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   OLG Hamm, 10.07.2019 - 20 U 178/18   

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https://dejure.org/2019,50580
OLG Hamm, 10.07.2019 - 20 U 178/18 (https://dejure.org/2019,50580)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.07.2019 - 20 U 178/18 (https://dejure.org/2019,50580)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Juli 2019 - 20 U 178/18 (https://dejure.org/2019,50580)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • KG, 03.07.2012 - 6 U 54/11

    Feuerversicherung für Wohngebäude: Voraussetzungen für den Anspruch auf

    Auszug aus OLG Hamm, 10.07.2019 - 20 U 178/18
    Es bedarf Vorkehrungen, die - auch wenn sie keine restlose Sicherheit garantieren - jedenfalls keine vernünftigen Zweifel an der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung aufkommen lassen, um Manipulationen möglichst auszuschließen (vgl. BGH, a.a.O., juris Rn. 13.13 m.w.N; Senat, a.a.O., juris Rn. 47; KG Berlin, Urteil vom 03.07.2012 - 6 U 54/11, juris Rn. 21; Armbrüster, in: Prölss/Martin, Kommentar zum VVG, 30. Aufl. 2018, § 93 VVG Rn. 26).

    Denn selbst wenn es dem Versicherungsnehmer aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist, vor der Zahlung oder der Zusage der Neuwertentschädigung durch den Abschluss verbindlicher Verträge unumkehrbare Zahlungsverpflichtungen einzugehen, kann er dennoch verbindliche Bauverträge abschließen, die für ihn eine Lösungsmöglichkeit für den Fall vorsehen, dass der Versicherer die Neuwertentschädigung nicht zahlt (vgl. KG Berlin, Urteil vom 03.07.2012 - 6 U 54/11, juris Rn. 22).

  • OLG Hamm, 12.02.2016 - 20 U 126/15

    Eintrittspflicht der Gebäudeversicherung hinsichtlich der Wiederherstellung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 10.07.2019 - 20 U 178/18
    Ohne diese Verwendungssicherstellung oder die Wiederherstellung selbst ist der Anspruch auf den Ersatz des Zeitwertschadens beschränkt (vgl. BGH, Urteil vom 20.07.2011 - IV ZR 148/10, VersR 2011, 1180 f., juris Rn. 12 m.w.N.; Senat, Urteil vom 12.02.2016 - 20 U 126/15, VersR 2016, 1116).

    Aus ihr resultiert, mag sie auch Voraussetzung für die Wiederherstellung sein, jedenfalls keinerlei Pflicht zur Errichtung des Gebäudes (Senat, Urteil vom 12.02.2016 - 20 U 126/15, VersR 2016, 1112, juris Rn. 53; Gierschek, in: Dietz/Fischer/Gierschek, Wohngebäudeversicherung, 3. Aufl. 2015, § 13 Rn. 110; Staudinger, in: Langheid/Wandt, VVG, 2. Aufl. 2016, § 93 Rn. 15; vgl. auch OLG Köln, Urt. v. 29.06.2010, 9 U 136/08 , juris, Rn. 35 ).

  • BGH, 20.07.2011 - IV ZR 148/10

    Wohngebäudeversicherung: Anspruch des Versicherungsnehmers auf

    Auszug aus OLG Hamm, 10.07.2019 - 20 U 178/18
    Ohne diese Verwendungssicherstellung oder die Wiederherstellung selbst ist der Anspruch auf den Ersatz des Zeitwertschadens beschränkt (vgl. BGH, Urteil vom 20.07.2011 - IV ZR 148/10, VersR 2011, 1180 f., juris Rn. 12 m.w.N.; Senat, Urteil vom 12.02.2016 - 20 U 126/15, VersR 2016, 1116).

    Allerdings steht es einem Anspruch auf Zahlung der Neuwertspitze nicht entgegen, wenn - insbesondere aufgrund von Eigenarbeiten - die tatsächlichen Aufwendungen geringer waren als der Neuwert (BGH, Urteil vom 20.07.2011 - IV ZR 148/10, VersR 2011, 1180, juris Rn. 14 ff.).

  • OLG Köln, 29.06.2010 - 9 U 136/08

    Anforderungen an die Verwendungssicherstellung i.S. von § 15 Nr. 4 H.A. VGB 2000

    Auszug aus OLG Hamm, 10.07.2019 - 20 U 178/18
    Aus ihr resultiert, mag sie auch Voraussetzung für die Wiederherstellung sein, jedenfalls keinerlei Pflicht zur Errichtung des Gebäudes (Senat, Urteil vom 12.02.2016 - 20 U 126/15, VersR 2016, 1112, juris Rn. 53; Gierschek, in: Dietz/Fischer/Gierschek, Wohngebäudeversicherung, 3. Aufl. 2015, § 13 Rn. 110; Staudinger, in: Langheid/Wandt, VVG, 2. Aufl. 2016, § 93 Rn. 15; vgl. auch OLG Köln, Urt. v. 29.06.2010, 9 U 136/08 , juris, Rn. 35 ).
  • BGH, 20.04.2016 - IV ZR 415/14

    Wohngebäudeversicherung: Auslegung der strengen Wiederherstellungsklausel in der

    Auszug aus OLG Hamm, 10.07.2019 - 20 U 178/18
    Wegen der von § 19 Nr. 11 AGGF 98 (auch) beabsichtigten Begrenzung des subjektiven Risikos für den Versicherer (vgl. BGH, Urteil vom 20.04.2016 - IV ZR 415/14, r+s 2016, 302, juris Rn. 11 f.) kann das bloße Bekunden des Versicherungsnehmers, er beabsichtige in Zukunft eine Wiederherstellung in Eigenleistung, nicht genügen.
  • OLG Köln, 03.04.2012 - 9 U 153/11

    Schadensersatz gegen Anwalt wegen Pflichtverletzung im Zusammenhang mit einem

    Auszug aus OLG Hamm, 10.07.2019 - 20 U 178/18
    Jedenfalls dann, wenn sich - wie hier - eine bedingungsgemäße Sicherstellung nicht aus sonstigen Umständen ergibt, bedarf es auch bei Eigenleistungen des Versicherungsnehmers des Abschlusses verbindlicher Verträge über von Dritten zu erbringende Bauleistungen (oder Bauleistungen und Lieferungen), in denen die Eigenleistungen des Versicherungsnehmers berücksichtigt sein können (vgl. zu Materialien auch OLG Köln, Urteil vom 03.04.2012 - 9 U 153/11, juris Rn. 41).
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