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   OLG Hamm, 10.06.2021 - Ws 85/21, Ws 104/21 (4 Ws 85/21, 4 Ws 104/21)   

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https://dejure.org/2021,18268
OLG Hamm, 10.06.2021 - Ws 85/21, Ws 104/21 (4 Ws 85/21, 4 Ws 104/21) (https://dejure.org/2021,18268)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.06.2021 - Ws 85/21, Ws 104/21 (4 Ws 85/21, 4 Ws 104/21) (https://dejure.org/2021,18268)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Juni 2021 - Ws 85/21, Ws 104/21 (4 Ws 85/21, 4 Ws 104/21) (https://dejure.org/2021,18268)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    (Nicht-)Abhilfeentscheidung ohne Abhilfebefugnis, sofortige Beschwerde, Kostensache, Nichtigkeit/Unwirksamkeit richterlicher Entscheidungen

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    StPO § 464b, 311, Abs. 3; 104; RVG VV Nr. 4100; RVG VV Nr. 4112; RVG Nr. 4141
    (Nicht-)Abhilfeentscheidung ohne Abhilfebefugnis, sofortige Beschwerde, Kostensache, Nichtigkeit/Unwirksamkeit richterlicher Entscheidungen

  • Burhoff online

    Grundgebühr, Rechtsfall

  • rewis.io
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtigkeit richterlicher Entscheidungen nur bei schwerwiegender Fehlerhaftigkeit; Rechtswidrigkeit als bloße Folge von Unzuständigkeit; Zusätzliche Gebühren für Strafverteidiger

  • rechtsportal.de

    Nichtigkeit richterlicher Entscheidungen nur bei schwerwiegender Fehlerhaftigkeit; Rechtswidrigkeit als bloße Folge von Unzuständigkeit; Zusätzliche Gebühren für Strafverteidiger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • LG Detmold, 20.04.2018 - 23 KLs 8/18
    Auszug aus OLG Hamm, 10.06.2021 - 4 Ws 85/21
    In dem Verfahren 23 KLs - 31 Js 242/17 - 8/18 erfolgte nach Anklageerhebung (III/758 ff.) und 2-tägiger Hauptverhandlung (V/1063 ff., 1123 ff.) mit Urteil vom 20.04.2018 (V/1235 ff.) u.a. den Angeklagten Z betreffend die Verfahrenseinstellung aufgrund eines Prozesshindernisses, wobei die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Angeklagten der Staatskasse auferlegt wurden.

    Mit Beschluss des LG Detmold vom 26.08.2019 (VI/1567 ff.) wurde die Eröffnung des Verfahrens u.a. gegen den Angeschuldigten Z unter dem Az. 23 KLs 31 Js 242/17- 10/19 abgelehnt und die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeschuldigten der Staatskasse auferlegt.

    Der Kostenfestsetzungsantrag vom 30.03.2020 (Rechnung Nr. 2000547; KH) bezieht sich auf den Leistungszeitraum ab 06.05.2019 in dem Verfahren 23 KLs 31 Js 242/17- 10/19 (vgl. auch Übersendungsschreiben vom gleichen Tag).

    Entgegen der Meinung des RA A in seinem Erstattungsantrag vom 30.03.2020 bin ich der Meinung, dass die Bestellung in dem Verfahren 23 KLs 8/18 mit Rechtskraft des dortigen Urteils endete (vgl. KK-StPO/Willnow, 8. Aufl. 2019 Rn. 10, StPO § 141 Rn. 10) und sie somit nicht für das Verfahren 23 KLs 10/19 fortwirkte.

    Wie die Kammer in dem (aufzuhebenden) Beschluss vom 30.03.2021 bestätigt hat, wurde nach Einstellung im Urteil vom 20.04.2018 in dem gerichtlichen Verfahren 23 KLs 8/18 (V/1235 ff.) derselbe Sachverhalt erneut zum Gegenstand der neuen Klage vom 04.04.2019 (VI/1426 ff.) gemacht.

    Umfangreiche Schriftsätze vor der landgerichtlichen Eröffnungsablehnung ergeben sich nicht, so dass es hier hauptsächlich um die Nichteröffnung ging, wobei auch auf Erkenntnisse in dem Verfahren 23 KLs 8/18 zurückgegriffen werden konnte.

    Im Ergebnis rege ich an, den Beschluss des Landgerichts Detmold vom 30.03.2021 (23 KLs 31 Js 242/17-10/19) aufzuheben und die sofortige Beschwerde zurückzuweisen.

  • OLG Celle, 10.09.2018 - 1 Ws 71/18

    Erstattungsanspruch des freigesprochenen Angeklagten im Falle der Beiordnung

    Auszug aus OLG Hamm, 10.06.2021 - 4 Ws 85/21
    Vorliegend käme allenfalls eine Nichtigkeit des landgerichtlichen Beschlusses wegen der Unzuständigkeit zur Entscheidung über eine sofortige Beschwerde gegen eine Entscheidung des eigenen Gerichts (vgl. § 121 Abs. 1 Nr. 2 und § 73 Abs. 1 GVG) und wegen der fehlenden Befugnis der Strafkammer (vgl. § 311 Abs. 3 S. 1 StPO), eine (teilweise) Abhilfeentscheidung zu erlassen (vgl. OLG Celle Beschl. v. 10.9.2018 - 1 Ws 71/18 = BeckRS 2018, 22794; OLG Rostock NStZ-RR 2017, 126; LG Aachen, Beschl. v. 26.05.2021 - 60 Qs 18/21 -juris), in Betracht.

    Soweit teilweise vertreten wird, ein trotz fehlender Abhilfebefugnis im Kostenfestsetzungsverfahren ergangener (Nicht-)Abhilfebeschluss sei deklaratorisch aufzuheben (vgl. dazu: OLG Celle Beschl. v. 10.9.2018 - 1 Ws 71/18 = BeckRS 2018, 22794; OLG Rostock NStZ-RR 2017, 126; Gieg in: KK-StPO, 8. Aufl. , § 464b Rdn. 4 m.w.N.), liegt dem offenbar ebenfalls die Annahme der Nichtigkeit einer solchen Entscheidung zu Grunde.

  • OLG Rostock, 18.01.2017 - 20 Ws 21/17

    Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss nach Freispruch:

    Auszug aus OLG Hamm, 10.06.2021 - 4 Ws 85/21
    Vorliegend käme allenfalls eine Nichtigkeit des landgerichtlichen Beschlusses wegen der Unzuständigkeit zur Entscheidung über eine sofortige Beschwerde gegen eine Entscheidung des eigenen Gerichts (vgl. § 121 Abs. 1 Nr. 2 und § 73 Abs. 1 GVG) und wegen der fehlenden Befugnis der Strafkammer (vgl. § 311 Abs. 3 S. 1 StPO), eine (teilweise) Abhilfeentscheidung zu erlassen (vgl. OLG Celle Beschl. v. 10.9.2018 - 1 Ws 71/18 = BeckRS 2018, 22794; OLG Rostock NStZ-RR 2017, 126; LG Aachen, Beschl. v. 26.05.2021 - 60 Qs 18/21 -juris), in Betracht.

    Soweit teilweise vertreten wird, ein trotz fehlender Abhilfebefugnis im Kostenfestsetzungsverfahren ergangener (Nicht-)Abhilfebeschluss sei deklaratorisch aufzuheben (vgl. dazu: OLG Celle Beschl. v. 10.9.2018 - 1 Ws 71/18 = BeckRS 2018, 22794; OLG Rostock NStZ-RR 2017, 126; Gieg in: KK-StPO, 8. Aufl. , § 464b Rdn. 4 m.w.N.), liegt dem offenbar ebenfalls die Annahme der Nichtigkeit einer solchen Entscheidung zu Grunde.

  • BGH, 22.12.2010 - 2 ARs 289/10

    Ausschließung als Verteidiger; sofortige Beschwerde (mangelnde

    Auszug aus OLG Hamm, 10.06.2021 - 4 Ws 85/21
    Diese Rechtsprechung bezieht sich aber entweder auf anders gelagerte Fallkonstellationen (BGH Beschl. v. 22.12.2010 - 2 ARs 289/10 = BeckRS 2011, 1830: Verwerfung eines Rechtsmittels als unzulässig durch das Gericht, dessen Entscheidung angefochten wurde, trotz fehlender Verwerfungskompetenz; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 21.01.2015 - 1 Ws 8/15 = BeckRS 20153, 3632: eigeninitiative Abänderung einer eigenen Entscheidung ohne eingelegtes Rechtsmittel) oder steht in Widerspruch zu dem oben dargestellten Ausnahmecharakter einer völligen rechtlichen Unbeachtlichkeit richterlicher Entscheidungen.
  • OLG Stuttgart, 04.07.2018 - 4 Ws 147/18

    Kostenentscheidung bei Freispruch durch das nach Berufung und Zurückverweisung

    Auszug aus OLG Hamm, 10.06.2021 - 4 Ws 85/21
    Der Beschwerdeführer ist auch beschwerdebefugt, nachdem er den Kostenfestsetzungsantrag aus abgetretenem Recht gestellt hatte (OLG Stuttgart Beschl. v. 4.7.2018 - 4 Ws 147/18 =, BeckRS 2018, 17053).
  • LG Aachen, 26.05.2021 - 60 Qs 18/21

    Kostenfestsetzung, Rechtsmittel, Beschwerde

    Auszug aus OLG Hamm, 10.06.2021 - 4 Ws 85/21
    Vorliegend käme allenfalls eine Nichtigkeit des landgerichtlichen Beschlusses wegen der Unzuständigkeit zur Entscheidung über eine sofortige Beschwerde gegen eine Entscheidung des eigenen Gerichts (vgl. § 121 Abs. 1 Nr. 2 und § 73 Abs. 1 GVG) und wegen der fehlenden Befugnis der Strafkammer (vgl. § 311 Abs. 3 S. 1 StPO), eine (teilweise) Abhilfeentscheidung zu erlassen (vgl. OLG Celle Beschl. v. 10.9.2018 - 1 Ws 71/18 = BeckRS 2018, 22794; OLG Rostock NStZ-RR 2017, 126; LG Aachen, Beschl. v. 26.05.2021 - 60 Qs 18/21 -juris), in Betracht.
  • OLG Köln, 02.08.2002 - Ss 290/02

    Nichtigkeit eines evident fehlerhaften Urteils in einer Bußgeldsache

    Auszug aus OLG Hamm, 10.06.2021 - 4 Ws 85/21
    Zusätzlich muss die schwerwiegende Fehlerhaftigkeit offenkundig sein (BGH, Beschl. v. 16.10.1980 - StB 29/80 u.a. - juris; OLG Köln, Beschl. v. 02.08.2002 - Ss 290/02 (B) - juris m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 21.01.2015 - 1 Ws 8/15

    Strafrestaussetzung zur Bewährung: Anrechnung von Freistellungstagen bei der

    Auszug aus OLG Hamm, 10.06.2021 - 4 Ws 85/21
    Diese Rechtsprechung bezieht sich aber entweder auf anders gelagerte Fallkonstellationen (BGH Beschl. v. 22.12.2010 - 2 ARs 289/10 = BeckRS 2011, 1830: Verwerfung eines Rechtsmittels als unzulässig durch das Gericht, dessen Entscheidung angefochten wurde, trotz fehlender Verwerfungskompetenz; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 21.01.2015 - 1 Ws 8/15 = BeckRS 20153, 3632: eigeninitiative Abänderung einer eigenen Entscheidung ohne eingelegtes Rechtsmittel) oder steht in Widerspruch zu dem oben dargestellten Ausnahmecharakter einer völligen rechtlichen Unbeachtlichkeit richterlicher Entscheidungen.
  • BGH, 20.07.2009 - 1 StR 344/08

    Antrag auf nachträgliche Bestellung eines Verteidigers für die

    Auszug aus OLG Hamm, 10.06.2021 - 4 Ws 85/21
    Soweit später die Bestellung vom 18.05.2020 für das Verfahren 23 KLs 10/19 erst nach Rechtskraft dieses Verfahrens ausgesprochen worden war, bleibt zwar festzuhalten, dass eine rückwirkende Bestellung nach Verfahrensabschluss unzulässig ist (KK-StPO/Willnow, 8. Aufl. 2019 Rn. 12, StPO § 141 Rn. 12 mHa BGH NStZ-RR 2009, 348; StV 1989, 378).
  • BGH, 27.04.1989 - 1 StR 627/88

    Zulässigkeit der rückwirkenden Bestellung eines Pflichtverteidigers

    Auszug aus OLG Hamm, 10.06.2021 - 4 Ws 85/21
    Soweit später die Bestellung vom 18.05.2020 für das Verfahren 23 KLs 10/19 erst nach Rechtskraft dieses Verfahrens ausgesprochen worden war, bleibt zwar festzuhalten, dass eine rückwirkende Bestellung nach Verfahrensabschluss unzulässig ist (KK-StPO/Willnow, 8. Aufl. 2019 Rn. 12, StPO § 141 Rn. 12 mHa BGH NStZ-RR 2009, 348; StV 1989, 378).
  • OLG Hamm, 24.01.2008 - 4 Ws 528/07

    Kostensache; Freispruch; Auslagenerstattung; Rahmengebühren; Unbilligkeit

  • OLG Hamm, 07.05.2009 - 4 Ws 56/09

    Rahmengebühr; Grudngebühr; Vernehmungsterminsgebühr; Terminsgebühr

  • OLG Hamm, 22.02.2017 - 1 Ws 24/17

    Unzulässige Abänderung der durch sofortige Beschwerde angefochtenen Entscheidung;

  • OLG Hamburg, 26.10.2007 - 2 Ws 248/07

    Sofortige Beschwerde eines Verurteilten gegen die Entscheidung einer

  • BGH, 16.10.1980 - 3 StB 29/80

    Wirksamkeit eines unter Mitwirkung eines kraft Gesetzes ausgeschlossenen Richters

  • KG, 11.03.2019 - 5 Ws 20/19

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Abhilfeentscheidung des Gerichts

  • OLG Hamburg, 24.11.2022 - 15 U 103/21

    Vollwartungsvertrag für Windenergieanlagen - Vollwartungsvertrag für

    Die Parteien haben übereinstimmend vorgetragen, dass die vorliegende Sache (ebenso wie die ebenfalls beim Senat anhängige Parallelsache 15 U 104/21 Kart) einen Musterverfahrenscharakter hat, weil eine Vielzahl weiterer entsprechender, seinerzeit gängiger, ISP-Verträge schwebe, deren Schicksale von der Entscheidung im hiesigen Fall abhängen.
  • VG Berlin, 16.08.2021 - 31 K 575.17

    Ablehnung eines Asylantrags als unzulässig

    Die erkennende Kammer geht in ihrer aktuellen Rechtsprechung auf der Grundlage der allgemeinen Auskunftslage, wie sich aus den in das Verfahren eingeführten Erkenntnismitteln ergibt, davon aus, dass das italienische Asyl- und Aufnahmesystem für sog. Dublin-Rückkehrer grundsätzlich keine beachtlichen Funktionsstörungen erkennen lässt, aufgrund derer ihnen - gegebenenfalls zumindest nach Anerkennung einer Schutzberechtigung - in Italien ohne ihr Zutun regelmäßig eine mit Art. 4 GRCh unvereinbare, "folterähnlich" wirkende extreme materielle Not drohen würde (vgl. eingehend und mit weiteren Nachweisen, auch aus der obergerichtlichen Rechtsprechung, zuletzt z.B. VG Berlin, Gerichtsbescheid vom 21. Juni 2021, a.a.O., S. 6 ff., und Beschluss vom 18. Februar 2021, a.a.O., S. 5 ff.; s. aus jüngerer Zeit ferner etwa auch VG Berlin, Beschlüsse vom 21. Juni 2021 - VG 31 L 104/21 A -, S. 4 ff. d. amtl. Abdr., vom 20. Mai 2021 - VG 31 L 82/21 A -, S. 3 d. amtl.
  • StGH Hessen, 26.01.2022 - P.St. 2867

    Beschluss über eine Grundrechtsklage gegen eine Entscheidung des unzuständigen

    - Vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 10.06.2021 - III-4 Ws 85/21 -, juris Rn. 4 f. -.
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