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   OLG Hamm, 10.03.2020 - 3 Ws 66/20   

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OLG Hamm, 10.03.2020 - 3 Ws 66/20 (https://dejure.org/2020,7517)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.03.2020 - 3 Ws 66/20 (https://dejure.org/2020,7517)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. März 2020 - 3 Ws 66/20 (https://dejure.org/2020,7517)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 57 Abs. 1 ; BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1
    Bedingte Entlassung; Strafhaft; Prognosemaßstab; Handeltreiben; Betäubungsmittel; ausländerrechtlicher Status

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Leitsatz)

    Zwei-Drittel-Strafe und Prognose bei BTM-Straftaten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Prognoseentscheidung hinsichtlich Verantwortbarkeit einer Haftentlassung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 25.04.2003 - 1 AR 266/03

    Vollstreckung der beiden Strafreste zur Bewährung (Sicherheitsinteressen der

    Auszug aus OLG Hamm, 10.03.2020 - 3 Ws 66/20
    Je nach Schwere möglicher neuer Taten sind daher unterschiedliche Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit der Legalbewährung zu stellen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 2003 - 1 AR 266/03 -, NStZ-RR 2003, 200, 201; Fischer, StGB, 67. Auflage, § 57, Rdnr. 12).

    Denn die auf dem sogenannten Erstverbüßerprivileg fußende (widerlegbare) Vermutung, dass die Strafe ihre spezialpräventiven Wirkungen entfaltet hat, greift regelmäßig nur dann, wenn die Führung während des Vollzugs keinen Anlass zu gewichtigen Beanstandungen gegeben hat (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 2003 - StB 4/03, NStZ-RR 2003, 200, 201).

  • BVerfG, 30.04.2009 - 2 BvR 2009/08

    Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung der Aussetzung des Restes einer

    Auszug aus OLG Hamm, 10.03.2020 - 3 Ws 66/20
    Unter Zugrundelegung der o.g. Erwägungen sowie nach einer Gesamtwürdigung der übrigen für die Prognoseentscheidung in § 57 Abs. 1 Satz 2 StGB genannten Kriterien kann dem Verurteilten keine positive Legalprognose in diesem Sinne gestellt werden, zumal verbleibende Zweifel an einer hinreichend günstigen Prognose zu Lasten des Verurteilten gehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. April 2009 - 2 BvR 2009/08, NJW 2009, 1941, 1942).

    Denn je höherwertige Rechtsgüter in Gefahr sind, desto geringer muss das Rückfallrisiko sein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. April 2009 - 2 BvR 2009/08, NJW 2009, 1941, 1942).

  • BVerfG, 15.03.2004 - 2 BvR 1530/03

    Anforderungen der Art 2 Abs 2 S 2, 104 Abs 2 GG an richterliche Sachaufklärung

    Auszug aus OLG Hamm, 10.03.2020 - 3 Ws 66/20
    Denn auch wenn es grundsätzlich unzulässig ist, die Ablehnung der bedingten Entlassung allein auf den ungeklärten ausländerrechtlichen Status des Verurteilten zu stützen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Januar 2004 - 2 BvR 2167/03 - BeckRS 2004, 30338365; LK-Hubrach, 12. Auflage, § 57, Rdnr. 13; Schönke/Schröder/Kinzig, 30. Aufl. 2019, StGB § 57 Rdnr. 16b; Fischer, StGB, 67. Auflage, § 57, Rdnr. 16), ist höchstrichterlich anerkannt, dass die Frage, ob sich ein Ausländer nach der Strafrestaussetzung weiterhin legal im Bundesgebiet aufhalten darf, für die Aussetzungsentscheidung nach § 57 StGB von Bedeutung sein kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. März 2004 - 2 BvR 1530/03 - juris, Rdnr. 4.).
  • BVerfG, 29.01.2004 - 2 BvR 2167/03

    Anforderungen an zureichende richterliche Sachaufklärung bzgl Entscheidungen über

    Auszug aus OLG Hamm, 10.03.2020 - 3 Ws 66/20
    Denn auch wenn es grundsätzlich unzulässig ist, die Ablehnung der bedingten Entlassung allein auf den ungeklärten ausländerrechtlichen Status des Verurteilten zu stützen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Januar 2004 - 2 BvR 2167/03 - BeckRS 2004, 30338365; LK-Hubrach, 12. Auflage, § 57, Rdnr. 13; Schönke/Schröder/Kinzig, 30. Aufl. 2019, StGB § 57 Rdnr. 16b; Fischer, StGB, 67. Auflage, § 57, Rdnr. 16), ist höchstrichterlich anerkannt, dass die Frage, ob sich ein Ausländer nach der Strafrestaussetzung weiterhin legal im Bundesgebiet aufhalten darf, für die Aussetzungsentscheidung nach § 57 StGB von Bedeutung sein kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. März 2004 - 2 BvR 1530/03 - juris, Rdnr. 4.).
  • KG, 06.07.2006 - 5 Ws 273/06

    Entscheidung über die Strafrestaussetzung zum Zweidrittelzeitpunkt: Einschränkung

    Auszug aus OLG Hamm, 10.03.2020 - 3 Ws 66/20
    Angesichts der außerordentlichen Gefährdung, die derartige Taten für das Leben und die Gesundheit Dritter mit sich bringen, wiegt die Verantwortung, die die Vollstreckungsgerichte mit einer vorzeitigen Haftentlassung des Täters auf sich nehmen, besonders schwer (vgl. KG, Beschluss vom 6. Juli 2006 - 5 Ws 273/06 -, NStZ 2007, 472).
  • OLG Hamm, 12.11.2015 - 3 Ws 415/15

    Anforderungen an die Sozialprognose bei vorausgegangener Verurteilung wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 10.03.2020 - 3 Ws 66/20
    Die durch einen möglichen Rückfall bedrohten Rechtsgüter - die Gesundheit des Einzelnen und der Bevölkerung im Ganzen sowie die Gestaltung des sozialen Zusammenlebens in einer Weise, die dieses von sozialschädlichen Wirkungen des Umgangs mit Drogen freihält, mit den Aspekten des Jugendschutzes, des Schutzes vor Organisierter Kriminalität und der Gewährleistung der internationalen Zusammenarbeit bei der Suchtstoffkontrolle (vgl. Weber, BtMG, 5. Auflage, § 1, Rdnr. 3 m.w.N.) - sind in besonderem Maße schutzwürdig und von hohem Gewicht; die Anforderungen an die anzustellende Sozialprognose sind deshalb erhöht (vgl. Senat, Beschluss vom 12. November 2015 - III-3 Ws 415/15 -, juris, Rdnr. 7, juris).
  • OLG Hamm, 12.12.2000 - 2 Ws 323/00

    bedingte Entlassung, Strafaussetzung zur Bewährung, Asylbewerber,

    Auszug aus OLG Hamm, 10.03.2020 - 3 Ws 66/20
    Dies gilt hier insbesondere auch deshalb, weil sich der Verurteilte - wie im Übrigen seine gesamte Familie - seinen bisherigen Aufenthaltsstatus unter Vorspiegelung einer falschen Identität sowie einer falschen Nationalität erschlichen hat und sein derzeit ungeklärter ausländerrechtliche Status deswegen - im Gegensatz zu den Fällen, in denen dies ausschließlich eine Folge der ausländerrechtlichen Regelungen darstellt (vgl. OLG Hamm, Beschlüsse vom 12. Dezember 2000 - 2 Ws 323/00 - juris, Rdnr 13, vom 6. April 2001 - 2 Ws 77/01 - juris, Rdnr. 9 und vom 27. Februar 2002 - 2 Ws 47/02 - BeckRS 2002, 30243162) - von ihm zu vertreten ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Dezember 1999 - 1 Ws 963/99 -, NStZ-RR 2000, 187).
  • OLG Hamm, 27.02.2002 - 2 Ws 47/02

    Strafaussetzung zur Bewährung; bedingte Entlassung; 2/3-Entlassung

    Auszug aus OLG Hamm, 10.03.2020 - 3 Ws 66/20
    Dies gilt hier insbesondere auch deshalb, weil sich der Verurteilte - wie im Übrigen seine gesamte Familie - seinen bisherigen Aufenthaltsstatus unter Vorspiegelung einer falschen Identität sowie einer falschen Nationalität erschlichen hat und sein derzeit ungeklärter ausländerrechtliche Status deswegen - im Gegensatz zu den Fällen, in denen dies ausschließlich eine Folge der ausländerrechtlichen Regelungen darstellt (vgl. OLG Hamm, Beschlüsse vom 12. Dezember 2000 - 2 Ws 323/00 - juris, Rdnr 13, vom 6. April 2001 - 2 Ws 77/01 - juris, Rdnr. 9 und vom 27. Februar 2002 - 2 Ws 47/02 - BeckRS 2002, 30243162) - von ihm zu vertreten ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Dezember 1999 - 1 Ws 963/99 -, NStZ-RR 2000, 187).
  • OLG Düsseldorf, 09.12.1999 - 1 Ws 963/99

    Ungünstige Sozialprognose bei Versagung von Vollzugslockerungen

    Auszug aus OLG Hamm, 10.03.2020 - 3 Ws 66/20
    Dies gilt hier insbesondere auch deshalb, weil sich der Verurteilte - wie im Übrigen seine gesamte Familie - seinen bisherigen Aufenthaltsstatus unter Vorspiegelung einer falschen Identität sowie einer falschen Nationalität erschlichen hat und sein derzeit ungeklärter ausländerrechtliche Status deswegen - im Gegensatz zu den Fällen, in denen dies ausschließlich eine Folge der ausländerrechtlichen Regelungen darstellt (vgl. OLG Hamm, Beschlüsse vom 12. Dezember 2000 - 2 Ws 323/00 - juris, Rdnr 13, vom 6. April 2001 - 2 Ws 77/01 - juris, Rdnr. 9 und vom 27. Februar 2002 - 2 Ws 47/02 - BeckRS 2002, 30243162) - von ihm zu vertreten ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Dezember 1999 - 1 Ws 963/99 -, NStZ-RR 2000, 187).
  • BGH, 04.10.2011 - StB 14/11

    Aussetzung des Strafrests zur Bewährung (Prognosegutachten; verlässliche

    Auszug aus OLG Hamm, 10.03.2020 - 3 Ws 66/20
    Je gewichtiger die Rechtsgüter sind, die bei einem möglichen Rückfall verletzt oder gefährdet würden, umso höher sind die Anforderungen an eine positive Legalprognose im Sinne des § 57 Abs. 1 StGB anzusetzen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Oktober 2011 - StB 14/11, NStZ-RR 2012, 8; Fischer, StGB, 67. Auflage, § 57, Rdnr. 12).
  • OLG Hamm, 06.04.2001 - 2 Ws 77/01

    bedingte Entlassung; Restrisiko, Asylbewerber; Ausländer, positive Prognose;

  • OLG Hamm, 26.05.2020 - 4 Ws 86/20

    Bewährung, Reststrafenaussetzung, Prognose, organisierte Kriminalität

    Je gewichtiger die Rechtsgüter sind, die bei einem möglichen Rückfall verletzt oder gefährdet würden, umso höher sind die Anforderungen an eine positive Legalprognose im Sinne des § 57 Abs. 1 StGB anzusetzen (OLG Hamm, Beschl. v. 10.03.2020 - 3 Ws 66/20 -, Rdn. 10, juris m.w.N.).

    Hierbei handelt es sich um die (widerlegbare) Vermutung, dass die (erstmals) erlittene Freiheitsstrafe ihre spezialpräventiven Wirkungen entfaltet hat, wobei die Vermutung regelmäßig nur dann greift, wenn die Führung während des Vollzugs - wie hier - keinen Anlass zu gewichtigen Beanstandungen gegeben hat (OLG Hamm, Beschluss vom 10. März 2020 - 3 Ws 66/20 -, Rn. 14, juris).

  • OLG Hamm, 14.05.2020 - 4 RVs 55/20

    Erstverbüßer in anderer Sache, Bewährungsprognose, Legalprognose,

    Diese (widerlegbare) Vermutung greift zwar regelmäßig nur dann, wenn die Führung während des Vollzugs keinen Anlass zu gewichtigen Beanstandungen gegeben hat (OLG Hamm, Beschluss vom 10. März 2020 - 3 Ws 66/20 -, Rn. 14, juris).
  • OLG Karlsruhe, 05.05.2020 - 2 Ws 84/20

    Telefonische Anhörung des Verurteilten zur Reststrafenaussetzung während der

    Wie von der Strafvollstreckungskammer zutreffend festgestellt, streitet zwar zunächst für den Verurteilten die Vermutung, dass er als Erstverbüßer durch die bisher vollzogene Strafhaft hinreichend beeindruckt ist, um keine weiteren Straftaten mehr zu begehen (Senat, Beschluss vom 28.11.2019 - 2 Ws 464/19 - und vom 05.12.2019 - 2 Ws 487 u. 488/19 - [n.v.]; OLG Stuttgart, Beschluss vom 14.10.2016 - 4 Ws 232/16 -, juris Rn. 14; OLG Hamm, Beschluss vom 10.03.2020 - 3 Ws 66/20 -, juris Rn. 14).
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