Rechtsprechung
OLG Hamm, 10.04.2014 - I-10 U 35/13 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Pflichtteilsansprüche, landwirtschaftliche Besitzung, Ermittlung des Verkehrswertes
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 2303, 2311
Berechnung von Pflichtteilsansprüchen nach Verkehrswert einer landwirtschaftlichen Besitzung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bewertung einer landwirtschaftlichen Besitzung zur Berechnung von Pflichtteilsansprüchen
- ra.de
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 2303, 2311
Bewertung einer landwirtschaftlichen Besitzung zur Berechnung von Pflichtteilsansprüchen - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Für Berechnung von Pflichtteilsansprüchen kann der Verkehrswert einer landwirtschaftlichen Besitzung zu ermitteln sein
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Für Berechnung von Pflichtteilsansprüchen kann der Verkehrswert einer landwirtschaftlichen Besitzung zu ermitteln sein
- anwalt.de (Kurzinformation)
Pflichtteilsberechnung bei landwirtschaftlichem Hof im Nachlass
Verfahrensgang
- LG Essen, 19.03.2013 - 19 O 181/09
- OLG Hamm, 10.04.2014 - I-10 U 35/13
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (9)
- OLG Hamm, 13.12.2005 - 10 W 20/03
Auszug aus OLG Hamm, 10.04.2014 - 10 U 35/13
Oberlandesgericht Hamm 10 W 20/03.317 BGB verbindlich, weil die Parteien dies im Verfahren 10 W 20/03 vor dem erkennenden Senat vereinbart hätten.
Hierzu hat das Landgericht ausgeführt, die Vereinbarung der Parteien vor dem erkennenden Senat im Verfahren 10 W 20/03 sei nicht dahin auszulegen, dass das gemeinsam einzuholende private Gutachten des Sachverständigen Dr. O verbindlich i.S.d. §.
Erst in der mündlichen Verhandlung vom 18.02.2014 hat sie dann erklären lassen, dass sie allein die weiteren Kosten der Verfahren Amtsgericht Schwelm 90 Lw 4/00 - Oberlandesgericht Hamm 10 W 20/03 und Amtsgericht Hattingen 13 IV 216/99 = 13 IV 432/00 bekämpfe (Bl. 1149 d.A.).
Die Akten Amtsgericht Hattingen 13 IV 432/00 und 13 VI 18/06, Amtsgericht Schwelm 90 Lw 4/00 - Oberlandesgericht Hamm 10 W 20/03, Landgericht Essen 19 O 535/05 - Oberlandesgericht Hamm 10 U 124/06, Landgericht Essen 19 O 10/04 - Oberlandesgericht Hamm 10 U 126/04 (nur mehr Entscheidung und Zustellungsurkunden), sowie Landgericht Essen 19 O 64/08 und 19 O 66/08 haben vorgelegen und sind Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen.
Dies gilt um so mehr, als nach den Feststellungen des Senats im Verfahren Amtsgericht Schwelm 90 Lw 4/00 - Oberlandesgericht Hamm 10 W 20/03 eine Wiederaufnahme des früheren Betriebs auch mit einer Galloway-Rinderzucht wirtschaftlich nicht sinnvoll wäre.
Ob das Amtsgericht den Feststellungsantrag wie geschehen im Verfahren Amtsgericht Schwelm 90 Lw 4/00 - Oberlandesgericht Hamm 10 W 20/03 als "Widerantrag" behandeln durfte oder in einem selbständigen Verfahren hätte behandeln müssen, ist für die Frage der anwaltlichen Vergütung unerheblich.
- BGH, 27.09.1989 - IVb ZR 75/88
Bewertung eines landwirtschaftlichen Betriebes im Rahmen des Zugewinnausgleichs
Auszug aus OLG Hamm, 10.04.2014 - 10 U 35/13
Ein wirtschaftlich nicht sinnvoller Zusammenhalt der Besitzung als Ganzes rechtfertigt keine Schlechterstellung der Klägerin durch den Ansatz des Fortführungswerts (im Ergebnis ebenso Bundesgerichtshof , NJW-RR 1990, 68, 69, m.w.N.).Unvermeidbare Kosten der Veräußerung sind allerdings vom unterstellten Erlös abzusetzen, da sie sich bei einer Wertermittlung nach unterstellter Versilberung denknotwendig ergeben (vgl. Bundesgerichtshof , NJW-RR 1990, 68, 69;… Staudinger / Haas 2006 , §. 2311, Rz. 72a).
(2) (a) Weiter ist von den so ermittelten Auflösungswerten diejenige Ertragssteuerlast abzusetzen, die im Falle einer tatsächlichen Veräußerung entstünde (latente Steuerlast), da insofern nichts anderes gilt als für sonstige unvermeidbare Veräußerungskosten ( Bundesgerichtshof , NJW-RR 1990, 68, 69).
- BGH, 24.11.2005 - VII ZR 304/04
Zulässigkeit eines Aufrechnungs-Vorbehaltsurteils bei gegenseitigen Ansprüchen …
Auszug aus OLG Hamm, 10.04.2014 - 10 U 35/13
Ein solcher Fall kann zum Beispiel dann vorliegen, wenn die Gegenforderung bei Würdigung des Parteivortrags oder der bisherigen Beweisergebnisse, zum Beispiel eines überzeugenden Privatgutachtens oder der Ergebnisse eines selbstständigen Beweisverfahrens, wahrscheinlich nicht besteht oder im Verhältnis zur Werklohnforderung wahrscheinlich geringes Gewicht hat und die weitere Aufklärung voraussichtlich so lange dauern wird, dass es nicht mehr hinnehmbar ist, dem Unternehmer die Möglichkeit einer Vollstreckung vorzuenthalten (NJW 2006, 698 f., m.w.N.).
- BFH, 24.01.2008 - IV R 45/05
Bodenschatz als selbständiges Wirtschaftsgut - Bodenschatz als …
Auszug aus OLG Hamm, 10.04.2014 - 10 U 35/13
Im Bereich der Land- und Forstwirtschaft gilt dies allerdings nur, wenn das Wirtschaftsgut dort auch tatsächlich genutzt werden kann ( Bundesfinanzhof , DStR 2008, 1088, 1091;… Blümich / Wied , EStG 121 , §. 4, Rz. 365). - OLG Hamm, 30.10.2007 - 21 U 34/07
Kombiniertes Grund- und Vorbehaltsurteil durch das Berufungsgericht und …
Auszug aus OLG Hamm, 10.04.2014 - 10 U 35/13
Dagegen soll ein Vorbehaltsurteil über eine Werklohnforderung bereits zulässig sein, falls lediglich mit Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüchen aufgerechnet wird ( Oberlandesgericht Hamm , NZBau 2009, 43, 44 f.). - BGH, 07.05.1986 - IVb ZR 42/85
Bewertung eines landwirtschaftlichen Betriebes nach Beendigung der …
Auszug aus OLG Hamm, 10.04.2014 - 10 U 35/13
2312 BGB eine abschließende Sonderregelung des Pflichtteilsrechts für die Bewertung landwirtschaftlicher Besitzungen enthält, m.a.W. ob eine landwirtschaftliche Besitzung bei der Ermittlung des Pflichtteils unter dem höchstmöglichen Wert angesetzt werden kann, obwohl sie kein Landgut ist (vgl. für das eheliche Güterrecht Bundesgerichtshof , NJW-RR 1986, 1066, 168 f.). - BVerfG, 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00
Grundgesetz gewährleistet Mindestbeteiligung der Kinder des Erblassers an dessen …
Auszug aus OLG Hamm, 10.04.2014 - 10 U 35/13
Dass der Gesetzgeber eine solche Schlechterstellung auch unterhalb der Schwelle eines Landguts gewollt hätte, wozu der Ansatz eines Fortführungswerts statt von Auflösungswerten hier unbestritten führen würde, ist nicht anzunehmen und wäre angesichts des Schutzes des Pflichtteilsanspruchs durch Artt. 14 Abs. 1 S. 1 i.V.m. 6 Abs. 1 GG (vgl. Bundesverfassungsgericht , NJW 2005, 1561, 1563 f.) auch bedenklich. - BGH, 26.04.1972 - IV ZR 114/70
Auszug aus OLG Hamm, 10.04.2014 - 10 U 35/13
Daneben erkennen Rechtsprechung und Lehre namentlich für Handelsunternehmen und freiberufliche Unternehmungen an, dass statt eines Auflösungswerts der einzelnen Betriebsmittel der Fortsetzungswert des Betriebsganzen anzusetzen sein kann, falls der Betrieb noch läuft und nicht lediglich die Betriebsmittel noch vorhanden sind (vgl. etwa Bundesgerichtshof , NJW 1972, 1269 f.; 1973; 509 ff.; 2011, 999 ff.;… Staudinger / Haas 2006 , §. 2311, Rz. 56a ff., jeweils m.w.N.). - OLG Hamm, 02.08.2012 - 10 U 118/12
Begriff des Landguts i.S. von § 2312 BGB
Auszug aus OLG Hamm, 10.04.2014 - 10 U 35/13
Landgut ist eine zum selbstständigen und dauernden Betrieb der Landwirtschaft einschließlich der Viehzucht oder der Forstwirtschaft geeignete und bestimmte Wirtschaftseinheit mit den nötigen Wohn- und Wirtschaftsgebäuden, die eine gewisse Größe erreicht und für den Inhaber eine selbstständige Nahrungsquelle darstellt ( Senat , Urteil vom 01.08.2012, 10 U 118/12;… Staudinger / Haas 2006 , §. 2325, Rz. 61;… §. 2312, Rz. 10, m.w.N.).
- OLG Hamm, 27.10.2016 - 10 U 61/07
Pflichtteilsergänzungsanspruch; Miterben als Gesamtschuldner; Bewertung von …
Maßgeblich für die Bewertung ist daher grundsätzlich der für die Nachlassgegenstände am Markt erzielbare Veräußerungserlös (BGHZ 14, 368, 376; BGH NJW-RR 1991, 900; NJW 2011, 1004; Urteil des Senats vom 10.04.2014, 10 U 35/13, zit. nach juris, Rn. 216).Dies muss aus den gleichen Gründen auch im Pflichtteilsrecht gelten (vgl. das Urteil des Senats vom 10.04.2014, 10 U 35/13, zit. nach juris, dort Rn. 216, 230).
- LG Bonn, 13.04.2018 - 1 O 218/11
Niederstwertprinzip, Pflichtteilsrecht
Maßgeblich für die Bewertung ist daher grundsätzlich der für die Nachlassgegenstände am Markt erzielbare Veräußerungserlös (BGHZ 14, 368, 376; BGH NJW-RR 1991, 900; NJW 2011, 1004; Urteil des Senats vom 10.04.2014, 10 U 35/13, zit. nach juris, Rn. 216). - OLG Brandenburg, 17.05.2023 - 11 U 103/22
Unwirksamkeit der Erhöhung der Beiträge zur privaten Krankenversicherung; …
Da das Landgericht aber nicht das Bestehen der Gegenforderung verneint hat, musste die Beklagte die Entscheidung insoweit über die Berufung nicht gesondert anfechten (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 10.04.2014 - 10 U 35/13, Rn. 275, juris). - LG Paderborn, 07.10.2016 - 2 O 220/15
Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche - landwirtschaftliche Flächen
b) Nach dem Urteil des OLG Hamm vom 10.04.2014 - 10 U 35/13, ErbR 2014, 404 ist bei der Berechnung des Pflichtteils eine latente Steuerlast zu berücksichtigen, also diejenige zusätzliche Einkommensteuerlast von dem erzielbaren Verkaufserlös abzuziehen, die entstanden wäre, wenn die Grundstücke zu dem vorgenannten Preis veräußert worden wären.