 27/01 - (OWi) 17/01 II; GewArch 2000, 346 f; OLG Hamm, Beschluss vom 18.04.2002 - 2 Ss OWi 7/02; GewArch 2002, 378; Ambs in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, 5. Aufl., Rdnr. 20 zu § 1 SchwArbG).
  • BGH, 08.10.1970 - 4 StR 190/70

    Bußgeldbescheid

    Auszug aus OLG Hamm, 10.03.2005 - 3 Ss OWi 85/05
    Diese Anlage enthält die Bezeichnung der betreffenden Arbeiten mit u.a. den Rechnungsbeträgen und Rechnungsdaten, wodurch Zweifel darüber, welcher Lebensvorgang erfasst und geahndet werden soll, nicht bestehen (vgl. BGHSt 23, 336 ff. m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 29.03.2000 - 2a Ss OWi 54/00
    Auszug aus OLG Hamm, 10.03.2005 - 3 Ss OWi 85/05
    Insoweit ist die Darlegung in den Urteilsgründen erforderlich, welche handwerklichen Arbeiten im Einzelnen, die beauftragte Person ohne Eintragung in die Handwerksrolle im Rahmen eines stehenden Gewerbes ausgeführt hat, und zwar für jeden Auftrag, nach Art, Umfang, Zeit und Ort (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.03.2000 - 2 a Ss (OWi) 54/00 - (OWi) 28/00 III, GewArch 2000, 289; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.04.2001 - 2 a Ss (OWi) 27/01 - (OWi) 17/01 II; GewArch 2000, 346 f; OLG Hamm, Beschluss vom 18.04.2002 - 2 Ss OWi 7/02; GewArch 2002, 378; Ambs in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, 5. Aufl., Rdnr. 20 zu § 1 SchwArbG).
  • OLG Hamm, 18.02.2008 - 3 Ss OWi 51/08

    Anforderungen an die tatrichterliche Tatsachenfeststellung bei einer Verurteilung

    Die Feststellungen enthalten nicht die insoweit erforderliche Darlegung, welche handwerklichen Arbeiten im Einzelnen die Betroffene ohne Eintragung in die Handwerksrolle im Rahmen eines stehenden Gewerbes ausgeführt hat, und zwar für jeden Auftrag, nach Art, Umfang, Zeit und Ort (vgl. Senat, Beschluss vom 14.09.2006, 3 Ss 410/06 und Beschluss vom 10.03.2005, 3 Ss OWi 85/05; OLG Hamm, Beschluss vom 27.01.2006, 4 Ss OWi 887/05; OLG Schleswig, Beschluss vom 29.11.2004, 1 Ss OWi 147/04; OLG Hamm, Beschluss vom 08.02.2005, 2 Ss Owi 752/04; OLG Düsseldorf, GewArch 2000, 289 = NStZ-RR 2000, 340; OLG Düsseldorf, GewArch 2000, 346 f; OLG Hamm, Beschluss vom 18.04.2002 - 2 Ss OWi 7/02; GewArch 2002, 378).

    Demgemäss kann nicht als Täter belangt werden, wer sich zur Tatzeit in einem den Vorsatz ausschließenden Tatbestandsirrtum nach § 11 Abs. 1 OWiG befindet, mag ihn bezüglich seiner unrichtigen Vorstellung auch der Vorwurf der Fahrlässigkeit treffen (Senat, Beschluss vom 10.03.2005.3 Ss OWi 85/05).

  • OLG Hamm, 14.09.2006 - 3 Ss OWi 410/06

    gesetzliche Neuregelung; milderes Gesetz; Verjährung; Feststellungen

    Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen hat der Senat dieses Urteil durch Beschluss vom 10. März 2005 (3 Ss OWi 85/05) mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht Bielefeld zurückverwiesen.
  • OLG Hamm, 27.01.2006 - 4 Ss OWi 887/05

    Anforderungen an die Feststellungen bei einer Verurteilung wegen eines

    Fraglich ist bereits, ob die von dem Betroffenen und seinen Mitarbeitern ausgeführten Arbeiten dem Kernbereich eines der Gewerke zuzurechnen sind, die gemäß § 1 Abs. 2 HwO handwerksmäßig betrieben werden, also in der Anlage A zur Handwerksordnung aufgeführt werden, oder für dieses Gewerbe wesentlich sind (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 10.03.2005 - 3 Ss OWi 85/05 - mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamm, 21.01.2008 - 1 Ss OWi 876/07
    Allein die unterdifferenzierte Nennung von Dachdeckerarbeiten genügt den Anforderungen an die erforderlichen Feststellungen nicht (Beschluss des OLG Hamm vom 10.03.2005 - 3 Ss OWI 85/05 -).".
  • OLG Hamm, 27.01.2006 - 4 Ss OW 887/05
    Fraglich ist bereits, ob die von dem Betroffenen und seinen Mitarbeitern ausgeführten Arbeiten dem Kernbereich eines der Gewerke zuzurechnen sind, die gemäß § 1 Abs. 2 HwO handwerksmäßig betrieben werden, also in der Anlage A zur Handwerksordnung aufgeführt werden, oder für dieses Gewerbe wesentlich sind (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 10.03.2005 - 3 Ss OWi 85/05 - mit weiteren Nachweisen).
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