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   OLG Hamm, 10.03.2020 - 3 Ws 67/20   

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https://dejure.org/2020,5735
OLG Hamm, 10.03.2020 - 3 Ws 67/20 (https://dejure.org/2020,5735)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.03.2020 - 3 Ws 67/20 (https://dejure.org/2020,5735)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. März 2020 - 3 Ws 67/20 (https://dejure.org/2020,5735)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 57 Abs. 1 ; BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3
    Bedingte Entlassung; Strafhaft; Prognosemaßstab; Drogenproblematik

  • rechtsportal.de

    StGB § 56d
    Mehrfacher Bruch früherer Bewährung rechtfertigt keinen strengeren Maßstab bei Prüfung der Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zwei-Drittel-Strafe und Prognose bei BTM-Straftaten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung bei günstiger Prognose

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Koblenz, 02.04.2013 - 2 Ws 150/13

    Strafrestaussetzung: Prognoseentscheidung bei wegen Betäubungsmittelhandels

    Auszug aus OLG Hamm, 10.03.2020 - 3 Ws 67/20
    Denn diese Einschränkung betrifft vor allem Konstellationen, in denen der Inhaftierte selbst mit Drogen gehandelt hat, so dass ohne Therapie mit einer Fortsetzung des Drogenhandels nach der Entlassung und deshalb mit einer erheblichen Gesundheitsgefährdung der Allgemeinheit zu rechnen ist (vgl. z. B. OLG Frankfurt, Beschluss vom 12. Mai 2014 - 3 Ws 381/14 - OLG Koblenz, Beschluss vom 2. April 2013 - 2 Ws 150/13 -, beide zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 12.05.2014 - 3 Ws 381/14

    Voraussetzung für Aussetzung restlicher Einheitsjugendstrafe

    Auszug aus OLG Hamm, 10.03.2020 - 3 Ws 67/20
    Denn diese Einschränkung betrifft vor allem Konstellationen, in denen der Inhaftierte selbst mit Drogen gehandelt hat, so dass ohne Therapie mit einer Fortsetzung des Drogenhandels nach der Entlassung und deshalb mit einer erheblichen Gesundheitsgefährdung der Allgemeinheit zu rechnen ist (vgl. z. B. OLG Frankfurt, Beschluss vom 12. Mai 2014 - 3 Ws 381/14 - OLG Koblenz, Beschluss vom 2. April 2013 - 2 Ws 150/13 -, beide zitiert nach juris).
  • BGH, 25.04.2003 - 1 AR 266/03

    Vollstreckung der beiden Strafreste zur Bewährung (Sicherheitsinteressen der

    Auszug aus OLG Hamm, 10.03.2020 - 3 Ws 67/20
    Es kann deshalb davon ausgegangen werden, dass die Strafe ihre spezialpräventiven Wirkungen entfaltet hat und es verantwortbar ist, den Strafrest zur Bewährung auszusetzen (vgl. BGH, Beschluss vom 25.04.2003 - 1 AR 266/03 -, beck-online; Fischer, StGB, 67. Auflage 2020, § 57, Rn. 14).
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