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   OLG Hamm, 10.05.2007 - 5 U 159/06   

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https://dejure.org/2007,33711
OLG Hamm, 10.05.2007 - 5 U 159/06 (https://dejure.org/2007,33711)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.05.2007 - 5 U 159/06 (https://dejure.org/2007,33711)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Mai 2007 - 5 U 159/06 (https://dejure.org/2007,33711)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zwangsvollstreckung aus einer vollstreckbaren notariellen Urkunde eines Notars durch Bestellung einer Grundschuld; Vorliegen von Einreden bei Geltendmachung von Ansprüchen aus der Sicherungsvereinbarung ohne Abtretung

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.05.1996 - IX ZR 50/95

    Rechtsfolgen der Anfechtung der Einräumung eines Grundpfandrechts

    Auszug aus OLG Hamm, 10.05.2007 - 5 U 159/06
    Grundsätzlich ist beim Vorliegen eines kapitalersetzenden Darlehens nach § 32a GmbHG zwar im Fall der erfolgten Belastung eines Gegenstandes durch den Schuldner zugunsten des Anfechtungsgegners ein Anspruch des Gläubigers gegen den Anfechtungsgegner denkbar, von dem dinglichen Recht nach § 6 AnfG keinen Gebrauch zu machen (hierzu: Huber, Anfechtungsgesetz, 10. Auflage, § 11 AnfG, Rn.21 mit Hinweis auf: RGZ 47, 222; BGH NJW 1996, 3147; BGH NJW 1996, 2231; BGHZ 130, 314; OLG Hamm NZI 2002, 59).

    Das hierzu erforderliche planmäßige Zusammenwirken (ausdrücklich hierzu: BGH NJW 1996, 2231 [juris Rn.11]) der Beklagten mit ihrem Vater steht nämlich nicht fest.

  • BGH, 05.02.1991 - XI ZR 45/90

    Übernahme einer Grundschuld in Anrechnung auf den Kaufpreis; Einwendungen des

    Auszug aus OLG Hamm, 10.05.2007 - 5 U 159/06
    Dies kann zwar auch durch schlüssiges Verhalten erfolgen oder sich aus den begleitenden Umständen ergeben (BGH NJW 1983; 2502 [juris Rn.15]; BGH NJW 1991, 1821 [juris Rn.13]; Gaberdiel, aaO, Rn.857).
  • BGH, 11.07.1996 - IX ZR 226/94

    Anfechtung einer Auflassungsvormerkung

    Auszug aus OLG Hamm, 10.05.2007 - 5 U 159/06
    Grundsätzlich ist beim Vorliegen eines kapitalersetzenden Darlehens nach § 32a GmbHG zwar im Fall der erfolgten Belastung eines Gegenstandes durch den Schuldner zugunsten des Anfechtungsgegners ein Anspruch des Gläubigers gegen den Anfechtungsgegner denkbar, von dem dinglichen Recht nach § 6 AnfG keinen Gebrauch zu machen (hierzu: Huber, Anfechtungsgesetz, 10. Auflage, § 11 AnfG, Rn.21 mit Hinweis auf: RGZ 47, 222; BGH NJW 1996, 3147; BGH NJW 1996, 2231; BGHZ 130, 314; OLG Hamm NZI 2002, 59).
  • BGH, 13.07.1995 - IX ZR 81/94

    Rechtsfolgen der Anfechtbarkeit eines Wohnungsrechts

    Auszug aus OLG Hamm, 10.05.2007 - 5 U 159/06
    Grundsätzlich ist beim Vorliegen eines kapitalersetzenden Darlehens nach § 32a GmbHG zwar im Fall der erfolgten Belastung eines Gegenstandes durch den Schuldner zugunsten des Anfechtungsgegners ein Anspruch des Gläubigers gegen den Anfechtungsgegner denkbar, von dem dinglichen Recht nach § 6 AnfG keinen Gebrauch zu machen (hierzu: Huber, Anfechtungsgesetz, 10. Auflage, § 11 AnfG, Rn.21 mit Hinweis auf: RGZ 47, 222; BGH NJW 1996, 3147; BGH NJW 1996, 2231; BGHZ 130, 314; OLG Hamm NZI 2002, 59).
  • BGH, 10.11.1989 - V ZR 201/88

    Formularmäßige Ausdehnung der Haftung auf sämtliche Verbindlichkeiten eines

    Auszug aus OLG Hamm, 10.05.2007 - 5 U 159/06
    Ist nicht der jetzige, sondern ein früherer Eigentümer der Sicherungsgeber der Grundschuld, kann der jetzige Eigentümer Ansprüche aus der Sicherungsvereinbarung der Grundschuld nur entgegenhalten, wenn er in den Sicherungsvertrag eingetreten ist oder derartige Ansprüche auf sonstige Weise erworben hat (BGHZ 155, 63 ff. [juris Rn.9]; BGHZ 109, 197 ff [juris Rn.9]; Gaberdiel, Kreditsicherung durch Grundschulden, 7. Auflage, Rn.788).
  • OLG Hamm, 04.09.2001 - 27 U 61/01

    Anfechtungsgesetz - Sicherung des Rückgewähranspruches wegen anfechtbarer

    Auszug aus OLG Hamm, 10.05.2007 - 5 U 159/06
    Grundsätzlich ist beim Vorliegen eines kapitalersetzenden Darlehens nach § 32a GmbHG zwar im Fall der erfolgten Belastung eines Gegenstandes durch den Schuldner zugunsten des Anfechtungsgegners ein Anspruch des Gläubigers gegen den Anfechtungsgegner denkbar, von dem dinglichen Recht nach § 6 AnfG keinen Gebrauch zu machen (hierzu: Huber, Anfechtungsgesetz, 10. Auflage, § 11 AnfG, Rn.21 mit Hinweis auf: RGZ 47, 222; BGH NJW 1996, 3147; BGH NJW 1996, 2231; BGHZ 130, 314; OLG Hamm NZI 2002, 59).
  • BGH, 21.05.2003 - IV ZR 452/02

    Rechtsstellung des Erstehers gegenüber einer bestehengebliebenen Grundschuld

    Auszug aus OLG Hamm, 10.05.2007 - 5 U 159/06
    Ist nicht der jetzige, sondern ein früherer Eigentümer der Sicherungsgeber der Grundschuld, kann der jetzige Eigentümer Ansprüche aus der Sicherungsvereinbarung der Grundschuld nur entgegenhalten, wenn er in den Sicherungsvertrag eingetreten ist oder derartige Ansprüche auf sonstige Weise erworben hat (BGHZ 155, 63 ff. [juris Rn.9]; BGHZ 109, 197 ff [juris Rn.9]; Gaberdiel, Kreditsicherung durch Grundschulden, 7. Auflage, Rn.788).
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